Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Pestiziden im Beruf

ShortId
12.1004
Id
20121004
Updated
24.06.2025 22:32
Language
de
Title
Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Pestiziden im Beruf
AdditionalIndexing
55;2841;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Umweltbelastung;berufliche Eignung
1
  • L06K140108020303, Pestizid
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L03K060203, Umweltbelastung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fast alle Pflanzenschutzmittel sind als gefährlich eingestuft. Für deren Anwendung gelten spezielle Vorschriften. Diese sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und in den Fachbewilligungsverordnungen des UVEK geregelt und wurden gestützt auf die Einführung des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) im Jahr 2005 angepasst.</p><p>Zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln braucht es eine Fachbewilligung, deren Voraussetzungen für folgende Anwendungsbereiche in spezifischen Fachbewilligungsverordnungen festgelegt sind: für Landwirtschaft und Gartenbau (VFB-LG; SR 814.812.34), für spezielle Bereiche (VFB-SB; SR 814.812.35) und für Waldwirtschaft (VFB-W; SR 814.812.36). Darin werden explizite Fähigkeiten und Kenntnisse zum korrekten Umgang und zum Schutz der Gesundheit der Pflanzenschutzmittel-Anwender und -Anwenderinnen vorgeschrieben und im Anhang detailliert aufgeführt.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) anerkennt verschiedene eidgenössische Bildungsabschlüsse direkt als Fachbewilligung an. In der beruflichen Grundbildung sind das Abschlüsse im Berufsfeld Landwirtschaft (Gemüsegärtner bzw. -gärtnerin EFZ, Landwirt bzw. Landwirtin EFZ, Obstfachleute EFZ und Winzer bzw. Winzerin EFZ) sowie Gärtner bzw. Gärtnerin EFZ. In der höheren Berufsbildung werden anerkannt: Gärtnermeister bzw. Gärtnermeisterin, Meisterlandwirt bzw. Meisterlandwirtin und diplomierter Förster bzw. diplomierte Försterin HF. Die entsprechenden Abschlüsse der Fachhochschulen sind ebenfalls anerkannt. Die Liste der als Fachbewilligung anerkannten Lehrabschlüsse ist auf der Internetseite des Bafu abrufbar (www.bafu.admin.ch -&gt; Themen -&gt; Chemikalien -&gt; Rechtliche Grundlagen -&gt; Fachbewilligungen).</p><p>Alle genannten Ausbildungen enthalten spezifische Inhalte bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der täglichen Arbeit und beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. In Artikel 10 ChemRRV ist im Weiteren eine Weiterbildungspflicht verankert.</p><p>Für das Austragen von Pflanzenschutzmitteln oder Düngern im Wald ist zusätzlich eine Anwendungsbewilligung der kantonalen Behörden erforderlich. Für das Austragen von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Düngern aus der Luft (Sprühflüge) braucht es eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, welche im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bafu erteilt wird. Diese Bewilligungen sind zeitlich befristet und geografisch begrenzt.</p><p>Für den Vollzug der Vorschriften über die korrekte Pflanzenschutzmittel-Anwendung sind die Kantone und die Suva zuständig. Die Kantone delegieren die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen, in der Regel an die Kontrollstellen der kantonalen Bauernverbände (z. B. Agrocontrol im Kanton Zürich), welche diese mit den Kontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis kombinieren. Die Suva hat ihre Kontrollaufgabe im Bereich Landwirtschaft in Form eines Leistungsauftrags an die Agriss übertragen. Deren Aufgabe ist es, Beratungen, Schulungen und Kontrollen zur Erhöhung und Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Landwirtschaft durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jedes Jahr werden in der Schweiz mehr als tausend Tonnen Pestizide (Pilzvernichtungsmittel, Unkraut- und Insektenvertilgungsmittel usw.), die Hunderte verschiedener Stoffe enthalten, verkauft. Diese Produkte können nicht nur das Wasser verschmutzen, sondern sie bergen auch Gesundheitsrisiken.</p><p>Anwendung finden die Pestizide vor allem in den Berufen der Landwirtschaft, des Weinbaus und der Landschaftsgärtnerei. Harmlos sind sie dennoch nicht, einige der Pestizide gelten sogar als potenziell krebserregend. Auch für Normalbürgerinnen und Normalbürger sind diese Produkte erhältlich, beispielsweise für Gartenarbeiten; die Allgemeinheit kommt mit den Pestiziden jedoch nur unregelmässig und in sehr kleinen Dosen in Kontakt.</p><p>Den Pestiziden wird man hauptsächlich auf zwei Arten ausgesetzt: Sie werden entweder eingeatmet oder über die Haut, vor allem an den Händen, aufgenommen. Für die richtige Handhabung dieser Produkte müssen strikte Regeln befolgt werden. Dies ist leider nicht immer der Fall, wie ein Spezialist des Institut universitaire romand de la santé au travail am Centre hospitalier universitaire vaudois in Lausanne berichtet. Vor dem Hintergrund der Problematik, dass bei falscher Handhabung die Gesundheit gefährdet wird, möchte ich wissen, ob es für Personen, die regelmässig Pestizide einsetzen, eine zertifizierte Ausbildung gibt und ob regelmässig Kontrollen zur korrekten Handhabung dieser Produkte durchgeführt werden.</p>
  • Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Pestiziden im Beruf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast alle Pflanzenschutzmittel sind als gefährlich eingestuft. Für deren Anwendung gelten spezielle Vorschriften. Diese sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und in den Fachbewilligungsverordnungen des UVEK geregelt und wurden gestützt auf die Einführung des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) im Jahr 2005 angepasst.</p><p>Zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln braucht es eine Fachbewilligung, deren Voraussetzungen für folgende Anwendungsbereiche in spezifischen Fachbewilligungsverordnungen festgelegt sind: für Landwirtschaft und Gartenbau (VFB-LG; SR 814.812.34), für spezielle Bereiche (VFB-SB; SR 814.812.35) und für Waldwirtschaft (VFB-W; SR 814.812.36). Darin werden explizite Fähigkeiten und Kenntnisse zum korrekten Umgang und zum Schutz der Gesundheit der Pflanzenschutzmittel-Anwender und -Anwenderinnen vorgeschrieben und im Anhang detailliert aufgeführt.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) anerkennt verschiedene eidgenössische Bildungsabschlüsse direkt als Fachbewilligung an. In der beruflichen Grundbildung sind das Abschlüsse im Berufsfeld Landwirtschaft (Gemüsegärtner bzw. -gärtnerin EFZ, Landwirt bzw. Landwirtin EFZ, Obstfachleute EFZ und Winzer bzw. Winzerin EFZ) sowie Gärtner bzw. Gärtnerin EFZ. In der höheren Berufsbildung werden anerkannt: Gärtnermeister bzw. Gärtnermeisterin, Meisterlandwirt bzw. Meisterlandwirtin und diplomierter Förster bzw. diplomierte Försterin HF. Die entsprechenden Abschlüsse der Fachhochschulen sind ebenfalls anerkannt. Die Liste der als Fachbewilligung anerkannten Lehrabschlüsse ist auf der Internetseite des Bafu abrufbar (www.bafu.admin.ch -&gt; Themen -&gt; Chemikalien -&gt; Rechtliche Grundlagen -&gt; Fachbewilligungen).</p><p>Alle genannten Ausbildungen enthalten spezifische Inhalte bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der täglichen Arbeit und beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. In Artikel 10 ChemRRV ist im Weiteren eine Weiterbildungspflicht verankert.</p><p>Für das Austragen von Pflanzenschutzmitteln oder Düngern im Wald ist zusätzlich eine Anwendungsbewilligung der kantonalen Behörden erforderlich. Für das Austragen von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Düngern aus der Luft (Sprühflüge) braucht es eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, welche im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bafu erteilt wird. Diese Bewilligungen sind zeitlich befristet und geografisch begrenzt.</p><p>Für den Vollzug der Vorschriften über die korrekte Pflanzenschutzmittel-Anwendung sind die Kantone und die Suva zuständig. Die Kantone delegieren die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen, in der Regel an die Kontrollstellen der kantonalen Bauernverbände (z. B. Agrocontrol im Kanton Zürich), welche diese mit den Kontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis kombinieren. Die Suva hat ihre Kontrollaufgabe im Bereich Landwirtschaft in Form eines Leistungsauftrags an die Agriss übertragen. Deren Aufgabe ist es, Beratungen, Schulungen und Kontrollen zur Erhöhung und Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Landwirtschaft durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jedes Jahr werden in der Schweiz mehr als tausend Tonnen Pestizide (Pilzvernichtungsmittel, Unkraut- und Insektenvertilgungsmittel usw.), die Hunderte verschiedener Stoffe enthalten, verkauft. Diese Produkte können nicht nur das Wasser verschmutzen, sondern sie bergen auch Gesundheitsrisiken.</p><p>Anwendung finden die Pestizide vor allem in den Berufen der Landwirtschaft, des Weinbaus und der Landschaftsgärtnerei. Harmlos sind sie dennoch nicht, einige der Pestizide gelten sogar als potenziell krebserregend. Auch für Normalbürgerinnen und Normalbürger sind diese Produkte erhältlich, beispielsweise für Gartenarbeiten; die Allgemeinheit kommt mit den Pestiziden jedoch nur unregelmässig und in sehr kleinen Dosen in Kontakt.</p><p>Den Pestiziden wird man hauptsächlich auf zwei Arten ausgesetzt: Sie werden entweder eingeatmet oder über die Haut, vor allem an den Händen, aufgenommen. Für die richtige Handhabung dieser Produkte müssen strikte Regeln befolgt werden. Dies ist leider nicht immer der Fall, wie ein Spezialist des Institut universitaire romand de la santé au travail am Centre hospitalier universitaire vaudois in Lausanne berichtet. Vor dem Hintergrund der Problematik, dass bei falscher Handhabung die Gesundheit gefährdet wird, möchte ich wissen, ob es für Personen, die regelmässig Pestizide einsetzen, eine zertifizierte Ausbildung gibt und ob regelmässig Kontrollen zur korrekten Handhabung dieser Produkte durchgeführt werden.</p>
    • Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Pestiziden im Beruf

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