Sollen Massnahmen zur Tourismusförderung in der Region des Langensees vorgesehen werden?
- ShortId
-
12.1032
- Id
-
20121032
- Updated
-
24.06.2025 22:41
- Language
-
de
- Title
-
Sollen Massnahmen zur Tourismusförderung in der Region des Langensees vorgesehen werden?
- AdditionalIndexing
-
15;Leistungsabbau;Grenzverkehr;Fahrplan;Sparmassnahme;Italien;Tessin;Binnenschiffsverkehr;Vergnügungsboot;Tourismus;See;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L03K180502, Binnenschiffsverkehr
- L04K06030108, See
- L05K1805010104, Vergnügungsboot
- L04K01010103, Tourismus
- L04K03010503, Italien
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L05K0301010117, Tessin
- L04K18010102, Grenzverkehr
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L04K18010207, Fahrplan
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wurde 1992 im in der Anfrage erwähnten Abkommen geregelt. Während ein Schweizer Unternehmen für den fahrplanmässigen Verkehr auf dem Luganersee verantwortlich ist, ist das italienische Unternehmen, die Schifffahrtsgesellschaft Navigazione Lago Maggiore (NLM), für den Verkehr auf dem ganzen Langensee zuständig. Weil es sich um touristischen Verkehr handelt und nicht um bestellten Regionalverkehr haben Bund und Kantone weder hinsichtlich einer Ausdünnung des Fahrplans noch bezüglich Tarifgestaltung ein Mitspracherecht. Weder das Abkommen noch die Konzession enthalten relevante Bestimmungen, welche dem Bund entsprechende Interventionskompetenzen einräumen. Auch die in den zitierten Artikeln 10 und 11 der Konzession genannten Rechtsgrundlagen räumen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) keine weitergehenden Kompetenzen ein.</p><p>1. Der Bundesrat hat Verständnis für die geäusserte Besorgnis. Der Tourismus und damit auch die touristische Schifffahrt sind in dieser Region ein wichtiger Faktor. Die erwähnten Kürzungen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel seitens Italien könnten insofern wirtschaftliche Auswirkungen für die Gegend um den Langensee haben. Die NLM hat jedoch dem zuständigen BAV Ende April mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptsaison, ab Anfang Juni bis Mitte September 2012, wieder den regulären Fahrplan zu fahren, und dass eine Ausdünnung lediglich noch für die Nebensaison von Mitte September bis Mitte Oktober zur Diskussion steht. Mit Blick auf diese Entwicklung dürften sich auch die Auswirkungen auf den Tourismus der Region in vertretbarem Rahmen halten.</p><p>2. Die Frage der NLM wurde am sechsten Treffen zwischen der Schweiz und Italien über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das am 26. März in Bern stattfand, erörtert. In der Schweizer Delegation unter dem Vorsitz des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten waren auch Vertreter und Vertreterinnen aller Grenzkantone zu Italien anwesend. Zur italienischen Delegation unter der Leitung von Abgesandten aus dem Ministerium für Aussenhandel gehörten auch Vertreter und Vertreterinnen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Bei diesem Treffen lud die Region Lombardei die Schweizer Bundesbehörden und die Tessiner Kantonsbehörden auch zur Teilnahme an einem Forum für technische Gespräche ein, das auf Initiative der Region Lombardei und des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr geschaffen werden soll. Der Bund wird die Angelegenheit im Rahmen der regelmässig auf verschiedenen Ebenen stattfindenden Kontakte mit Italien weiterverfolgen.</p><p>3. Bundesseitig sind die Kompetenzen wie erwähnt gebunden an die geltenden Rechtsvorschriften. Die NLM ist gemäss diesen verpflichtet, die Transportleistung gemäss dem von ihr veröffentlichten Fahrplan zu erbringen bzw. Fahrplanänderungen dem Bund im Voraus anzuzeigen. Die NLM hat diese Pflicht erfüllt und das BAV auch über die Tariferhöhung informiert. Die NLM setzte das BAV von ihrer Absicht in Kenntnis, ihr Angebot infolge der von der gegenwärtigen italienischen Regierung angekündigten (Mittel-)Kürzungen für den Schifffahrtsbetrieb auf dem Langensee, dem Gardasee und dem Comersee einzuschränken. Das BAV beurteilte diese Mitteilung der NLM nach den Bestimmungen der Fahrplanverordnung als