Wie hoch sind die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II wirklich?

ShortId
12.1020
Id
20121020
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
Wie hoch sind die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II wirklich?
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Finanzplanung;Steuerrecht;Gesetzesevaluation;Aktienrecht
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L07K07030301010101, Aktienrecht
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11080104, Finanzplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Der Bundesrat hat in seinen Antworten zu parlamentarischen Vorstössen stets betont, dass die Mindereinnahmen grösstenteils von der Dividendenpolitik der Publikumsgesellschaften abhängen. Nur wenn Publikumsgesellschaften vormals steuerbare Dividenden durch Rückzahlungen aus Kapitaleinlagen ersetzen, entstehen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und bei der Verrechnungssteuer. Insbesondere in seinen Antworten auf die Interpellationen Kiener Nellen 11.3244 und 11.4197 erläutert der Bundesrat die Grundlagen für die Ermittlung der Ausfallschätzungen und die dafür getroffenen Annahmen.</p><p>Der Bundesrat versteht, dass die heute angemeldeten Kapitaleinlagereserven von etwa 700 Milliarden Franken zu Spekulationen über die Höhe der Mindereinnahmen führen können.</p><p>In seinen Stellungnahmen und Antworten zu den Vorstössen 11.3075, 11.3777, 11.3311, 11.3308, 11.3244, 11.5484 und 11.5449 hat der Bundesrat die Mindereinnahmen für das Jahr 2012 (Steuerjahr 2011) quantifiziert. Seine Berechnung basiert auf Rückzahlungen von Kapitalreserven, die vormals steuerbare Dividenden im Umfang von 9 Milliarden Franken ersetzen. Bleibt es in den kommenden Jahren bei diesem Umfang, betragen die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer rund 200 bis 300 Millionen Franken und bei den Einkommenssteuern ebenfalls rund 200 bis 300 Millionen Franken jährlich, wobei je rund ein Drittel auf Bund, Kantone und Gemeinden entfallen. Über das Verhalten der Gesellschaften im Jahr 2012 sind noch keine Aussagen möglich. Prognosen für das laufende Jahr können frühestens im Juni gemacht werden, wenn Entscheide oder Aussagen über Rückzahlungen der Publikumsgesellschaften vorliegen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass erstens Rückzahlungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften, zweitens Rückzahlungen von ausländisch beherrschten Gesellschaften an ihre Anteilsinhaber im Ausland und drittens Rückzahlungen von Gesellschaften, die bisher keine steuerbaren Dividenden ausgeschüttet haben und auch in Zukunft keine ausschütten werden, nicht zu Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern und der Verrechnungssteuer führen.</p><p>5./6. Der Bundesrat hatte dem Parlament die Annahme der Motionen Bischof 11.3462 und Leutenegger Oberholzer 11.3351 empfohlen. Er erklärte sich dabei wiederum bereit, Lösungen im Handels- oder Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpfen. Der Nationalrat lehnte am 23. Dezember 2011 beide Motionen relativ knapp ab. In der Zwischenzeit sind im Ständerat zwei ähnliche Motionen eingereicht worden. Der Bundesrat wird die Beschlüsse des Ständerates abwarten, bevor er einen Entscheid über das weitere Vorgehen fällt. Der klare Gesetzestext lässt dem Bundesrat keinen Spielraum, um auf Verordnungsebene einschränkende Bestimmungen zu erlassen.</p><p>7. Die im ersten Abschnitt erwähnten Ausfallschätzungen erfordern keine Anpassung der Finanzplanung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut "Tages-Anzeiger" vom 15. März 2012 treten wesentlich höhere Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II ein, als der Bundesrat bislang berechnet und offiziell bekanntgegeben hat. Ausgehend von einem Total von rund 700 Milliarden Franken angemeldeter Kapitalreserven können bei der Verrechnungssteuer bis zu 26 Milliarden Franken und bei den direkten Steuern bis zu 21 Milliarden Franken wegbrechen, so rechnet der "Tages-Anzeiger". Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat heute das Total der drohenden Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II?</p><p>2. Wie würden sie sich zwischen Verrechnungssteuern und Direktsteuern verteilen?</p><p>3. Wie wären je Bund, Kantone und Gemeinden betroffen? Welche Kantone besonders?</p><p>4. Wie verteilen sich schätzungsweise die Ausfälle auf der Zeitachse?</p><p>5. Was kehrt der Bundesrat vor, um diese verhängnisvolle Entwicklung zu korrigieren? Ist er bereit, allfällige Möglichkeiten auf Verordnungsebene mit sofortiger oder schneller Wirkung umzusetzen? Prüft er die Frage der Rückwirkung noch einmal? Ist er bereit, das Aktienrecht zu ändern (zusätzliche Bedingungen)?</p><p>6. Wenn er Massnahmen vorsieht: Ab wann würden sie mit welcher Wirkung wirksam?</p><p>7. Welche Auswirkungen haben die Ertragsausfälle auf den Finanzplan?</p><p>Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Bevölkerung nicht korrekt über die Auswirkungen informiert. Das hat der Bundesrat eingeräumt, und das hat das Bundesgericht bestätigt. Die Steuerausfälle betragen auf jeden Fall ein Vielfaches dessen, was im Vorfeld der Abstimmung an Schätzungen kursierte.</p><p>Nun ist festzustellen, dass die ersten hohen Schätzungen durch immer noch höhere mögliche Ausfälle abgelöst werden. Es ist Aufgabe des Bundes, die Bevölkerung über die realen Auswirkungen des Beschlossenen zu informieren.</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden laufen Gefahr, über einen nichtdeklarierten Weg Dutzende von Milliarden Franken an Steuergeldern einzubüssen. Das können die öffentlichen Haushalte nicht verkraften. Es darf unseres Erachtens nicht sein, dass Bund, Kantone und Gemeinden über einen nichtdeklarierten Weg Dutzende von Milliarden an Steuergeldern einbüssen. Es ist Aufgabe des Bundesrates, so schnell als möglich dafür zu sorgen, dass der Schaden, wenn schon nicht behoben, so wenigstens minimiert wird.</p><p>So oder so ist aber auch Klarheit über die finanzpolitischen Auswirkungen zu schaffen.</p>
  • Wie hoch sind die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II wirklich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Der Bundesrat hat in seinen Antworten zu parlamentarischen Vorstössen stets betont, dass die Mindereinnahmen grösstenteils von der Dividendenpolitik der Publikumsgesellschaften abhängen. Nur wenn Publikumsgesellschaften vormals steuerbare Dividenden durch Rückzahlungen aus Kapitaleinlagen ersetzen, entstehen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und bei der Verrechnungssteuer. Insbesondere in seinen Antworten auf die Interpellationen Kiener Nellen 11.3244 und 11.4197 erläutert der Bundesrat die Grundlagen für die Ermittlung der Ausfallschätzungen und die dafür getroffenen Annahmen.</p><p>Der Bundesrat versteht, dass die heute angemeldeten Kapitaleinlagereserven von etwa 700 Milliarden Franken zu Spekulationen über die Höhe der Mindereinnahmen führen können.</p><p>In seinen Stellungnahmen und Antworten zu den Vorstössen 11.3075, 11.3777, 11.3311, 11.3308, 11.3244, 11.5484 und 11.5449 hat der Bundesrat die Mindereinnahmen für das Jahr 2012 (Steuerjahr 2011) quantifiziert. Seine Berechnung basiert auf Rückzahlungen von Kapitalreserven, die vormals steuerbare Dividenden im Umfang von 9 Milliarden Franken ersetzen. Bleibt es in den kommenden Jahren bei diesem Umfang, betragen die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer rund 200 bis 300 Millionen Franken und bei den Einkommenssteuern ebenfalls rund 200 bis 300 Millionen Franken jährlich, wobei je rund ein Drittel auf Bund, Kantone und Gemeinden entfallen. Über das Verhalten der Gesellschaften im Jahr 2012 sind noch keine Aussagen möglich. Prognosen für das laufende Jahr können frühestens im Juni gemacht werden, wenn Entscheide oder Aussagen über Rückzahlungen der Publikumsgesellschaften vorliegen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass erstens Rückzahlungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften, zweitens Rückzahlungen von ausländisch beherrschten Gesellschaften an ihre Anteilsinhaber im Ausland und drittens Rückzahlungen von Gesellschaften, die bisher keine steuerbaren Dividenden ausgeschüttet haben und auch in Zukunft keine ausschütten werden, nicht zu Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern und der Verrechnungssteuer führen.