Sanierung der Autobahn A2 zwischen Gentilino und Lamone. Lärmschutzwände nur fürs Tal?

ShortId
12.1036
Id
20121036
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
Sanierung der Autobahn A2 zwischen Gentilino und Lamone. Lärmschutzwände nur fürs Tal?
AdditionalIndexing
52;48;Autobahn;Gemeinde;Durchführung eines Projektes;Strassenunterhalt;Gleichbehandlung;Tessin;Lärmschutz
1
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K0301010117, Tessin
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ziel von Artikel 74 der Bundesverfassung (SR 101) und des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) ist der Schutz vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Darauf abgestützt regelt die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm. Die Lärmsanierung des Nationalstrassennetzes erfolgt somit auf der Basis der LSV. Die LSV definiert Lärmschwellenwerte. Werden diese überschritten, so sind die zuständigen Behörden gehalten, Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen. Die allfällige Realisierung von Lärmschutzwänden muss jedoch wirtschaftlich tragbar sein.</p><p>Im vorliegenden Fall wird die zuständige Behörde Massnahmen treffen, um die Lärmbelastung entlang dem Streckenabschnitt Gentilino-Lamone zu vermindern. Zu diesen Massnahmen gehört auch das Ersetzen des aktuellen Autobahnbelags durch einen lärmabsorbierenden Belag. Dieser besitzt den Vorteil, die Lärmemissionen bereits an der Quelle - und somit auch auf lange Distanz - zu vermindern, und erbringt damit einen konkreten Nutzen für das gesamte umliegende Gebiet.</p><p>Messungen und Berechnungen haben indessen ergeben, dass der durch den Verkehr auf der Autobahn A2 erzeugte Lärm in den Ortschaften Cimo, Bosco Luganese und Cademario unter den Schwellenwerten der LSV liegt. Der Bau von Lärmschutzwänden ist deshalb nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass angesichts der Entfernung der genannten Ortschaften von der Autobahn die Wirkung von Lärmschutzwänden kaum spürbar wäre.</p><p>Die Auflage des Projekts "EP 28 Gentilino-Lamone", das den betroffenen Gemeinden im vergangenen Winter vorgelegt wurde, ist für den Sommer 2012 vorgesehen. Der Arbeitsbeginn hängt u. a. von eventuellen Einsprachen gegen das Projekt im Rahmen des Auflageverfahrens ab. Aus diesem Grund ist es zurzeit nicht möglich, einen zuverlässigen Zeitrahmen anzugeben.</p><p>2. Vergleiche Ziffer 1. Der neue, lärmabsorbierende Autobahnbelag wird eine konkrete Verbesserung mit sich bringen, und zwar sowohl in der Talebene als auch in der Hügelzone.</p><p>3. Die Berechnungen zur Bestimmung der Stellen, an denen Lärmschutzmassnahmen realisiert werden müssen, basieren auf einem Szenario bis zum Jahr 2030 und decken damit die Lärmentwicklung durch das erwartete Verkehrswachstum ab.</p><p>4. Das gesamte Tessiner Teilstück der Autobahn A2 wird in allen Abschnitten, wo dies nötig ist, einer Lärmsanierung unterzogen. Zahlreiche Projekte sind in Ausarbeitung oder befinden sich bereits in der Auflagephase.</p><p>5. Die unter Ziffer 1 dargelegten Bedingungen gelten unabhängig von der Topografie, also auch in Hügel- und Bergzonen. Ob mit Lärmschutzwänden die gewünschte Wirkung erzielt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 23. Januar 2012 hat das Bundesamt für Strassen (Astra) den betroffenen Gemeinden die Massnahmen vorgestellt, die im Rahmen der Sanierung der Autobahn A2 auf dem Teilstück Gentilino-Lamone geplant sind.</p><p>Das Astra-Projekt sieht Lärmschutzmassnahmen ausschliesslich für Ortschaften und Wohnhäuser in der Talebene des Vedeggio-Tals vor. Lärmschutzwände sind nur von Gentilino bis Mulini di Bioggio und wieder ab Manno/Suglio geplant.