Änderung und Betriebsunterbrechung und verlangte von der NLM den Nachweis, dass verschiedene und mit der Konzession verbundene Auflagen derzeit erfüllt werden. Einstweilen gibt es keine Anzeichen, dass die NLM gegen die Auflagen verstösst. Das BAV steht in engem Kontakt zur NLM und verfolgt die Entwicklung intensiv und hat mit Befriedigung vom Entscheid der NLM Kenntnis genommen, in der Hauptsaison den publizierten Fahrplan zu fahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die angekündigten Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrtsgesellschaften auf Seen werden auch erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und die Beschäftigungslage der Region des Langensees haben, da sie eine Reduktion der Verbindungen sowie teurere Billette zur Folge haben werden.</p><p>Auf meine Frage 12.5149 vom 7. März 2012 hat der Bundesrat geantwortet, dass die Schifffahrt geregelt werde durch das Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (SR 0.747.225.1). Gemäss Artikel 9 Absatz 2 des Abkommens wird "Der öffentliche Schifffahrtsbetrieb wird auf dem italienischen sowie auf dem schweizerischen Seeteil von einer italienischen Unternehmung besorgt. Die Schweiz verpflichtet sich, der Unternehmung für ihren Seeteil eine Konzession zu erteilen." Gemäss der Antwort des Bundesrates enthalten weder das Abkommen noch die Konzession Bestimmungen über Fahrpläne und -preise, weshalb das Bundesamt für Verkehr nicht über die nötigen rechtlichen Grundlagen verfüge, um bei der Gesellschaft einen Verstoss gegen das Abkommen geltend machen zu können.</p><p>In Wirklichkeit enthält die Konzession über die Schifffahrt auf dem Langensee aber sehr wohl Bestimmungen zu Fahrplänen und -preisen (Art. 10 und 11 der Konzession).</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Erachtet er die auch den Langensee betreffenden einschneidenden Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrt auf den Seen als problematisch für den Tourismus und die Beschäftigungslage der Region?</p><p>2. In seiner Antwort vom 12. März 2012 auf meine Frage 12.5149 behält er sich die Möglichkeit vor, die Angelegenheit auf Ministerebene zu thematisieren. Wird er sich dabei auf die oben zitierten Artikel berufen?</p><p>3. Wird er Massnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung des gefährdeten Linienangebots zu garantieren?</p>
- Sollen Massnahmen zur Tourismusförderung in der Region des Langensees vorgesehen werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wurde 1992 im in der Anfrage erwähnten Abkommen geregelt. Während ein Schweizer Unternehmen für den fahrplanmässigen Verkehr auf dem Luganersee verantwortlich ist, ist das italienische Unternehmen, die Schifffahrtsgesellschaft Navigazione Lago Maggiore (NLM), für den Verkehr auf dem ganzen Langensee zuständig. Weil es sich um touristischen Verkehr handelt und nicht um bestellten Regionalverkehr haben Bund und Kantone weder hinsichtlich einer Ausdünnung des Fahrplans noch bezüglich Tarifgestaltung ein Mitspracherecht. Weder das Abkommen noch die Konzession enthalten relevante Bestimmungen, welche dem Bund entsprechende Interventionskompetenzen einräumen. Auch die in den zitierten Artikeln 10 und 11 der Konzession genannten Rechtsgrundlagen räumen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) keine weitergehenden Kompetenzen ein.</p><p>1. Der Bundesrat hat Verständnis für die geäusserte Besorgnis. Der Tourismus und damit auch die touristische Schifffahrt sind in dieser Region ein wichtiger Faktor. Die erwähnten Kürzungen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel seitens Italien könnten insofern wirtschaftliche Auswirkungen für die Gegend um den Langensee haben. Die NLM hat jedoch dem zuständigen BAV Ende April mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptsaison, ab Anfang Juni bis Mitte September 2012, wieder den regulären Fahrplan zu fahren, und dass eine Ausdünnung lediglich noch für die Nebensaison von Mitte September bis Mitte Oktober zur Diskussion steht. Mit Blick auf diese Entwicklung dürften sich auch die Auswirkungen auf den Tourismus der Region in vertretbarem Rahmen halten.