Die Post und der Service public

ShortId
12.1038
Id
20121038
Updated
24.06.2025 22:45
Language
de
Title
Die Post und der Service public
AdditionalIndexing
34;Post;Gebühren;Leistungsabbau;Unternehmenspolitik;service public;Vollmacht
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K08060111, service public
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L05K0507020108, Vollmacht
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Post ist zwar eine Anstalt des Bundes, sie ist in ihrer operationellen Tätigkeit jedoch eigenständig und trifft ihre Entscheide in eigener Verantwortung. Der Bundesrat führt die Post über die Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Deshalb äussert sich der Bundesrat auch nicht dazu, ob die Registrierung von Postvollmachten eine interne Verwaltungsmassnahme darstellt.</p><p>2. Per 1. April 2012 hat die Post die Dienstleistung "Vollmachten" neu gestaltet und erhebt für eine Eröffnung am Schalter Kosten von 36 Franken (im Internet 24 Franken). Die Post verlangt von ihren Kunden jedoch keine notariell beglaubigte Vollmacht. Sie hat ihre Kunden lediglich auf diese Möglichkeit hingewiesen, weil diese für Privatpersonen, welche ihre Vollmachtsregelung über längere Zeit unverändert belassen, allenfalls günstiger kommt.</p><p>Mit Medienmitteilung vom 2. Juli 2012 hat die Post bekanntgegeben, dass sie per 2013 eine kostenlose Alternative entwickelt, welche für die gelegentliche Bevollmächtigung von Dritten (z. B. zum Abholen einer einzelnen Sendung) gültig ist. Damit kommt die Post dem Bedürfnis von Privatkunden nach, welche nur ab und zu eine Sendung durch eine Drittperson abholen lassen und hierfür keine Kosten tragen wollen.</p><p>3./4. In den strategischen Zielen erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anbietet. Im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung 2011 ist der Bundesrat - wie auch in den Vorjahren - zum Schluss gekommen, dass die Post dieser Vorgabe nachgekommen ist. Der Bundesrat konnte auch keine Tendenz erkennen, wonach die Post den gesetzlich festgelegten Leistungen nicht nachkommt.</p><p>Die Post soll aber auch Effizienzsteigerungspotenziale ausschöpfen, neue Angebote und Dienstleistungen entwickeln sowie rentables Wachstum schaffen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Post den veränderten Rahmenbedingungen wie Konkurrenz und Wandel des Kundenverhaltens anzupassen. Und es ist ihre Aufgabe, das Angebot, die Prozesse und Strukturen kritisch zu hinterfragen, sie anzupassen und die nötigen Reorganisationen vorzunehmen. Schliesslich soll die Post auch in Zukunft einen qualitativ hochstehenden Service public erbringen.</p><p>In den vergangenen Jahren musste die Post feststellen, dass in den Poststellen immer weniger Briefe und Pakete aufgegeben und Einzahlungen getätigt wurden. Sie hat daher neue Lösungen entwickelt wie die Agenturen und den Hausservice. Laut der Postverordnung muss die Post bei der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle die Behörden der betroffenen Gemeinde anhören und eine einvernehmliche Regelung anstreben. Falls die Post einen Entscheid trifft, mit welchem die Gemeinde nicht einverstanden ist, kann sie sich an die unabhängige Kommission Poststellen wenden. Die Kommission beurteilt den Zugang zum Universaldienst der betroffenen Region und gibt eine Empfehlung ab.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizerische Post beglückte vor Kurzem ihre Kunden mit einer neuen Belastung. Für die Registrierung von Vollmachten zur Entgegennahme von Postsendungen müssen nach ihrer Meinung überrissene, sich jährlich wiederholende Gebühren entrichtet werden. Ausserdem haben die Postverantwortlichen begonnen, selbst in Gebieten, in welchen Postbüros noch erhebliche Erträge abwerfen, solche aufzuheben und durch Vier-Quadratmeter-Postboxen in Lebensmittelläden zu ersetzen. Dort sind allerdings Bareinzahlungen ausgeschlossen, und eine ganze Anzahl besonderer Sendungen kann dort von den Postkunden nicht entgegengenommen werden.