</p><p>Nicht Teil der vorgelegten Pläne sind hingegen Lärmschutzwände, welche die (zur Gemeinde Bioggio gehörenden) Ortschaften Cimo und Bosco Luganese sowie die Gemeinde Cademario vor dem Autobahnlärm schützen würden. Diese Hügelflanke des Malcantone, die gegen das Vedeggio-Tal hin abfällt, ist bereits heute stark lärmbelastet: durch den Flughafen Lugano-Agno, durch die Autobahn A2 und durch die vielen, häufig verstopften Kantonsstrassen in diesem Gebiet. Hinzu kommen die Beeinträchtigungen, die durch diverse Baustellen für Anlagen von nationaler Bedeutung - wie Alptransit - verursacht werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Bioggio und Cademario stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wird das Astra im Rahmen der erwähnten Sanierung der A2 konkrete Massnahmen ergreifen, um die Lebensqualität jener Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die auf der der Autobahn zugewandten Seite des Hügelzugs wohnen? Wann werden die entsprechenden Projekte vorgestellt, und in welchem Zeitrahmen werden sie realisiert?</p><p>2. Warum sind in den Plänen, die im Januar vorgestellt wurden, Lärmschutzwände nur für die Talebene vorgesehen?</p><p>3. Der Verkehr auf den Autobahnen wird zukünftig noch zunehmen. Wie soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der genannten Wohngebiete eine angemessene Lebensqualität garantiert werden? Diese Gebiete dienen im Übrigen - dank zahlreicher Zweitwohnungen - auch dem Tourismus.</p><p>4. Entlang welcher Teilstücke der A2 ist in nächster Zeit die Errichtung von Lärmschutzwänden geplant? Um welche Projekte handelt es sich, und in welcher Projektphase befinden sie sich?</p><p>5. Sehen die zukünftigen Projekte auch Lärmschutzwände zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner von Hügel- und Bergzonen, die an Autobahnen liegen, vor?</p>
  • Sanierung der Autobahn A2 zwischen Gentilino und Lamone. Lärmschutzwände nur fürs Tal?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ziel von Artikel 74 der Bundesverfassung (SR 101) und des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) ist der Schutz vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Darauf abgestützt regelt die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm. Die Lärmsanierung des Nationalstrassennetzes erfolgt somit auf der Basis der LSV. Die LSV definiert Lärmschwellenwerte. Werden diese überschritten, so sind die zuständigen Behörden gehalten, Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen. Die allfällige Realisierung von Lärmschutzwänden muss jedoch wirtschaftlich tragbar sein.</p><p>Im vorliegenden Fall wird die zuständige Behörde Massnahmen treffen, um die Lärmbelastung entlang dem Streckenabschnitt Gentilino-Lamone zu vermindern. Zu diesen Massnahmen gehört auch das Ersetzen des aktuellen Autobahnbelags durch einen lärmabsorbierenden Belag. Dieser besitzt den Vorteil, die Lärmemissionen bereits an der Quelle - und somit auch auf lange Distanz - zu vermindern, und erbringt damit einen konkreten Nutzen für das gesamte umliegende Gebiet.</p><p>Messungen und Berechnungen haben indessen ergeben, dass der durch den Verkehr auf der Autobahn A2 erzeugte Lärm in den Ortschaften Cimo, Bosco Luganese und Cademario unter den Schwellenwerten der LSV liegt. Der Bau von Lärmschutzwänden ist deshalb nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass angesichts der Entfernung der genannten Ortschaften von der Autobahn die Wirkung von Lärmschutzwänden kaum spürbar wäre.