Glasfaser. Entwicklung gefährdet?

ShortId
12.1034
Id
20121034
Updated
24.06.2025 22:41
Language
de
Title
Glasfaser. Entwicklung gefährdet?
AdditionalIndexing
34;ländliches Gebiet;Übertragungsnetz;öffentliche Investition;Swisscom;Fernmeldegerät;private Investition;Stadt
1
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L04K11090107, öffentliche Investition
  • L04K11090108, private Investition
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
  • L05K0102020102, Stadt
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In einem von der Globalisierung geprägten und raschen Veränderungen unterworfenen Umfeld ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verfügbarkeit einer modernen und leistungsfähigen Fernmeldeinfrastruktur für unser Land äusserst wichtig ist. Deshalb verfolgt er die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit dem Parlament langfristig einen Regulierungsrahmen zu gewährleisten, mit dem Investitionsanreize und Wettbewerbsförderung unter einen Hut gebracht werden können.</p><p>1. Die Wettbewerbskommission (Weko) ist eine unabhängige Kommission, die aufgrund ihrer im Kartellgesetz (SR 251) vorgesehenen Aufgaben und Kompetenzen vorgeht. Der Bundesrat ist auf einen reibungslosen Betrieb der jeweiligen Institutionen bedacht und äussert sich daher grundsätzlich nicht zur Tätigkeit der Weko.</p><p>Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Falle der Zusammenarbeitsverträge, die in Basel, Bern, Luzern und Zürich zwecks Ausbau eines Glasfasernetzes mit der Swisscom unterzeichnet wurden, ein Modus vivendi unter den Akteuren gefunden werden konnte, welcher der von der Weko formulierten Kritik Rechnung trägt.</p><p>2. Seit mehreren Jahren erfolgt der Ausbau der Glasfaser im Anschlussnetz mit grosser Dynamik. Zahlreiche Projekte im ganzen Land wurden bereits angegangen.</p><p>Es gibt aber für den weiteren Verlauf keine Garantie, weshalb es wichtig ist, einen Rechtsrahmen anzustreben, der die neuen Technologien berücksichtigt. Wie in seinem Ergänzungsbericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom 28. März dieses Jahres erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat, während der laufenden Legislaturperiode einen Auftrag zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) zu erteilen.</p><p>3. Derzeit gibt es zahlreiche private und öffentliche Unternehmen, die in die Fernmeldeinfrastruktur investieren. Diese Investitionen beschränken sich nicht auf die Glasfaser, sondern betreffen auch andere Technologien. Die Weiterentwicklung des VDSL-Netzes der historischen Anbieterin, die Anpassung der Kabel-TV-Netze an wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und der bevorstehende Ausbau der Mobilfunknetze der neuen Generation (sog. Long Term Evolution) sind alles Anzeichen für die vorhandene Marktdynamik. Diese grundsätzlich positive Ausgangslage lässt sich zu einem grossen Teil mit dem vorhandenen Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen erklären. Dieser veranlasst die verschiedenen Akteure zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass ein Stillstand eintritt. Für einen solchen Fall gäbe es im geltenden Fernmelderecht keine Bestimmungen, die den Bund verpflichten, anstelle der Investoren einzuspringen.</p><p>4. Der Bundesrat sieht ebenfalls Anzeichen dafür, dass der Glasfaserausbau nicht das gesamte Land abdecken wird. Dies dürfte sich jedoch insbesondere aus Rentabilitätsüberlegungen so ergeben. Im Bestreben, einen allfälligen digitalen Graben zu vermeiden, hat das Bakom eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage einer möglichst weitgehenden Ausdehnung der neuen Netze in der Fläche befasst.