Medienfreiheit am WEF

ShortId
12.1008
Id
20121008
Updated
24.06.2025 22:43
Language
de
Title
Medienfreiheit am WEF
AdditionalIndexing
34;Berichterstattung durch die Medien;Pressefreiheit;Weltwirtschaftsgipfel;Presse;eingeschränkte Verbreitung;Zeitung
1
  • L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
  • L04K02021703, Zeitung
  • L05K1202050105, Presse
  • L04K05020104, Pressefreiheit
  • L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
  • L05K1201020201, eingeschränkte Verbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat letztmals in seinen Antworten auf die Motion Barthassat 09.3302 und auf das Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629 dargelegt, dass er sich der zentralen Rolle der Presse für die demokratische Meinungs- und Willensbildung bewusst ist. Er hat sich dabei stets für eine freie und vielfältige Presse ausgesprochen.</p><p>Das World Economic Forum (WEF) in Davos hat eine wichtige öffentliche Funktion im internationalen politischen und wirtschaftlichen Leben. Das grosse Interesse an diesem Anlass hat zur Folge, dass viele Medien aus der ganzen Welt den Anlass vor Ort begleiten möchten. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass der Zugang für die Berichterstattung limitiert werden muss. Von den Verantwortlichen des WEF kann erwartet werden, dass sie bei der Akkreditierung der Medien nach sachlichen, rechtsstaatlichen Kriterien wie dem Willkürverbot und der Rechtsgleichheit vorgehen. Dazu gehört auch, dass Journalisten nicht deshalb vom Zugang ausgeschlossen werden, weil sie gegenüber dem Veranstalter eine kritische Haltung vertreten.</p><p>Gemäss den Informationen, die dem Bundesrat vorliegen, war die beschränkte Anzahl Zugangsberechtigungen für Schweizer Medien ursächlich für die Nichtakkreditierung der "Wochenzeitung" ("WOZ") und nicht deren politische Ausrichtung. Die verantwortliche Stelle des WEF hat der "WOZ" für die nächste Veranstaltung in Davos eine Akkreditierung zugesichert. Der Bundesrat begrüsst die Haltung der WEF-Organisation, im Sinne der Meinungsvielfalt auch WEF-kritische Presseorgane zuzulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die "Wochenzeitung" ("WOZ") wurde am diesjährigen WEF nicht zugelassen. Das World Economic Forum (WEF) ist zwar eine private Veranstaltung, hat aber eine öffentliche Funktion, da die Panels weltweit übertragen werden. Auch nehmen nebst Personen aus der Wirtschaft auch namhafte politische Persönlichkeiten aus der ganzen Welt am Anlass teil. Zudem wendet die Eidgenossenschaft grosse Mittel auf, um die Sicherheit zu gewährleisten.</p><p>Die Freiheit der Medienberichterstattung ist ein hohes Gut in einem demokratischen Rechtsstaat.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Auskunft, ob er die Auffassung teilt, dass es in Anbetracht dieser Tatsache nicht zulässig ist, dass der "WOZ" die Medienakkreditierung durch das WEF verweigert wird.</p>
  • Medienfreiheit am WEF
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat letztmals in seinen Antworten auf die Motion Barthassat 09.3302 und auf das Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629 dargelegt, dass er sich der zentralen Rolle der Presse für die demokratische Meinungs- und Willensbildung bewusst ist. Er hat sich dabei stets für eine freie und vielfältige Presse ausgesprochen.</p><p>Das World Economic Forum (WEF) in Davos hat eine wichtige öffentliche Funktion im internationalen politischen und wirtschaftlichen Leben. Das grosse Interesse an diesem Anlass hat zur Folge, dass viele Medien aus der ganzen Welt den Anlass vor Ort begleiten möchten. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass der Zugang für die Berichterstattung limitiert werden muss. Von den Verantwortlichen des WEF kann erwartet werden, dass sie bei der Akkreditierung der Medien nach sachlichen, rechtsstaatlichen Kriterien wie dem Willkürverbot und der Rechtsgleichheit vorgehen. Dazu gehört auch, dass Journalisten nicht deshalb vom Zugang ausgeschlossen werden, weil sie gegenüber dem Veranstalter eine kritische Haltung vertreten.</p><p>Gemäss den Informationen, die dem Bundesrat vorliegen, war die beschränkte Anzahl Zugangsberechtigungen für Schweizer Medien ursächlich für die Nichtakkreditierung der "Wochenzeitung" ("WOZ") und nicht deren politische Ausrichtung. Die verantwortliche Stelle des WEF hat der "WOZ" für die nächste Veranstaltung in Davos eine Akkreditierung zugesichert. Der Bundesrat begrüsst die Haltung der WEF-Organisation, im Sinne der Meinungsvielfalt auch WEF-kritische Presseorgane zuzulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die "Wochenzeitung" ("WOZ") wurde am diesjährigen WEF nicht zugelassen. Das World Economic Forum (WEF) ist zwar eine private Veranstaltung, hat aber eine öffentliche Funktion, da die Panels weltweit übertragen werden. Auch nehmen nebst Personen aus der Wirtschaft auch namhafte politische Persönlichkeiten aus der ganzen Welt am Anlass teil. Zudem wendet die Eidgenossenschaft grosse Mittel auf, um die Sicherheit zu gewährleisten.</p><p>Die Freiheit der Medienberichterstattung ist ein hohes Gut in einem demokratischen Rechtsstaat.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Auskunft, ob er die Auffassung teilt, dass es in Anbetracht dieser Tatsache nicht zulässig ist, dass der "WOZ" die Medienakkreditierung durch das WEF verweigert wird.</p>
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