</p><p>Die Auflage des Projekts "EP 28 Gentilino-Lamone", das den betroffenen Gemeinden im vergangenen Winter vorgelegt wurde, ist für den Sommer 2012 vorgesehen. Der Arbeitsbeginn hängt u. a. von eventuellen Einsprachen gegen das Projekt im Rahmen des Auflageverfahrens ab. Aus diesem Grund ist es zurzeit nicht möglich, einen zuverlässigen Zeitrahmen anzugeben.</p><p>2. Vergleiche Ziffer 1. Der neue, lärmabsorbierende Autobahnbelag wird eine konkrete Verbesserung mit sich bringen, und zwar sowohl in der Talebene als auch in der Hügelzone.</p><p>3. Die Berechnungen zur Bestimmung der Stellen, an denen Lärmschutzmassnahmen realisiert werden müssen, basieren auf einem Szenario bis zum Jahr 2030 und decken damit die Lärmentwicklung durch das erwartete Verkehrswachstum ab.</p><p>4. Das gesamte Tessiner Teilstück der Autobahn A2 wird in allen Abschnitten, wo dies nötig ist, einer Lärmsanierung unterzogen. Zahlreiche Projekte sind in Ausarbeitung oder befinden sich bereits in der Auflagephase.</p><p>5. Die unter Ziffer 1 dargelegten Bedingungen gelten unabhängig von der Topografie, also auch in Hügel- und Bergzonen. Ob mit Lärmschutzwänden die gewünschte Wirkung erzielt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 23. Januar 2012 hat das Bundesamt für Strassen (Astra) den betroffenen Gemeinden die Massnahmen vorgestellt, die im Rahmen der Sanierung der Autobahn A2 auf dem Teilstück Gentilino-Lamone geplant sind.</p><p>Das Astra-Projekt sieht Lärmschutzmassnahmen ausschliesslich für Ortschaften und Wohnhäuser in der Talebene des Vedeggio-Tals vor. Lärmschutzwände sind nur von Gentilino bis Mulini di Bioggio und wieder ab Manno/Suglio geplant.</p><p>Nicht Teil der vorgelegten Pläne sind hingegen Lärmschutzwände, welche die (zur Gemeinde Bioggio gehörenden) Ortschaften Cimo und Bosco Luganese sowie die Gemeinde Cademario vor dem Autobahnlärm schützen würden. Diese Hügelflanke des Malcantone, die gegen das Vedeggio-Tal hin abfällt, ist bereits heute stark lärmbelastet: durch den Flughafen Lugano-Agno, durch die Autobahn A2 und durch die vielen, häufig verstopften Kantonsstrassen in diesem Gebiet. Hinzu kommen die Beeinträchtigungen, die durch diverse Baustellen für Anlagen von nationaler Bedeutung - wie Alptransit - verursacht werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Bioggio und Cademario stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wird das Astra im Rahmen der erwähnten Sanierung der A2 konkrete Massnahmen ergreifen, um die Lebensqualität jener Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die auf der der Autobahn zugewandten Seite des Hügelzugs wohnen? Wann werden die entsprechenden Projekte vorgestellt, und in welchem Zeitrahmen werden sie realisiert?</p><p>2. Warum sind in den Plänen, die im Januar vorgestellt wurden, Lärmschutzwände nur für die Talebene vorgesehen?</p><p>3. Der Verkehr auf den Autobahnen wird zukünftig noch zunehmen. Wie soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der genannten Wohngebiete eine angemessene Lebensqualität garantiert werden? Diese Gebiete dienen im Übrigen - dank zahlreicher Zweitwohnungen - auch dem Tourismus.</p><p>4. Entlang welcher Teilstücke der A2 ist in nächster Zeit die Errichtung von Lärmschutzwänden geplant? Um welche Projekte handelt es sich, und in welcher Projektphase befinden sie sich?</p><p>5. Sehen die zukünftigen Projekte auch Lärmschutzwände zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner von Hügel- und Bergzonen, die an Autobahnen liegen, vor?</p>
    • Sanierung der Autobahn A2 zwischen Gentilino und Lamone. Lärmschutzwände nur fürs Tal?

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