</p><p>2. Die Frage der NLM wurde am sechsten Treffen zwischen der Schweiz und Italien über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das am 26. März in Bern stattfand, erörtert. In der Schweizer Delegation unter dem Vorsitz des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten waren auch Vertreter und Vertreterinnen aller Grenzkantone zu Italien anwesend. Zur italienischen Delegation unter der Leitung von Abgesandten aus dem Ministerium für Aussenhandel gehörten auch Vertreter und Vertreterinnen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Bei diesem Treffen lud die Region Lombardei die Schweizer Bundesbehörden und die Tessiner Kantonsbehörden auch zur Teilnahme an einem Forum für technische Gespräche ein, das auf Initiative der Region Lombardei und des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr geschaffen werden soll. Der Bund wird die Angelegenheit im Rahmen der regelmässig auf verschiedenen Ebenen stattfindenden Kontakte mit Italien weiterverfolgen.</p><p>3. Bundesseitig sind die Kompetenzen wie erwähnt gebunden an die geltenden Rechtsvorschriften. Die NLM ist gemäss diesen verpflichtet, die Transportleistung gemäss dem von ihr veröffentlichten Fahrplan zu erbringen bzw. Fahrplanänderungen dem Bund im Voraus anzuzeigen. Die NLM hat diese Pflicht erfüllt und das BAV auch über die Tariferhöhung informiert. Die NLM setzte das BAV von ihrer Absicht in Kenntnis, ihr Angebot infolge der von der gegenwärtigen italienischen Regierung angekündigten (Mittel-)Kürzungen für den Schifffahrtsbetrieb auf dem Langensee, dem Gardasee und dem Comersee einzuschränken. Das BAV beurteilte diese Mitteilung der NLM nach den Bestimmungen der Fahrplanverordnung als Änderung und Betriebsunterbrechung und verlangte von der NLM den Nachweis, dass verschiedene und mit der Konzession verbundene Auflagen derzeit erfüllt werden. Einstweilen gibt es keine Anzeichen, dass die NLM gegen die Auflagen verstösst. Das BAV steht in engem Kontakt zur NLM und verfolgt die Entwicklung intensiv und hat mit Befriedigung vom Entscheid der NLM Kenntnis genommen, in der Hauptsaison den publizierten Fahrplan zu fahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die angekündigten Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrtsgesellschaften auf Seen werden auch erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und die Beschäftigungslage der Region des Langensees haben, da sie eine Reduktion der Verbindungen sowie teurere Billette zur Folge haben werden.</p><p>Auf meine Frage 12.5149 vom 7. März 2012 hat der Bundesrat geantwortet, dass die Schifffahrt geregelt werde durch das Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (SR 0.747.225.1). Gemäss Artikel 9 Absatz 2 des Abkommens wird "Der öffentliche Schifffahrtsbetrieb wird auf dem italienischen sowie auf dem schweizerischen Seeteil von einer italienischen Unternehmung besorgt. Die Schweiz verpflichtet sich, der Unternehmung für ihren Seeteil eine Konzession zu erteilen." Gemäss der Antwort des Bundesrates enthalten weder das Abkommen noch die Konzession Bestimmungen über Fahrpläne und -preise, weshalb das Bundesamt für Verkehr nicht über die nötigen rechtlichen Grundlagen verfüge, um bei der Gesellschaft einen Verstoss gegen das Abkommen geltend machen zu können.</p><p>In Wirklichkeit enthält die Konzession über die Schifffahrt auf dem Langensee aber sehr wohl Bestimmungen zu Fahrplänen und -preisen (Art. 10 und 11 der Konzession).</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Erachtet er die auch den Langensee betreffenden einschneidenden Sparmassnahmen der italienischen Regierung im Bereich der Schifffahrt auf den Seen als problematisch für den Tourismus und die Beschäftigungslage der Region?</p><p>2. In seiner Antwort vom 12. März 2012 auf meine Frage 12.5149 behält er sich die Möglichkeit vor, die Angelegenheit auf Ministerebene zu thematisieren. Wird er sich dabei auf die oben zitierten Artikel berufen?</p><p>3. Wird er Massnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung des gefährdeten Linienangebots zu garantieren?</p>
- Sollen Massnahmen zur Tourismusförderung in der Region des Langensees vorgesehen werden?
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