Krankenzusatzversicherung. Prämienerhöhungen
- ShortId
-
12.1022
- Id
-
20121022
- Updated
-
24.06.2025 22:25
- Language
-
de
- Title
-
Krankenzusatzversicherung. Prämienerhöhungen
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L05K1110011201, Zusatzversicherung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050502, Preissteigerung
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bei den Zusatzversicherungen handelt es sich nicht um ein einheitliches Produkt, da sie unterschiedliche Deckungen aufweisen können. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat deshalb nur auf gewisse Kategorien einen Einfluss, während andere nicht davon betroffen sind.</p><p>Es wird grundsätzlich erwartet, dass die Schadenbelastung in der Spitalzusatzversicherung tendenziell abnimmt. Im Zeitpunkt der Tariferstellung 2012 liess sich das Ausmass der Entlastung aufgrund verschiedener finanzieller Einflüsse aber kaum quantifizieren. Angesichts dieser Unsicherheit haben die meisten Versicherer ihre Tarife in der Spitalzusatzversicherung unverändert belassen. In einigen Fällen kam es zu Erhöhungen der Prämien. Betroffen waren vor allem sanierungsbedürftige Tarife, die auch unter Einbezug einer Abnahme im Schadenaufwand einer Korrektur bedurften.</p><p>Neben den ungleichen Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die einzelnen Zusatzversicherungsprodukte und der Unsicherheit bei der Tariferstellung besteht bei diesen Produkten eine weitere Besonderheit, die Einfluss auf die Prämiengestaltung hat. Sie weisen ein ausgeprägtes Alterungsrisiko aus, welches sich bei einer verminderten Bestanderneuerung offenbart. Hier kann bei fehlenden Alterungsrückstellungen ein Finanzierungsengpass entstehen, der unter Umständen Prämienerhöhungen rechtfertigen könnte.</p><p>2. Für den Bereich des Krankenzusatzversicherungsgeschäfts legt Artikel 38 VAG den Prüfrahmen für genehmigungspflichtige Tarife fest. Die vorgesehenen Prämien müssen sich demnach in einem Rahmen halten, der sowohl die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtung als auch den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet. Eine Anhebung der Prämien um 15 Prozent oder mehr bedeutet nicht ohne Weiteres, dass der gesetzliche Rahmen verletzt wird. Einerseits werden die Tarife in der Krankenzusatzversicherung nicht immer einer jährlichen Anpassung unterzogen, wodurch gegebenenfalls eine mehrjährige Teuerung berücksichtigt werden muss. Andererseits muss den versicherungstechnischen Ergebnissen der betroffenen Produkte Rechnung getragen werden. Nur aus dieser Perspektive lässt sich beurteilen, ob eine Prämienerhöhung als missbräuchlich eingestuft werden muss.</p><p>3. Dem Bundesrat sind keine Anhaltspunkte bekannt, welche auf eine Schlecht- oder Nichterfüllung der Aufsichtstätigkeit im Versicherungsbereich deuten. Die Aufgabe der Finma besteht darin, die Tarifgesuche in der Krankenzusatzversicherung mit Blick auf den gesetzlichen Rahmen (Art. 38 VAG) zu prüfen und zu genehmigen. Es liegt aber grundsätzlich in der Verantwortung des Versicherungsunternehmens, die nötigen Tarifmassnahmen zeitgerecht einzuleiten. Von sich aus kann die Finma nur einschreiten, wenn die genehmigungspflichtigen Tarife den gesetzlichen Rahmen nachweislich nicht mehr einhalten. Zur Stärkung der Aufsichtspraxis hat die Finma zudem das Rundschreiben 10/3 vom 18. März 2010, Krankenversicherung nach VVG, erlassen.</p><p>Die Finma verfolgt die derzeitige Entwicklung sehr eng. Sie hat eine spezifische Erhebung eingeleitet, welche dieses Jahr erste Erkenntnisse und im Jahre 2013 die Analyse der ersten messbaren Auswirkungen der Veränderungen ermöglichen soll. Im Lichte dieser Analyse wird die Finma im Einzelfall eine Untersuchung gegen den betroffenen Versicherer eröffnen, sofern Anhaltspunkte wegen missbräuchlicher Tarife vorhanden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hätte bei den Zusatzversicherungen tendenziell zu einer Entlastung führen müssen. Nun lässt sich aber bei einzelnen Versicherungen das Gegenteil feststellen, nämlich dass teilweise massive Aufschläge zu Beginn des Jahres 2012 erfolgten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Faktoren, die entgegen den Erwartungen zu diesen Prämienerhöhungen geführt haben?</p><p>2. Wird mit Prämienerhöhungen von 15 Prozent und mehr nicht der gesetzliche Schutz der langjährig Versicherten verletzt?</p><p>3. Hat die Finma ihre Aufsichtstätigkeit gemäss VAG im Sinne des Gesetzgebers erfüllt, oder hat u. a. auch die mangelhafte Aufsicht der vergangenen Jahre zu diesen massiven Prämienaufschlägen beigetragen?</p>
