Eigene vier Wände dank Bausparen?

ShortId
12.1016
Id
20121016
Updated
24.06.2025 22:33
Language
de
Title
Eigene vier Wände dank Bausparen?
AdditionalIndexing
2846;24;Steuerbefreiung;Steuerabzug;Steuererhebung;Volksinitiative;Auslegung des Rechts;Vermögenssteuer;Wohneigentum;Einkommenssteuer;Wohnungsbau;Baudarlehen
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L03K110705, Vermögenssteuer
  • L03K110704, Einkommenssteuer
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K11040310, Baudarlehen
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L04K11070602, Steuererhebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./3. Im Wortlaut der Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" wird einzig der Grundsatz des Besteuerungsaufschubs festgehalten: Letzterer kommt zum Tragen, sofern das geäufnete Bausparguthaben für den erstmaligen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz verwendet wird. Hingegen wird offengelassen, in welchem Zeitraum nach Ablauf der zehnjährigen Sparphase das Bausparguthaben zweckgemäss eingesetzt werden muss. Offen bleibt auch, wie anderweitig verwendetes Bausparguthaben nachbesteuert werden soll. Je nachdem, wie diese Nachbesteuerung gesetzlich ausgestaltet würde, könnte nichtzweckgebundenes Bausparen tatsächlich als Steuerschlupfloch genutzt werden.</p><p>4. Da die Initiative eine flächendeckende Einführung des Bausparabzugs vorsieht, müssten Bund, Kantone und Gemeinden bei einer Annahme Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern hinnehmen. Gemäss aktuellen Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist bei der direkten Bundessteuer mit jährlichen Steuerausfällen von rund 70 Millionen Franken und bei den Staats- und Gemeindesteuern mit jährlichen Steuerausfällen von rund 275 Millionen Franken zu rechnen. Zu diesen Mindereinnahmen kämen für die Kantone und Gemeinden noch Ausfälle bei der Vermögenssteuer hinzu. Diese Schätzungen basieren auf einer Hochrechnung der neuesten verfügbaren Daten des Kantons Basel-Landschaft (Steuerjahr 2009), der als einziger Kanton einen Bausparabzug kennt und seit über zwanzig Jahren praktische Erfahrungen damit macht. Die Zahlen lassen sich jedoch nur mit gewissen Einschränkungen auf die übrigen Kantone übertragen, denn die strukturellen Unterschiede (städtisch-ländlich, viele oder wenig Baulandreserven) konnten nicht berücksichtigt werden. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Steuerpflichtige in welchem Umfang vom neuen Abzug Gebrauch machen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der klaren Ablehnung der ersten Bauspar-Initiative am 11. März 2012 durch die Stimmenden steht im Juni 2012 die Abstimmung zur zweiten mit dem Titel "Eigene vier Wände dank Bausparen" bevor. Diese Initiative hat in Artikel 108a Absatz 2 Buchstabe c folgende Bestimmung: "Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die Mittel für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden."</p><p>1. Wie interpretiert der Bundesrat diese Bestimmung?</p><p>2. Könnte es sein, dass sich hinter dieser Initiative eine veritable Steuersparmaschine versteckt?</p><p>3. Ist meine Interpretation korrekt, dass man zehn Jahre lang steuerbefreit Kapital und Zinsen unter dem Titel "Bausparen" anhäufen kann, die nicht nachträglich besteuert werden, auch wenn man gar nicht baut? Die Initiative sieht nämlich keine rückwirkende Besteuerung für die maximal zehn steuerbefreiten Jahre vor, sondern nur eine Besteuerung ab dem Ende der Bausparphase.</p><p>4. Ich bitte den Bundesrat zudem um Angaben der möglichen Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
  • Eigene vier Wände dank Bausparen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./3. Im Wortlaut der Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" wird einzig der Grundsatz des Besteuerungsaufschubs festgehalten: Letzterer kommt zum Tragen, sofern das geäufnete Bausparguthaben für den erstmaligen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz verwendet wird. Hingegen wird offengelassen, in welchem Zeitraum nach Ablauf der zehnjährigen Sparphase das Bausparguthaben zweckgemäss eingesetzt werden muss. Offen bleibt auch, wie anderweitig verwendetes Bausparguthaben nachbesteuert werden soll. Je nachdem, wie diese Nachbesteuerung gesetzlich ausgestaltet würde, könnte nichtzweckgebundenes Bausparen tatsächlich als Steuerschlupfloch genutzt werden.</p><p>4. Da die Initiative eine flächendeckende Einführung des Bausparabzugs vorsieht, müssten Bund, Kantone und Gemeinden bei einer Annahme Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern hinnehmen. Gemäss aktuellen Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist bei der direkten Bundessteuer mit jährlichen Steuerausfällen von rund 70 Millionen Franken und bei den Staats- und Gemeindesteuern mit jährlichen Steuerausfällen von rund 275 Millionen Franken zu rechnen. Zu diesen Mindereinnahmen kämen für die Kantone und Gemeinden noch Ausfälle bei der Vermögenssteuer hinzu. Diese Schätzungen basieren auf einer Hochrechnung der neuesten verfügbaren Daten des Kantons Basel-Landschaft (Steuerjahr 2009), der als einziger Kanton einen Bausparabzug kennt und seit über zwanzig Jahren praktische Erfahrungen damit macht. Die Zahlen lassen sich jedoch nur mit gewissen Einschränkungen auf die übrigen Kantone übertragen, denn die strukturellen Unterschiede (städtisch-ländlich, viele oder wenig Baulandreserven) konnten nicht berücksichtigt werden. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Steuerpflichtige in welchem Umfang vom neuen Abzug Gebrauch machen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der klaren Ablehnung der ersten Bauspar-Initiative am 11. März 2012 durch die Stimmenden steht im Juni 2012 die Abstimmung zur zweiten mit dem Titel "Eigene vier Wände dank Bausparen" bevor. Diese Initiative hat in Artikel 108a Absatz 2 Buchstabe c folgende Bestimmung: "Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die Mittel für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden."</p><p>1. Wie interpretiert der Bundesrat diese Bestimmung?</p><p>2. Könnte es sein, dass sich hinter dieser Initiative eine veritable Steuersparmaschine versteckt?</p><p>3. Ist meine Interpretation korrekt, dass man zehn Jahre lang steuerbefreit Kapital und Zinsen unter dem Titel "Bausparen" anhäufen kann, die nicht nachträglich besteuert werden, auch wenn man gar nicht baut? Die Initiative sieht nämlich keine rückwirkende Besteuerung für die maximal zehn steuerbefreiten Jahre vor, sondern nur eine Besteuerung ab dem Ende der Bausparphase.</p><p>4. Ich bitte den Bundesrat zudem um Angaben der möglichen Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
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