Sichere Versorgung mit Erdöl in der Schweiz?

ShortId
12.1006
Id
20121006
Updated
24.06.2025 22:36
Language
de
Title
Sichere Versorgung mit Erdöl in der Schweiz?
AdditionalIndexing
15;Erdölraffination;Erdöl;Transport über Rohr;Betriebseinstellung;Sicherung der Versorgung
1
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L05K1704030201, Erdölraffination
  • L04K17040202, Erdöl
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L04K18010302, Transport über Rohr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine verlässliche, umweltverträgliche, effiziente und nachhaltige Energieversorgung ist für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar. Aus diesem Grund verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf dem Erdölmarkt mit besonderer Aufmerksamkeit.</p><p>Auch nach einer Schliessung der Raffinerie Cressier könnte die Schweiz weiterhin mit genügend Mineralölprodukten versorgt werden. Dank bestehender Überkapazitäten auf dem europäischen Erdölmarkt kann der Produktionsausfall durch zusätzliche Importe von Fertigprodukten, vor allem über den Rhein und die Sapro-Produktepipeline, kompensiert werden. Allerdings würde eine definitive Schliessung der Raffinerie Cressier die Flexibilität der Versorgung verringern. Hingegen dürften bei einem zusätzlichen Ausfall der zweiten Schweizer Raffinerie die heutigen Transportstrukturen, insbesondere auf der Achse Lausanne-Genf, überfordert sein und entsprechende Investitionen nötig werden. Bei der Stilllegung beider Raffinerien könnte insbesondere der vorübergehende Ausfall der Rheinschifffahrt oder der Sapro-Produktepipeline zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Um für diese Situationen vorbereitet zu sein, werden Mineralölprodukte im Umfang des Durchschnittsverbrauchs von viereinhalb Monaten von den Importeuren an Pflichtlager gehalten und könnten im Bedarfsfall durch das EVD freigegeben werden. Zudem wird derzeit vom BFE überprüft, inwiefern die Import-Pipelines aus technischer Sicht mittelfristig auf Erdölprodukte umgestellt werden könnten.</p><p>Aufgrund der Raffinerie-Überkapazitäten im europäischen Markt wurden in den vergangenen Jahren diverse Raffinerien, z. B. in Cremona und in Reichstett, geschlossen. Die Probleme der Raffinerie Cressier sind im Zusammenhang mit diesem Strukturbereinigungsprozess zu sehen. Ob der Raffineriestandort Cressier erhalten werden kann, muss daher durch den Markt beantwortet werden. Die sichere Energieversorgung ist gemäss Artikel 4 Absatz 2 Energiegesetz (EnG, SR 730.0) Sache der Energiewirtschaft, wobei Bund und Kantone für geeignete staatliche Rahmenbedingungen sorgen. Im hier beschriebenen Fall verfügt der Bund daher über keine gesetzliche Grundlage, die es ihm gestatten würde, in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzugreifen.</p><p>Zu den konkreten Fragen:</p><p>- Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen ("Too big to fail") gelangt in ihrem Schlussbericht zur Auffassung, dass die systemischen Risiken ausschliesslich bei den Grossbanken angesiedelt sind und dass die von den übrigen Sektoren bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen mittelfristig ersetzbar sind. Die Schliessung einer Raffinerie kann für Zulieferer wie auch für Kunden durchaus problematisch sein. Diese Abhängigkeit ist indessen das Ergebnis der Arbeitsteilung und somit Teil des allgemeinen unternehmerischen Risikos, weshalb ein staatlicher Eingriff nicht gerechtfertigt wäre. Aufgabe des Staates ist es, für die Gesamtheit der Unternehmen günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerät ein Unternehmen in eine Schieflage, sieht das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zudem kurzfristige Massnahmen vor, die garantieren, dass die systemrelevanten Funktionen ohne Unterbruch aufrechterhalten werden (z. B. eine Nachlassstundung für vier bis sechs Monate). Der Bundesrat ist sich der möglichen Auswirkungen einer endgültigen Schliessung des Unternehmens auf die Beschäftigungslage durchaus bewusst. Es stehen Massnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen zur Verfügung; diese werden von den zuständigen kantonalen Behörden umgesetzt.