- Krankenzusatzversicherung. Prämienerhöhungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Bei den Zusatzversicherungen handelt es sich nicht um ein einheitliches Produkt, da sie unterschiedliche Deckungen aufweisen können. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat deshalb nur auf gewisse Kategorien einen Einfluss, während andere nicht davon betroffen sind.</p><p>Es wird grundsätzlich erwartet, dass die Schadenbelastung in der Spitalzusatzversicherung tendenziell abnimmt. Im Zeitpunkt der Tariferstellung 2012 liess sich das Ausmass der Entlastung aufgrund verschiedener finanzieller Einflüsse aber kaum quantifizieren. Angesichts dieser Unsicherheit haben die meisten Versicherer ihre Tarife in der Spitalzusatzversicherung unverändert belassen. In einigen Fällen kam es zu Erhöhungen der Prämien. Betroffen waren vor allem sanierungsbedürftige Tarife, die auch unter Einbezug einer Abnahme im Schadenaufwand einer Korrektur bedurften.</p><p>Neben den ungleichen Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die einzelnen Zusatzversicherungsprodukte und der Unsicherheit bei der Tariferstellung besteht bei diesen Produkten eine weitere Besonderheit, die Einfluss auf die Prämiengestaltung hat. Sie weisen ein ausgeprägtes Alterungsrisiko aus, welches sich bei einer verminderten Bestanderneuerung offenbart. Hier kann bei fehlenden Alterungsrückstellungen ein Finanzierungsengpass entstehen, der unter Umständen Prämienerhöhungen rechtfertigen könnte.</p><p>2. Für den Bereich des Krankenzusatzversicherungsgeschäfts legt Artikel 38 VAG den Prüfrahmen für genehmigungspflichtige Tarife fest. Die vorgesehenen Prämien müssen sich demnach in einem Rahmen halten, der sowohl die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtung als auch den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet. Eine Anhebung der Prämien um 15 Prozent oder mehr bedeutet nicht ohne Weiteres, dass der gesetzliche Rahmen verletzt wird. Einerseits werden die Tarife in der Krankenzusatzversicherung nicht immer einer jährlichen Anpassung unterzogen, wodurch gegebenenfalls eine mehrjährige Teuerung berücksichtigt werden muss. Andererseits muss den versicherungstechnischen Ergebnissen der betroffenen Produkte Rechnung getragen werden. Nur aus dieser Perspektive lässt sich beurteilen, ob eine Prämienerhöhung als missbräuchlich eingestuft werden muss.</p><p>3. Dem Bundesrat sind keine Anhaltspunkte bekannt, welche auf eine Schlecht- oder Nichterfüllung der Aufsichtstätigkeit im Versicherungsbereich deuten. Die Aufgabe der Finma besteht darin, die Tarifgesuche in der Krankenzusatzversicherung mit Blick auf den gesetzlichen Rahmen (Art. 38 VAG) zu prüfen und zu genehmigen. Es liegt aber grundsätzlich in der Verantwortung des Versicherungsunternehmens, die nötigen Tarifmassnahmen zeitgerecht einzuleiten. Von sich aus kann die Finma nur einschreiten, wenn die genehmigungspflichtigen Tarife den gesetzlichen Rahmen nachweislich nicht mehr einhalten. Zur Stärkung der Aufsichtspraxis hat die Finma zudem das Rundschreiben 10/3 vom 18. März 2010, Krankenversicherung nach VVG, erlassen.</p><p>Die Finma verfolgt die derzeitige Entwicklung sehr eng. Sie hat eine spezifische Erhebung eingeleitet, welche dieses Jahr erste Erkenntnisse und im Jahre 2013 die Analyse der ersten messbaren Auswirkungen der Veränderungen ermöglichen soll. Im Lichte dieser Analyse wird die Finma im Einzelfall eine Untersuchung gegen den betroffenen Versicherer eröffnen, sofern Anhaltspunkte wegen missbräuchlicher Tarife vorhanden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hätte bei den Zusatzversicherungen tendenziell zu einer Entlastung führen müssen. Nun lässt sich aber bei einzelnen Versicherungen das Gegenteil feststellen, nämlich dass teilweise massive Aufschläge zu Beginn des Jahres 2012 erfolgten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Faktoren, die entgegen den Erwartungen zu diesen Prämienerhöhungen geführt haben?</p><p>2. Wird mit Prämienerhöhungen von 15 Prozent und mehr nicht der gesetzliche Schutz der langjährig Versicherten verletzt?</p><p>3. Hat die Finma ihre Aufsichtstätigkeit gemäss VAG im Sinne des Gesetzgebers erfüllt, oder hat u. a. auch die mangelhafte Aufsicht der vergangenen Jahre zu diesen massiven Prämienaufschlägen beigetragen?</p>
- Krankenzusatzversicherung. Prämienerhöhungen
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