Media-Abkommen mit der EU
- ShortId
-
12.1018
- Id
-
20121018
- Updated
-
24.06.2025 22:31
- Language
-
de
- Title
-
Media-Abkommen mit der EU
- AdditionalIndexing
-
2831;10;Gemeinschaftsprogramm;Fernsehen;Europäische Zusammenarbeit;Filmindustrie;Kulturförderung;kulturelle Zusammenarbeit
- 1
-
- L04K12020305, Filmindustrie
- L04K01060307, Kulturförderung
- L05K1202050101, Fernsehen
- L06K090202030103, Gemeinschaftsprogramm
- L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
- L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>"Creative Europe" ist das neue Rahmenprogramm der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft für die Jahre 2014 bis 2020. Die bereits bestehenden Programme Kultur, Media und Media Mundus werden unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt. Dazu wird ein neuer horizontaler Aktionsbereich zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen.</p><p>Der im November 2011 publizierte Vorschlag der EU-Kommission sieht für "Creative Europe" ein Gesamtbudget von 1,8 Milliarden Euro vor. Davon sollen rund 55 Prozent auf das Teilprogramm Media, 30 Prozent auf das Teilprogramm Kultur sowie 15 Prozent auf die neue Finanzfazilität für die Kultur- und Kreativbranche entfallen. Über den endgültigen Finanzrahmen und die Mittelzuweisung entscheiden der Rat der EU und das Europäische Parlament (nicht vor Mitte 2013).</p><p>Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Teilnahme an "Creative Europe" kann für jedes Teilprogramm gesondert erfolgen. Dazu ist jeweils eine eigene Interessenabwägung nötig. In der Tat ist die Ausgangslage unterschiedlich: Mit Media hat die Schweiz seit 2006 ausgezeichnete Erfahrungen machen können, weshalb eine Weiterführung aus kulturpolitischer Sicht als wünschbar zu bezeichnen ist. Eine abschliessende Gesamtbeurteilung ist jedoch noch nicht erfolgt. Das Interesse an einer Teilnahme am Programmteil Kultur ist derzeit ebenfalls in Prüfung (siehe hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Prelicz-Huber 09.4092). Eine Teilnahme an der neuen Finanzfazilität steht hingegen nicht zur Diskussion.</p><p>2. Die Teilnahme an Media hat zu einer Stärkung und Professionalisierung der Schweizer Filmindustrie beigetragen. Die Branche profitiert von direkten finanziellen Rückflüssen (an Verleiher, Kinobetriebe, Produktionsfirmen, Weiterbildungsprogramme und Filmfestivals) sowie von der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern (Verleih von Schweizer Filmen in Europa, Zugang zur europäischen Weiterbildung, bessere internationale Vernetzung und Mehrwert bei Koproduktionen). Ein Ausstieg aus Media per Ende 2013 würde das Ende der Kofinanzierung durch EU-Gelder bedeuten (zwischen 4,5 und 7,4 Millionen Franken pro Jahr in der Periode 2007-2010, was bei einem jährlichen Beitrag von 7,1 bis 9,2 Millionen Franken einem direkten finanziellen Rückfluss von 55 bis 80 Prozent entspricht), der Zugang zum europäischen Audiovisionsmarkt wäre erschwert, gewisse Koproduktionen kämen ohne die Vernetzung durch Media nicht mehr zustande.</p><p>3. Eine allfällige Teilnahme an einem oder mehreren der Teilprogramme von "Creative Europe" setzt den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU voraus. Für die Vorbereitung der entsprechenden Verhandlungsmandate würden die zuständigen Kommissionen des Parlamentes sowie die Kantone konsultiert werden, soweit deren Zuständigkeiten direkt betroffen sind (Parlamentsgesetz, SR 171.10; Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, SR 138.1).