</p><p>- Sollte der Raffineriebetrieb definitiv eingestellt werden, so muss das Areal in einem ersten Schritt untersucht werden, um festzustellen, ob eine Sanierung im Sinne der Altlastenverordnung erforderlich ist. Die Untersuchungs- sowie die allfälligen Sanierungskosten sind von Petroplus oder von deren Rechtsnachfolgern zu tragen. Im Falle des Konkurses von Petroplus müsste der Kanton Neuenburg für diese Kosten aufkommen, wobei der Bund via Altlastenfonds einen Anteil von 40 Prozent übernehmen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich die Petroplus-Gruppe seit Ende 2011 befindet, geben Anlass zur Beunruhigung. Für den Standort Cressier muss ein geeigneter Käufer gefunden werden, und darum sind die Bemühungen der Volkswirtschaftdepartemente der betroffenen Kantonen besonders wichtig. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) spielt natürlich sozial gesehen eine zentrale Rolle, ist aber auch von Bedeutung, wenn es darum geht, das Know-how vor Ort zu behalten. </p><p>Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben seit Anfang Januar 2012 bei der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) und bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) interveniert, um das UVEK darauf aufmerksam zu machen, von welch strategischer Wichtigkeit die beiden Raffinerien in Cressier und Collombey aufgrund ihrer Pipelines zu den Häfen in Marseille und Genua sind. Wir sprechen hier von 40 Prozent des Erdölverbrauchs in der Schweiz oder von 5 Millionen Tonnen Rohöl pro Jahr. Ohne die Raffinerien würden das Strassen- und Schienennetz mit Zehntausenden zusätzlichen Transporten belastet werden, was Mehrkosten verursachen und die Versorgungssicherheit beeinträchtigen würde, denn die Pipelines dürfen leider nicht für den Transport von verarbeiteten Erdölprodukten gebraucht werden. </p><p>Die Erdölversorgungssicherheit unseres Landes ist allgemein ein wichtiges Thema. Die Schliessung der Raffinerie und der dazugehörenden Pipeline in Cressier, die Gefahr einer Schliessung der Raffinerie in Collombey, die grosse Kälte im Februar, die unsichere Lage im Nahen Osten, das deutsche Projekt zur Erhebung einer neuen Steuer am Rhein und die stark steigende Nachfrage in Asien sind alles Elemente, die das Thema noch brennender machen. Doch an der Erdölversorgungssicherheit scheiden sich die Geister; die einen stellen sich auf die Seite der Wirtschaft, die sich ob der Versorgungssicherheit mit Erdöl, welches mehr als die Hälfte, der in der Schweiz konsumierten Energie ausmacht, sehr besorgt zeigt. Die anderen sind der gleichen Meinung wie das UVEK, nämlich, dass so gut wie kein Problem bestehe. </p><p>Wir sind nicht der Meinung, dass der Staat die Aufgaben der Privatwirtschaft zu übernehmen hat, aber er muss die Situation genau untersuchen und günstige Rahmenbedingungen schaffen für die Unternehmen, welche eine strategisch wichtige Rolle spielen. Wie steht der Bundesrat also zur Erdölversorgung der Schweiz und insbesondere zu den strategisch wichtigen Pipelines und zu den in der Schweiz befindlichen Raffinerien? Wie kann der Bundesrat dazu beitragen, dass für die Raffinerie in Cressier ein geeigneter Käufer gefunden wird?</p><p>Findet sich kein geeigneter Käufer, so wäre die Teilumnutzung der Anlage in einen einfachen Rohölspeicher (oder in einen Speicher von verarbeitetem Erdöl) unter dem Aspekt der Wertschöpfung sicher keine Option. Eine Speicheranlage würde lediglich rund 30 Arbeitsstellen bieten, wohingegen heute circa 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Raffinerie beschäftigt sind. Bei 74 Hektaren Industrieanlage für solch geringen sozioökonomischen Ertrag würde die Rechnung weder in Bezug auf Steuern noch auf Beschäftigung aufgehen. </p><p>Im Falle einer endgültigen Schliessung der Raffinerie müsste die Anlage in Industriegebiet umgewandelt werden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Wie würde sich die Gesetzgebung zur Sanierung von Altlasten in einem solchen Falle auswirken, und wie würden die Bundesmittel, die dafür vorgesehen sind, eingesetzt werden?</p>
