Kompensation von verpassten AHV-Beitragsjahren
- ShortId
-
12.1027
- Id
-
20121027
- Updated
-
24.06.2025 22:46
- Language
-
de
- Title
-
Kompensation von verpassten AHV-Beitragsjahren
- AdditionalIndexing
-
28;Zahlung;Sozialabgabe;Arbeit von Pensionierten;AHV-Beiträge;AHV-Rente
- 1
-
- L06K010401010101, AHV-Beiträge
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L05K0703020209, Zahlung
- L05K0702030203, Arbeit von Pensionierten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bereits heute bestehen verschiedene Möglichkeiten, fehlende Beitragsjahre auszugleichen. So können Beitragslücken mit Beitragszeiten, die eine Person vor dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres zurückgelegt hat, gefüllt werden. Es können bis zu drei solcher "Jugendjahre" angerechnet werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anrechnung von Zusatzjahren für Personen, die vor 1979 fehlende Beitragsjahre aufweisen, obschon sie sich hätten versichern können. Zudem können die Beitragsmonate im Jahr des Eintritts des Rentenalters berücksichtigt werden. Mit all diesen Mitteln können bereits heute im besten Fall Beitragslücken von nahezu sieben Jahren aufgefüllt werden.</p><p>Als weiteres Element kommt der Umstand hinzu, dass der Versicherungsschutz in vielen Fällen auch ausserhalb der Schweiz aufrechterhalten werden kann, etwa durch den Beitritt zur Freiwilligen AHV/IV, was den Staatsangehörigen der Schweiz und von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA unter gewissen Voraussetzungen während ihres Aufenthaltes ausserhalb der EU/EFTA offen steht. Wo eine Weiterführung der AHV/IV nicht möglich ist, erbringen die Vertragsstaaten aufgrund der Koordination im internationalen Verhältnis (Bilaterale Abkommen mit der EU/EFTA) Renten für Erwerbszeiten im Ausland.</p><p>Eine weitere Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente besteht schliesslich mit dem Rentenaufschub. Die Altersrente kann um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden, was einen Rentenzuschlag von maximal 31,5 Prozent bewirkt. Auch damit können Versicherte gewisse lückenbedingte Ausfälle kompensieren, vor allem wenn sie über das 65. Altersjahr hinaus erwerbstätig sind.</p><p>2. Im Rahmen der beiden Vorlagen zur 11. AHV-Revision war vorgesehen, dass Beitragszeiten und Einkommen nach dem Rentenalter zur Verbesserung der Rente herangezogen werden können. Beide Vorlagen scheiterten indessen. Der Bundesrat wird das Anliegen auf eine solche zusätzliche Rentenverbesserungsmöglichkeit im Rahmen der nächsten Revision wieder aufnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch verschiedene Lebensumstände (z. B. Auslandaufenthalt) kann es vorkommen, dass einem AHV-Pflichtigen ein Beitragsjahr fehlt, was sich bei der späteren Altersrente empfindlich auswirkt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Allerdings fehlt dem Säumigen die Möglichkeit, verpasste Beitragsjahre zu kompensieren, indem er über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitet und entsprechend seine AHV-Beiträge leistet, ohne dass sich diese zusätzlichen Beitragsjahre positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Möglichkeit, verpasste AHV-Beitragsjahre zu kompensieren? Was spricht gegen eine Kompensation und für das bisherige System?</p><p>2. Wird er diese Kompensationsfrage bei der nächsten AHV-Revision einbeziehen?</p>
- Kompensation von verpassten AHV-Beitragsjahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bereits heute bestehen verschiedene Möglichkeiten, fehlende Beitragsjahre auszugleichen. So können Beitragslücken mit Beitragszeiten, die eine Person vor dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres zurückgelegt hat, gefüllt werden. Es können bis zu drei solcher "Jugendjahre" angerechnet werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anrechnung von Zusatzjahren für Personen, die vor 1979 fehlende Beitragsjahre aufweisen, obschon sie sich hätten versichern können. Zudem können die Beitragsmonate im Jahr des Eintritts des Rentenalters berücksichtigt werden. Mit all diesen Mitteln können bereits heute im besten Fall Beitragslücken von nahezu sieben Jahren aufgefüllt werden.</p><p>Als weiteres Element kommt der Umstand hinzu, dass der Versicherungsschutz in vielen Fällen auch ausserhalb der Schweiz aufrechterhalten werden kann, etwa durch den Beitritt zur Freiwilligen AHV/IV, was den Staatsangehörigen der Schweiz und von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA unter gewissen Voraussetzungen während ihres Aufenthaltes ausserhalb der EU/EFTA offen steht. Wo eine Weiterführung der AHV/IV nicht möglich ist, erbringen die Vertragsstaaten aufgrund der Koordination im internationalen Verhältnis (Bilaterale Abkommen mit der EU/EFTA) Renten für Erwerbszeiten im Ausland.</p><p>Eine weitere Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente besteht schliesslich mit dem Rentenaufschub. Die Altersrente kann um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden, was einen Rentenzuschlag von maximal 31,5 Prozent bewirkt. Auch damit können Versicherte gewisse lückenbedingte Ausfälle kompensieren, vor allem wenn sie über das 65. Altersjahr hinaus erwerbstätig sind.</p><p>2. Im Rahmen der beiden Vorlagen zur 11. AHV-Revision war vorgesehen, dass Beitragszeiten und Einkommen nach dem Rentenalter zur Verbesserung der Rente herangezogen werden können. Beide Vorlagen scheiterten indessen. Der Bundesrat wird das Anliegen auf eine solche zusätzliche Rentenverbesserungsmöglichkeit im Rahmen der nächsten Revision wieder aufnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch verschiedene Lebensumstände (z. B. Auslandaufenthalt) kann es vorkommen, dass einem AHV-Pflichtigen ein Beitragsjahr fehlt, was sich bei der späteren Altersrente empfindlich auswirkt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Allerdings fehlt dem Säumigen die Möglichkeit, verpasste Beitragsjahre zu kompensieren, indem er über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitet und entsprechend seine AHV-Beiträge leistet, ohne dass sich diese zusätzlichen Beitragsjahre positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Möglichkeit, verpasste AHV-Beitragsjahre zu kompensieren? Was spricht gegen eine Kompensation und für das bisherige System?</p><p>2. Wird er diese Kompensationsfrage bei der nächsten AHV-Revision einbeziehen?</p>
- Kompensation von verpassten AHV-Beitragsjahren
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