</p><p>Im Rahmen eines Projekts zur Teilrevision des FMG werden - ausgehend von einem technologieneutralen Ansatz - zudem Fragen zu Umfang, Ausgestaltung sowie Finanzierung von staatlich unterstützten Telecom-Leistungen zu klären sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Groupe E und Swisscom haben am 22. Februar 2012 verlauten lassen, dass ihre Zusammenarbeit im Bereich der Glasfasertechnologie infrage gestellt sei, weil die Wettbewerbskommission (Weko) zu hohe Hürden setze und mehrere Klauseln des die Zusammenarbeit begründenden Vertrags beanstande. Beide Unternehmen wollen die Diskussionen mit der Weko weiterführen, um eine Lösung zu finden. Doch besteht die Gefahr, dass das Projekt, das die Ausdehnung des Glasfasernetzes in den Kantonen Freiburg, Neuenburg und in einem Teil der Waadt vorsieht, aufgegeben wird. Dies hätte negative Auswirkungen für Bevölkerung und Wirtschaft der betroffenen Regionen.</p><p>In einer Zeit, in der uns die internationale Konkurrenz zu ausserordentlich leistungsstarken Rahmenbedingungen zwingt - und dazu gehört die Glasfaser -, ist die Haltung der Weko wenig verständlich. Und man kann sich mit Fug und Recht den Kopf zerbrechen über die Hürden, die denen in den Weg gestellt werden, die in diesen so zentralen Bereich investieren wollen. Wenn der Staat vermeiden will, dereinst selbst investieren zu müssen, ist er dann nicht verpflichtet, günstige Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, damit letztlich das Ziel, nämlich die Entwicklung der Glasfasertechnologie, erreicht wird?</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er vom Bericht der Weko zum Projekt von Groupe E und Swisscom?</p><p>2. Wie sieht er die Glasfaserentwicklung in unserem Land? Begünstigen seiner Ansicht nach die Rahmenbedingungen diese Entwicklung? Wäre eine Verbesserung dieser Rahmenbedingungen möglich?</p><p>3. Sollten die privaten Investoren ihre Projekte wegen zu grossem unternehmerischem Risiko fallen lassen, wie würde der Bundesrat darauf reagieren? Müsste dann nicht das Gemeinwesen in die Lücke springen und Steuergeld aufwenden, um die Entwicklung der Glasfasernetze sicherzustellen?</p><p>4. Befürchtet der Bundesrat nicht auch, dass sich die Glasfasernetze vor allem in städtischen Gebieten ausdehnen würden und peripherere Regionen leer ausgingen, wenn sich die Bedingungen, die die Weko den privaten Investoren setzt, als zu restriktiv herausstellten?</p>
  • Glasfaser. Entwicklung gefährdet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem von der Globalisierung geprägten und raschen Veränderungen unterworfenen Umfeld ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verfügbarkeit einer modernen und leistungsfähigen Fernmeldeinfrastruktur für unser Land äusserst wichtig ist. Deshalb verfolgt er die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit dem Parlament langfristig einen Regulierungsrahmen zu gewährleisten, mit dem Investitionsanreize und Wettbewerbsförderung unter einen Hut gebracht werden können.</p><p>1. Die Wettbewerbskommission (Weko) ist eine unabhängige Kommission, die aufgrund ihrer im Kartellgesetz (SR 251) vorgesehenen Aufgaben und Kompetenzen vorgeht. Der Bundesrat ist auf einen reibungslosen Betrieb der jeweiligen Institutionen bedacht und äussert sich daher grundsätzlich nicht zur Tätigkeit der Weko.</p><p>Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Falle der Zusammenarbeitsverträge, die in Basel, Bern, Luzern und Zürich zwecks Ausbau eines Glasfasernetzes mit der Swisscom unterzeichnet wurden, ein Modus vivendi unter den Akteuren gefunden werden konnte, welcher der von der Weko formulierten Kritik Rechnung trägt.</p><p>2. Seit mehreren Jahren erfolgt der Ausbau der Glasfaser im Anschlussnetz mit grosser Dynamik. Zahlreiche Projekte im ganzen Land wurden bereits angegangen.</p><p>Es gibt aber für den weiteren Verlauf keine Garantie, weshalb es wichtig ist, einen Rechtsrahmen anzustreben, der die neuen Technologien berücksichtigt. Wie in seinem Ergänzungsbericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom 28. März dieses Jahres erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat, während der laufenden Legislaturperiode einen Auftrag zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) zu erteilen.