  • Sichere Versorgung mit Erdöl in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine verlässliche, umweltverträgliche, effiziente und nachhaltige Energieversorgung ist für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar. Aus diesem Grund verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf dem Erdölmarkt mit besonderer Aufmerksamkeit.</p><p>Auch nach einer Schliessung der Raffinerie Cressier könnte die Schweiz weiterhin mit genügend Mineralölprodukten versorgt werden. Dank bestehender Überkapazitäten auf dem europäischen Erdölmarkt kann der Produktionsausfall durch zusätzliche Importe von Fertigprodukten, vor allem über den Rhein und die Sapro-Produktepipeline, kompensiert werden. Allerdings würde eine definitive Schliessung der Raffinerie Cressier die Flexibilität der Versorgung verringern. Hingegen dürften bei einem zusätzlichen Ausfall der zweiten Schweizer Raffinerie die heutigen Transportstrukturen, insbesondere auf der Achse Lausanne-Genf, überfordert sein und entsprechende Investitionen nötig werden. Bei der Stilllegung beider Raffinerien könnte insbesondere der vorübergehende Ausfall der Rheinschifffahrt oder der Sapro-Produktepipeline zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Um für diese Situationen vorbereitet zu sein, werden Mineralölprodukte im Umfang des Durchschnittsverbrauchs von viereinhalb Monaten von den Importeuren an Pflichtlager gehalten und könnten im Bedarfsfall durch das EVD freigegeben werden. Zudem wird derzeit vom BFE überprüft, inwiefern die Import-Pipelines aus technischer Sicht mittelfristig auf Erdölprodukte umgestellt werden könnten.</p><p>Aufgrund der Raffinerie-Überkapazitäten im europäischen Markt wurden in den vergangenen Jahren diverse Raffinerien, z. B. in Cremona und in Reichstett, geschlossen. Die Probleme der Raffinerie Cressier sind im Zusammenhang mit diesem Strukturbereinigungsprozess zu sehen. Ob der Raffineriestandort Cressier erhalten werden kann, muss daher durch den Markt beantwortet werden. Die sichere Energieversorgung ist gemäss Artikel 4 Absatz 2 Energiegesetz (EnG, SR 730.0) Sache der Energiewirtschaft, wobei Bund und Kantone für geeignete staatliche Rahmenbedingungen sorgen. Im hier beschriebenen Fall verfügt der Bund daher über keine gesetzliche Grundlage, die es ihm gestatten würde, in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzugreifen.</p><p>Zu den konkreten Fragen:</p><p>- Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen ("Too big to fail") gelangt in ihrem Schlussbericht zur Auffassung, dass die systemischen Risiken ausschliesslich bei den Grossbanken angesiedelt sind und dass die von den übrigen Sektoren bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen mittelfristig ersetzbar sind. Die Schliessung einer Raffinerie kann für Zulieferer wie auch für Kunden durchaus problematisch sein. Diese Abhängigkeit ist indessen das Ergebnis der Arbeitsteilung und somit Teil des allgemeinen unternehmerischen Risikos, weshalb ein staatlicher Eingriff nicht gerechtfertigt wäre. Aufgabe des Staates ist es, für die Gesamtheit der Unternehmen günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerät ein Unternehmen in eine Schieflage, sieht das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zudem kurzfristige Massnahmen vor, die garantieren, dass die systemrelevanten Funktionen ohne Unterbruch aufrechterhalten werden (z. B. eine Nachlassstundung für vier bis sechs Monate). Der Bundesrat ist sich der möglichen Auswirkungen einer endgültigen Schliessung des Unternehmens auf die Beschäftigungslage durchaus bewusst. Es stehen Massnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen zur Verfügung; diese werden von den zuständigen kantonalen Behörden umgesetzt.