</p><p>4. Ein Ausstieg aus Media hätte zur Konsequenz, dass die Schweiz an bestimmte Vorschriften der entsprechenden EU-Richtlinie (Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste) nicht mehr gebunden wäre, soweit diese nicht bereits im Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF; SR 0.784.405) enthalten sind, das die Schweiz 1991 ratifiziert hat. Namentlich müssten beim grenzüberschreitenden Empfang von Werbesendungen nicht mehr die Vorschriften des Herkunftslandes, sondern diejenigen des Empfängerlandes (Schweiz) respektiert werden. Die Schweiz würde medienpolitischen Handlungsspielraum gewinnen, indem sie eigene, strengere Werbevorschriften gegen Werbung in ausländischen Werbefenstern durchsetzen könnte. Die Werbefenster an sich können jedoch mit dem Ausstieg aus Media allein nicht eingeschränkt oder verboten werden. Diese Fenster, die in der Tat zu einem Abfluss von Werbemitteln ins Ausland führen und die schweizerische Medienlandschaft mit tiefen Werbepreisen unter Druck setzen, werden bereits durch das EÜGF ermöglicht. Der Bundesrat hat diese Rechtslage in seiner Antwort vom 23. November 2011 auf die Interpellation Berberat 11.3936 eingehend dargelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz beteiligt sich am Programm Media der EU, das Ende 2013 ausläuft. Neu sollen das Kulturprogramm und das Media-Programm im Programm "Creative Europe" zusammengefasst werden. Das wirft folgende Fragen auf:</p><p>1. Wird sich die Schweiz am Programm "Creative Europe" beteiligen?</p><p>2. Wenn nein: Welches sind die Konsequenzen für die schweizerische Filmwirtschaft, in deren Interesse die Schweiz bei Media mitmachte?</p><p>3. Wenn ja: In welcher Form wird das geschehen?</p><p>4. Was bedeutet das Auslaufen von Media für das Fernsehen? Die Schweiz nahm ja mit dem Beitritt zu Media in Kauf, dass als "Gegenleistung" die EU-Fernsehrichtlinie übernommen werden musste, die den Export von Werbegeldern in die privaten ausländischen TV-Sender zulässt, ohne dass diese Sender schweizerische Programme publizieren müssen. Bedeutet das Auslaufen von Media auch das Ende der Übernahme der TV-Richtlinie?</p>
- Media-Abkommen mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>"Creative Europe" ist das neue Rahmenprogramm der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft für die Jahre 2014 bis 2020. Die bereits bestehenden Programme Kultur, Media und Media Mundus werden unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt. Dazu wird ein neuer horizontaler Aktionsbereich zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen.</p><p>Der im November 2011 publizierte Vorschlag der EU-Kommission sieht für "Creative Europe" ein Gesamtbudget von 1,8 Milliarden Euro vor. Davon sollen rund 55 Prozent auf das Teilprogramm Media, 30 Prozent auf das Teilprogramm Kultur sowie 15 Prozent auf die neue Finanzfazilität für die Kultur- und Kreativbranche entfallen. Über den endgültigen Finanzrahmen und die Mittelzuweisung entscheiden der Rat der EU und das Europäische Parlament (nicht vor Mitte 2013).</p><p>Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Teilnahme an "Creative Europe" kann für jedes Teilprogramm gesondert erfolgen. Dazu ist jeweils eine eigene Interessenabwägung nötig. In der Tat ist die Ausgangslage unterschiedlich: Mit Media hat die Schweiz seit 2006 ausgezeichnete Erfahrungen machen können, weshalb eine Weiterführung aus kulturpolitischer Sicht als wünschbar zu bezeichnen ist. Eine abschliessende Gesamtbeurteilung ist jedoch noch nicht erfolgt. Das Interesse an einer Teilnahme am Programmteil Kultur ist derzeit ebenfalls in Prüfung (siehe hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Prelicz-Huber 09.4092). Eine Teilnahme an der neuen Finanzfazilität steht hingegen nicht zur Diskussion.