</p><p>3. Derzeit gibt es zahlreiche private und öffentliche Unternehmen, die in die Fernmeldeinfrastruktur investieren. Diese Investitionen beschränken sich nicht auf die Glasfaser, sondern betreffen auch andere Technologien. Die Weiterentwicklung des VDSL-Netzes der historischen Anbieterin, die Anpassung der Kabel-TV-Netze an wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und der bevorstehende Ausbau der Mobilfunknetze der neuen Generation (sog. Long Term Evolution) sind alles Anzeichen für die vorhandene Marktdynamik. Diese grundsätzlich positive Ausgangslage lässt sich zu einem grossen Teil mit dem vorhandenen Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen erklären. Dieser veranlasst die verschiedenen Akteure zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass ein Stillstand eintritt. Für einen solchen Fall gäbe es im geltenden Fernmelderecht keine Bestimmungen, die den Bund verpflichten, anstelle der Investoren einzuspringen.</p><p>4. Der Bundesrat sieht ebenfalls Anzeichen dafür, dass der Glasfaserausbau nicht das gesamte Land abdecken wird. Dies dürfte sich jedoch insbesondere aus Rentabilitätsüberlegungen so ergeben. Im Bestreben, einen allfälligen digitalen Graben zu vermeiden, hat das Bakom eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage einer möglichst weitgehenden Ausdehnung der neuen Netze in der Fläche befasst.</p><p>Im Rahmen eines Projekts zur Teilrevision des FMG werden - ausgehend von einem technologieneutralen Ansatz - zudem Fragen zu Umfang, Ausgestaltung sowie Finanzierung von staatlich unterstützten Telecom-Leistungen zu klären sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Groupe E und Swisscom haben am 22. Februar 2012 verlauten lassen, dass ihre Zusammenarbeit im Bereich der Glasfasertechnologie infrage gestellt sei, weil die Wettbewerbskommission (Weko) zu hohe Hürden setze und mehrere Klauseln des die Zusammenarbeit begründenden Vertrags beanstande. Beide Unternehmen wollen die Diskussionen mit der Weko weiterführen, um eine Lösung zu finden. Doch besteht die Gefahr, dass das Projekt, das die Ausdehnung des Glasfasernetzes in den Kantonen Freiburg, Neuenburg und in einem Teil der Waadt vorsieht, aufgegeben wird. Dies hätte negative Auswirkungen für Bevölkerung und Wirtschaft der betroffenen Regionen.</p><p>In einer Zeit, in der uns die internationale Konkurrenz zu ausserordentlich leistungsstarken Rahmenbedingungen zwingt - und dazu gehört die Glasfaser -, ist die Haltung der Weko wenig verständlich. Und man kann sich mit Fug und Recht den Kopf zerbrechen über die Hürden, die denen in den Weg gestellt werden, die in diesen so zentralen Bereich investieren wollen. Wenn der Staat vermeiden will, dereinst selbst investieren zu müssen, ist er dann nicht verpflichtet, günstige Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, damit letztlich das Ziel, nämlich die Entwicklung der Glasfasertechnologie, erreicht wird?</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er vom Bericht der Weko zum Projekt von Groupe E und Swisscom?</p><p>2. Wie sieht er die Glasfaserentwicklung in unserem Land? Begünstigen seiner Ansicht nach die Rahmenbedingungen diese Entwicklung? Wäre eine Verbesserung dieser Rahmenbedingungen möglich?</p><p>3. Sollten die privaten Investoren ihre Projekte wegen zu grossem unternehmerischem Risiko fallen lassen, wie würde der Bundesrat darauf reagieren? Müsste dann nicht das Gemeinwesen in die Lücke springen und Steuergeld aufwenden, um die Entwicklung der Glasfasernetze sicherzustellen?</p><p>4. Befürchtet der Bundesrat nicht auch, dass sich die Glasfasernetze vor allem in städtischen Gebieten ausdehnen würden und peripherere Regionen leer ausgingen, wenn sich die Bedingungen, die die Weko den privaten Investoren setzt, als zu restriktiv herausstellten?</p>
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