</p><p>- Sollte der Raffineriebetrieb definitiv eingestellt werden, so muss das Areal in einem ersten Schritt untersucht werden, um festzustellen, ob eine Sanierung im Sinne der Altlastenverordnung erforderlich ist. Die Untersuchungs- sowie die allfälligen Sanierungskosten sind von Petroplus oder von deren Rechtsnachfolgern zu tragen. Im Falle des Konkurses von Petroplus müsste der Kanton Neuenburg für diese Kosten aufkommen, wobei der Bund via Altlastenfonds einen Anteil von 40 Prozent übernehmen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich die Petroplus-Gruppe seit Ende 2011 befindet, geben Anlass zur Beunruhigung. Für den Standort Cressier muss ein geeigneter Käufer gefunden werden, und darum sind die Bemühungen der Volkswirtschaftdepartemente der betroffenen Kantonen besonders wichtig. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) spielt natürlich sozial gesehen eine zentrale Rolle, ist aber auch von Bedeutung, wenn es darum geht, das Know-how vor Ort zu behalten. </p><p>Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben seit Anfang Januar 2012 bei der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) und bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) interveniert, um das UVEK darauf aufmerksam zu machen, von welch strategischer Wichtigkeit die beiden Raffinerien in Cressier und Collombey aufgrund ihrer Pipelines zu den Häfen in Marseille und Genua sind. Wir sprechen hier von 40 Prozent des Erdölverbrauchs in der Schweiz oder von 5 Millionen Tonnen Rohöl pro Jahr. Ohne die Raffinerien würden das Strassen- und Schienennetz mit Zehntausenden zusätzlichen Transporten belastet werden, was Mehrkosten verursachen und die Versorgungssicherheit beeinträchtigen würde, denn die Pipelines dürfen leider nicht für den Transport von verarbeiteten Erdölprodukten gebraucht werden. </p><p>Die Erdölversorgungssicherheit unseres Landes ist allgemein ein wichtiges Thema. Die Schliessung der Raffinerie und der dazugehörenden Pipeline in Cressier, die Gefahr einer Schliessung der Raffinerie in Collombey, die grosse Kälte im Februar, die unsichere Lage im Nahen Osten, das deutsche Projekt zur Erhebung einer neuen Steuer am Rhein und die stark steigende Nachfrage in Asien sind alles Elemente, die das Thema noch brennender machen. Doch an der Erdölversorgungssicherheit scheiden sich die Geister; die einen stellen sich auf die Seite der Wirtschaft, die sich ob der Versorgungssicherheit mit Erdöl, welches mehr als die Hälfte, der in der Schweiz konsumierten Energie ausmacht, sehr besorgt zeigt. Die anderen sind der gleichen Meinung wie das UVEK, nämlich, dass so gut wie kein Problem bestehe. </p><p>Wir sind nicht der Meinung, dass der Staat die Aufgaben der Privatwirtschaft zu übernehmen hat, aber er muss die Situation genau untersuchen und günstige Rahmenbedingungen schaffen für die Unternehmen, welche eine strategisch wichtige Rolle spielen. Wie steht der Bundesrat also zur Erdölversorgung der Schweiz und insbesondere zu den strategisch wichtigen Pipelines und zu den in der Schweiz befindlichen Raffinerien? Wie kann der Bundesrat dazu beitragen, dass für die Raffinerie in Cressier ein geeigneter Käufer gefunden wird?</p><p>Findet sich kein geeigneter Käufer, so wäre die Teilumnutzung der Anlage in einen einfachen Rohölspeicher (oder in einen Speicher von verarbeitetem Erdöl) unter dem Aspekt der Wertschöpfung sicher keine Option. Eine Speicheranlage würde lediglich rund 30 Arbeitsstellen bieten, wohingegen heute circa 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Raffinerie beschäftigt sind. Bei 74 Hektaren Industrieanlage für solch geringen sozioökonomischen Ertrag würde die Rechnung weder in Bezug auf Steuern noch auf Beschäftigung aufgehen. </p><p>Im Falle einer endgültigen Schliessung der Raffinerie müsste die Anlage in Industriegebiet umgewandelt werden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Wie würde sich die Gesetzgebung zur Sanierung von Altlasten in einem solchen Falle auswirken, und wie würden die Bundesmittel, die dafür vorgesehen sind, eingesetzt werden?</p>
    • Sichere Versorgung mit Erdöl in der Schweiz?

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