</p><p>2. Die Teilnahme an Media hat zu einer Stärkung und Professionalisierung der Schweizer Filmindustrie beigetragen. Die Branche profitiert von direkten finanziellen Rückflüssen (an Verleiher, Kinobetriebe, Produktionsfirmen, Weiterbildungsprogramme und Filmfestivals) sowie von der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern (Verleih von Schweizer Filmen in Europa, Zugang zur europäischen Weiterbildung, bessere internationale Vernetzung und Mehrwert bei Koproduktionen). Ein Ausstieg aus Media per Ende 2013 würde das Ende der Kofinanzierung durch EU-Gelder bedeuten (zwischen 4,5 und 7,4 Millionen Franken pro Jahr in der Periode 2007-2010, was bei einem jährlichen Beitrag von 7,1 bis 9,2 Millionen Franken einem direkten finanziellen Rückfluss von 55 bis 80 Prozent entspricht), der Zugang zum europäischen Audiovisionsmarkt wäre erschwert, gewisse Koproduktionen kämen ohne die Vernetzung durch Media nicht mehr zustande.</p><p>3. Eine allfällige Teilnahme an einem oder mehreren der Teilprogramme von "Creative Europe" setzt den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU voraus. Für die Vorbereitung der entsprechenden Verhandlungsmandate würden die zuständigen Kommissionen des Parlamentes sowie die Kantone konsultiert werden, soweit deren Zuständigkeiten direkt betroffen sind (Parlamentsgesetz, SR 171.10; Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, SR 138.1).</p><p>4. Ein Ausstieg aus Media hätte zur Konsequenz, dass die Schweiz an bestimmte Vorschriften der entsprechenden EU-Richtlinie (Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste) nicht mehr gebunden wäre, soweit diese nicht bereits im Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF; SR 0.784.405) enthalten sind, das die Schweiz 1991 ratifiziert hat. Namentlich müssten beim grenzüberschreitenden Empfang von Werbesendungen nicht mehr die Vorschriften des Herkunftslandes, sondern diejenigen des Empfängerlandes (Schweiz) respektiert werden. Die Schweiz würde medienpolitischen Handlungsspielraum gewinnen, indem sie eigene, strengere Werbevorschriften gegen Werbung in ausländischen Werbefenstern durchsetzen könnte. Die Werbefenster an sich können jedoch mit dem Ausstieg aus Media allein nicht eingeschränkt oder verboten werden. Diese Fenster, die in der Tat zu einem Abfluss von Werbemitteln ins Ausland führen und die schweizerische Medienlandschaft mit tiefen Werbepreisen unter Druck setzen, werden bereits durch das EÜGF ermöglicht. Der Bundesrat hat diese Rechtslage in seiner Antwort vom 23. November 2011 auf die Interpellation Berberat 11.3936 eingehend dargelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz beteiligt sich am Programm Media der EU, das Ende 2013 ausläuft. Neu sollen das Kulturprogramm und das Media-Programm im Programm "Creative Europe" zusammengefasst werden. Das wirft folgende Fragen auf:</p><p>1. Wird sich die Schweiz am Programm "Creative Europe" beteiligen?</p><p>2. Wenn nein: Welches sind die Konsequenzen für die schweizerische Filmwirtschaft, in deren Interesse die Schweiz bei Media mitmachte?</p><p>3. Wenn ja: In welcher Form wird das geschehen?</p><p>4. Was bedeutet das Auslaufen von Media für das Fernsehen? Die Schweiz nahm ja mit dem Beitritt zu Media in Kauf, dass als "Gegenleistung" die EU-Fernsehrichtlinie übernommen werden musste, die den Export von Werbegeldern in die privaten ausländischen TV-Sender zulässt, ohne dass diese Sender schweizerische Programme publizieren müssen. Bedeutet das Auslaufen von Media auch das Ende der Übernahme der TV-Richtlinie?</p>
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