Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung?
- ShortId
-
12.1028
- Id
-
20121028
- Updated
-
28.07.2023 10:37
- Language
-
de
- Title
-
Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung?
- AdditionalIndexing
-
24;Verwaltungsformalität;Euro;Zollformalität;Zolltarifpolitik;Mehrwertsteuer;Eidgenössische Zollverwaltung;Wechselkurs
- 1
-
- L05K0701040403, Zollformalität
- L04K07010401, Zolltarifpolitik
- L04K11010201, Euro
- L04K11030304, Wechselkurs
- L04K08040508, Eidgenössische Zollverwaltung
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer Gegenstände über die Grenze befördert, hat sie der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zur Einfuhrveranlagung anzumelden. Zur Anmeldepflicht der Post und der Kurierfirmen gehören die Ermittlung der Steuerberechnungsgrundlage in Schweizerfranken und deren Angabe in der Zollanmeldung. Die Zollverwaltung überprüft die Richtigkeit der Zollanmeldung nur stichprobenweise.</p><p>1. Erheblich für die Umrechnung von Preisangaben in Euro ist der am letzten Börsentag vor der Zollanmeldung notierte Devisenkurs/Verkauf (Art. 54 Abs. 5 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009, MWSTG; SR 641.20). Die EZV setzt ihn aufgrund der Marktanalyse der SIX Telekurs AG fest und veröffentlicht ihn auf ihrer Website (www.ezv.admin.ch).</p><p>2. Der von der EZV für Zollanmeldungen vom 23. Februar 2012 veröffentlichte Umrechnungskurs für Preisangaben in Euro betrug Fr. 1.21951.</p><p>3. Um den Zollbeteiligten ein einfaches und kostengünstiges Verfahren anzubieten, verlangt die EZV nur noch die für die Abgabenfestsetzung von Kleinsendungen absolut erforderlichen Angaben in der Zollanmeldung. Der Fremdwährungskurs ist deswegen nicht in der Zollanmeldung anzugeben. Viele Kurierfirmen führen ihn jedoch von sich aus darin an. Die Post erwägt, den angewendeten Fremdwährungskurs neu in ihren Verzollungsrechnungen anzugeben.</p><p>4. Die Einfuhrsteuer berechnet sich nicht nur auf dem Entgelt, das die importierende Person umgerechnet in Schweizerfranken für die Ware zu zahlen hat, sondern auch zuzüglich - wenn nicht schon darin enthalten - auf den Transportkosten, den Kosten für die Zollformalitäten und allen übrigen im Zusammenhang mit dem Transport stehenden Kosten bis zum inländischen Bestimmungsort, einschliesslich der allfälligen Zollabgaben (Art. 54 Abs. 3 MWSTG). Die beanstandeten Wertdifferenzen beruhen vielfach auf diesen zuzüglichen Kosten und nicht auf der Anwendung eines zu hohen Devisenkurses. Nicht nur die EZV, sondern auch die Post informieren daher ausführlich auf ihren Websites über die Steuerberechnung.</p><p>5. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verwendet zur Berechnung der im Inland geschuldeten Mehrwertsteuer die gleichen Fremdwährungskurse wie die EZV. Für den Haushaltsvollzug des Bundes beträgt der von der Bundestresorerie für Eurobeträge festgelegte und für 2012 gültige Fixkurs Fr. 1.25. Dieser Kurs entspricht dem Budgetkurs für 2012, der im Juni 2011 festgelegt wurde. Die Bundestresorerie sichert den Fremdwährungsbedarf der Verwaltungseinheiten zwischen der Verabschiedung der Weisungen und der materiellen Beschlussfassung zum Voranschlag durch den Bundesrat kontinuierlich ab. Der definitive Budgetwechselkurs wird im Juni basierend auf der Devisenentwicklung im ersten Halbjahr festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die Berechnung der Mehrwertsteuer rechnet der Zoll den in Euro fakturierten Betrag in Schweizerfranken um. Dazu muss ein Umrechnungssatz festgelegt werden. Die dem Kunden zugestellte Veranlagungsverfügung ist für diesen völlig intransparent, weil weder der Fremdwährungskurs ausgewiesen wird noch klar ist, auf welchem konkreten Betrag die Mehrwertsteuer erhoben wird.</p><p>Fragen:</p><p>1. Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beim Import aus dem Euroraum?</p><p>2. Wie ist es möglich, dass die EZV am 23. Februar 2012 einen Eurokurs von Fr. 1.48 verrechnet hat?</p><p>3. Warum wird der Eurokurs dem Importeur nicht offengelegt?</p><p>4. Wird nur auf dem Warenwert oder auf den im Ausland anfallenden Gesamtkosten (d. h. inklusive Verpackung und Versandspesen) die Mehrwertsteuer erhoben?</p><p>5. Mit welchem Eurokurs rechnet der Bund in den anderen Verwaltungsbereichen?</p>
- Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wer Gegenstände über die Grenze befördert, hat sie der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zur Einfuhrveranlagung anzumelden. Zur Anmeldepflicht der Post und der Kurierfirmen gehören die Ermittlung der Steuerberechnungsgrundlage in Schweizerfranken und deren Angabe in der Zollanmeldung. Die Zollverwaltung überprüft die Richtigkeit der Zollanmeldung nur stichprobenweise.</p><p>1. Erheblich für die Umrechnung von Preisangaben in Euro ist der am letzten Börsentag vor der Zollanmeldung notierte Devisenkurs/Verkauf (Art. 54 Abs. 5 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009, MWSTG; SR 641.20). Die EZV setzt ihn aufgrund der Marktanalyse der SIX Telekurs AG fest und veröffentlicht ihn auf ihrer Website (www.ezv.admin.ch).</p><p>2. Der von der EZV für Zollanmeldungen vom 23. Februar 2012 veröffentlichte Umrechnungskurs für Preisangaben in Euro betrug Fr. 1.21951.</p><p>3. Um den Zollbeteiligten ein einfaches und kostengünstiges Verfahren anzubieten, verlangt die EZV nur noch die für die Abgabenfestsetzung von Kleinsendungen absolut erforderlichen Angaben in der Zollanmeldung. Der Fremdwährungskurs ist deswegen nicht in der Zollanmeldung anzugeben. Viele Kurierfirmen führen ihn jedoch von sich aus darin an. Die Post erwägt, den angewendeten Fremdwährungskurs neu in ihren Verzollungsrechnungen anzugeben.</p><p>4. Die Einfuhrsteuer berechnet sich nicht nur auf dem Entgelt, das die importierende Person umgerechnet in Schweizerfranken für die Ware zu zahlen hat, sondern auch zuzüglich - wenn nicht schon darin enthalten - auf den Transportkosten, den Kosten für die Zollformalitäten und allen übrigen im Zusammenhang mit dem Transport stehenden Kosten bis zum inländischen Bestimmungsort, einschliesslich der allfälligen Zollabgaben (Art. 54 Abs. 3 MWSTG). Die beanstandeten Wertdifferenzen beruhen vielfach auf diesen zuzüglichen Kosten und nicht auf der Anwendung eines zu hohen Devisenkurses. Nicht nur die EZV, sondern auch die Post informieren daher ausführlich auf ihren Websites über die Steuerberechnung.</p><p>5. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verwendet zur Berechnung der im Inland geschuldeten Mehrwertsteuer die gleichen Fremdwährungskurse wie die EZV. Für den Haushaltsvollzug des Bundes beträgt der von der Bundestresorerie für Eurobeträge festgelegte und für 2012 gültige Fixkurs Fr. 1.25. Dieser Kurs entspricht dem Budgetkurs für 2012, der im Juni 2011 festgelegt wurde. Die Bundestresorerie sichert den Fremdwährungsbedarf der Verwaltungseinheiten zwischen der Verabschiedung der Weisungen und der materiellen Beschlussfassung zum Voranschlag durch den Bundesrat kontinuierlich ab. Der definitive Budgetwechselkurs wird im Juni basierend auf der Devisenentwicklung im ersten Halbjahr festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die Berechnung der Mehrwertsteuer rechnet der Zoll den in Euro fakturierten Betrag in Schweizerfranken um. Dazu muss ein Umrechnungssatz festgelegt werden. Die dem Kunden zugestellte Veranlagungsverfügung ist für diesen völlig intransparent, weil weder der Fremdwährungskurs ausgewiesen wird noch klar ist, auf welchem konkreten Betrag die Mehrwertsteuer erhoben wird.</p><p>Fragen:</p><p>1. Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beim Import aus dem Euroraum?</p><p>2. Wie ist es möglich, dass die EZV am 23. Februar 2012 einen Eurokurs von Fr. 1.48 verrechnet hat?</p><p>3. Warum wird der Eurokurs dem Importeur nicht offengelegt?</p><p>4. Wird nur auf dem Warenwert oder auf den im Ausland anfallenden Gesamtkosten (d. h. inklusive Verpackung und Versandspesen) die Mehrwertsteuer erhoben?</p><p>5. Mit welchem Eurokurs rechnet der Bund in den anderen Verwaltungsbereichen?</p>
- Welchen Eurokurs verwendet die Eidgenössische Zollverwaltung?
Back to List