</p><p>5./6. Der Bundesrat hatte dem Parlament die Annahme der Motionen Bischof 11.3462 und Leutenegger Oberholzer 11.3351 empfohlen. Er erklärte sich dabei wiederum bereit, Lösungen im Handels- oder Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpfen. Der Nationalrat lehnte am 23. Dezember 2011 beide Motionen relativ knapp ab. In der Zwischenzeit sind im Ständerat zwei ähnliche Motionen eingereicht worden. Der Bundesrat wird die Beschlüsse des Ständerates abwarten, bevor er einen Entscheid über das weitere Vorgehen fällt. Der klare Gesetzestext lässt dem Bundesrat keinen Spielraum, um auf Verordnungsebene einschränkende Bestimmungen zu erlassen.</p><p>7. Die im ersten Abschnitt erwähnten Ausfallschätzungen erfordern keine Anpassung der Finanzplanung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut "Tages-Anzeiger" vom 15. März 2012 treten wesentlich höhere Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II ein, als der Bundesrat bislang berechnet und offiziell bekanntgegeben hat. Ausgehend von einem Total von rund 700 Milliarden Franken angemeldeter Kapitalreserven können bei der Verrechnungssteuer bis zu 26 Milliarden Franken und bei den direkten Steuern bis zu 21 Milliarden Franken wegbrechen, so rechnet der "Tages-Anzeiger". Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat heute das Total der drohenden Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II?</p><p>2. Wie würden sie sich zwischen Verrechnungssteuern und Direktsteuern verteilen?</p><p>3. Wie wären je Bund, Kantone und Gemeinden betroffen? Welche Kantone besonders?</p><p>4. Wie verteilen sich schätzungsweise die Ausfälle auf der Zeitachse?</p><p>5. Was kehrt der Bundesrat vor, um diese verhängnisvolle Entwicklung zu korrigieren? Ist er bereit, allfällige Möglichkeiten auf Verordnungsebene mit sofortiger oder schneller Wirkung umzusetzen? Prüft er die Frage der Rückwirkung noch einmal? Ist er bereit, das Aktienrecht zu ändern (zusätzliche Bedingungen)?</p><p>6. Wenn er Massnahmen vorsieht: Ab wann würden sie mit welcher Wirkung wirksam?</p><p>7. Welche Auswirkungen haben die Ertragsausfälle auf den Finanzplan?</p><p>Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Bevölkerung nicht korrekt über die Auswirkungen informiert. Das hat der Bundesrat eingeräumt, und das hat das Bundesgericht bestätigt. Die Steuerausfälle betragen auf jeden Fall ein Vielfaches dessen, was im Vorfeld der Abstimmung an Schätzungen kursierte.</p><p>Nun ist festzustellen, dass die ersten hohen Schätzungen durch immer noch höhere mögliche Ausfälle abgelöst werden. Es ist Aufgabe des Bundes, die Bevölkerung über die realen Auswirkungen des Beschlossenen zu informieren.</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden laufen Gefahr, über einen nichtdeklarierten Weg Dutzende von Milliarden Franken an Steuergeldern einzubüssen. Das können die öffentlichen Haushalte nicht verkraften. Es darf unseres Erachtens nicht sein, dass Bund, Kantone und Gemeinden über einen nichtdeklarierten Weg Dutzende von Milliarden an Steuergeldern einbüssen. Es ist Aufgabe des Bundesrates, so schnell als möglich dafür zu sorgen, dass der Schaden, wenn schon nicht behoben, so wenigstens minimiert wird.</p><p>So oder so ist aber auch Klarheit über die finanzpolitischen Auswirkungen zu schaffen.</p>
    • Wie hoch sind die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II wirklich?

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