Freiwillige Offenlegung gemäss Zinsbesteuerungsgesetz
- ShortId
-
12.1009
- Id
-
20121009
- Updated
-
24.06.2025 22:36
- Language
-
de
- Title
-
Freiwillige Offenlegung gemäss Zinsbesteuerungsgesetz
- AdditionalIndexing
-
24;Zinsbesteuerung;Meldepflicht;Vertrag mit der EU;Steuererhebung;Vollzug von Beschlüssen
- 1
-
- L05K1107040602, Zinsbesteuerung
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L06K120102010102, Meldepflicht
- L04K11070602, Steuererhebung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zurzeit 514 Zahlstellen registriert. Rund 400 sind steuerpflichtig.</p><p>2. Der ESTV wird nur die Anzahl freiwilliger Offenlegungen gemeldet. Die Zahlstellen liefern der ESTV den Steuerrückbehalt - aufgeteilt auf die verschiedenen EU-Staaten - ohne entsprechende Meldung.</p><p>Da grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass pro Zinsempfänger mit freiwilliger Offenlegung eine einzige Meldung erfolgt, entspricht die Anzahl Meldungen auch der Anzahl Zinsempfänger. Die Entwicklung der Meldungen bei Offenlegung sowie die Verteilung auf die verschiedenen EU-Staaten können der jährlich von der ESTV publizierten Statistik entnommen werden (2005: 35 376; 2006: 55 314; 2007: 64 516; 2008: 42 819; 2009: 32 942; 2010: 38 179).</p><p>3. Von der freiwilligen Offenlegung ausländischer Zinsempfängerinnen und -empfänger sind alle 400 steuerpflichtigen Zahlstellen betroffen.</p><p>4. Die ESTV publiziert die Anzahl Meldungen mit freiwilliger Offenlegung jährlich auf ihrer Internetseite unter "EU-Zinsbesteuerung". Zudem sind an gleicher Stelle auch die jährlichen Steuerrückbehalte pro EU-Staat aufgeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Zinsbesteuerungsgesetz bestehen zwei Möglichkeiten für die Umsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU: Entweder wählt eine Schweizer Bank das Modell des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen, oder sie wählt mit ihren ausländischen Kundinnen und Kunden die freiwillige Offenlegung an die Steuerbehörde des ausländischen Zinsempfängers. Es stellen sich im Rahmen der Diskussion um die Weissgeldstrategie folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Zahlstellen sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angemeldet?</p><p>2. Wie hat sich die gesamte Anzahl der Meldungen (Steuerrückbehalt und Offenlegung) und wie hat sich die Anzahl Zinsempfänger mit der Variante freiwillige Offenlegung seit der Inkraftsetzung des Gesetzes entwickelt?</p><p>3. Auf wie viele Zahlstellen, Banken oder Effektenhändler fällt die Anzahl ausländischer Zinsempfängerinnen und -empfänger mit freiwilliger Offenlegung?</p><p>4. Kann die ESTV in ihren Statistikberichten zukünftig die jährliche Anzahl Meldungen mit freiwilliger Offenlegung aufführen?</p>
- Freiwillige Offenlegung gemäss Zinsbesteuerungsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zurzeit 514 Zahlstellen registriert. Rund 400 sind steuerpflichtig.</p><p>2. Der ESTV wird nur die Anzahl freiwilliger Offenlegungen gemeldet. Die Zahlstellen liefern der ESTV den Steuerrückbehalt - aufgeteilt auf die verschiedenen EU-Staaten - ohne entsprechende Meldung.</p><p>Da grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass pro Zinsempfänger mit freiwilliger Offenlegung eine einzige Meldung erfolgt, entspricht die Anzahl Meldungen auch der Anzahl Zinsempfänger. Die Entwicklung der Meldungen bei Offenlegung sowie die Verteilung auf die verschiedenen EU-Staaten können der jährlich von der ESTV publizierten Statistik entnommen werden (2005: 35 376; 2006: 55 314; 2007: 64 516; 2008: 42 819; 2009: 32 942; 2010: 38 179).</p><p>3. Von der freiwilligen Offenlegung ausländischer Zinsempfängerinnen und -empfänger sind alle 400 steuerpflichtigen Zahlstellen betroffen.</p><p>4. Die ESTV publiziert die Anzahl Meldungen mit freiwilliger Offenlegung jährlich auf ihrer Internetseite unter "EU-Zinsbesteuerung". Zudem sind an gleicher Stelle auch die jährlichen Steuerrückbehalte pro EU-Staat aufgeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Zinsbesteuerungsgesetz bestehen zwei Möglichkeiten für die Umsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU: Entweder wählt eine Schweizer Bank das Modell des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen, oder sie wählt mit ihren ausländischen Kundinnen und Kunden die freiwillige Offenlegung an die Steuerbehörde des ausländischen Zinsempfängers. Es stellen sich im Rahmen der Diskussion um die Weissgeldstrategie folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Zahlstellen sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angemeldet?</p><p>2. Wie hat sich die gesamte Anzahl der Meldungen (Steuerrückbehalt und Offenlegung) und wie hat sich die Anzahl Zinsempfänger mit der Variante freiwillige Offenlegung seit der Inkraftsetzung des Gesetzes entwickelt?</p><p>3. Auf wie viele Zahlstellen, Banken oder Effektenhändler fällt die Anzahl ausländischer Zinsempfängerinnen und -empfänger mit freiwilliger Offenlegung?</p><p>4. Kann die ESTV in ihren Statistikberichten zukünftig die jährliche Anzahl Meldungen mit freiwilliger Offenlegung aufführen?</p>
- Freiwillige Offenlegung gemäss Zinsbesteuerungsgesetz
Back to List