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt er der Auffassung zu, dass die Registrierung von Postvollmachten seitens der Post keine Dienstleistung, sondern eine interne Verwaltungsmassnahme und deren zentralisierte EDV-mässige Erfassung allenfalls eine (fragwürdige!) Rationalisierungsmethode darstellt, sodass die entsprechenden Kosten keinesfalls mittels besonderer Gebühren, sondern aus den allgemeinen Erträgen der Post zu decken sind?</p><p>2. Stimmt der Bundesrat der Auffassung zu, dass angesichts des Umstands, dass im Verkehr der Bürgerinnen und Bürger mit Gerichten es in unserem Lande absolut unüblich ist, notariell beglaubigte Vollmachten vorzulegen, solche angesichts der Regelung der Stellvertretung durch die Artikel 32ff. des Obligationenrechtes auch seitens der Post nicht verlangt werden dürfen?</p><p>3. Billigt der Bundesrat die Tendenz der Post-Manager, gesetzlich geschuldete Postleistungen abzubauen, um das Betriebsergebnis der Post zu schönen und dabei gleichzeitig ein Mehrfaches dieser betriebswirtschaftlichen Einsparungen der gesamten Volkswirtschaft aufzubürden?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, um künftig sicherzustellen, dass oberste Post-Manager die Idee des Service public wirklich ernst nehmen und ihr auch nachleben?</p>
  • Die Post und der Service public
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Post ist zwar eine Anstalt des Bundes, sie ist in ihrer operationellen Tätigkeit jedoch eigenständig und trifft ihre Entscheide in eigener Verantwortung. Der Bundesrat führt die Post über die Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Deshalb äussert sich der Bundesrat auch nicht dazu, ob die Registrierung von Postvollmachten eine interne Verwaltungsmassnahme darstellt.</p><p>2. Per 1. April 2012 hat die Post die Dienstleistung "Vollmachten" neu gestaltet und erhebt für eine Eröffnung am Schalter Kosten von 36 Franken (im Internet 24 Franken). Die Post verlangt von ihren Kunden jedoch keine notariell beglaubigte Vollmacht. Sie hat ihre Kunden lediglich auf diese Möglichkeit hingewiesen, weil diese für Privatpersonen, welche ihre Vollmachtsregelung über längere Zeit unverändert belassen, allenfalls günstiger kommt.</p><p>Mit Medienmitteilung vom 2. Juli 2012 hat die Post bekanntgegeben, dass sie per 2013 eine kostenlose Alternative entwickelt, welche für die gelegentliche Bevollmächtigung von Dritten (z. B. zum Abholen einer einzelnen Sendung) gültig ist. Damit kommt die Post dem Bedürfnis von Privatkunden nach, welche nur ab und zu eine Sendung durch eine Drittperson abholen lassen und hierfür keine Kosten tragen wollen.</p><p>3./4. In den strategischen Zielen erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anbietet. Im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung 2011 ist der Bundesrat - wie auch in den Vorjahren - zum Schluss gekommen, dass die Post dieser Vorgabe nachgekommen ist. Der Bundesrat konnte auch keine Tendenz erkennen, wonach die Post den gesetzlich festgelegten Leistungen nicht nachkommt.</p><p>Die Post soll aber auch Effizienzsteigerungspotenziale ausschöpfen, neue Angebote und Dienstleistungen entwickeln sowie rentables Wachstum schaffen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Post den veränderten Rahmenbedingungen wie Konkurrenz und Wandel des Kundenverhaltens anzupassen. Und es ist ihre Aufgabe, das Angebot, die Prozesse und Strukturen kritisch zu hinterfragen, sie anzupassen und die nötigen Reorganisationen vorzunehmen. Schliesslich soll die Post auch in Zukunft einen qualitativ hochstehenden Service public erbringen.</p><p>In den vergangenen Jahren musste die Post feststellen, dass in den Poststellen immer weniger Briefe und Pakete aufgegeben und Einzahlungen getätigt wurden. Sie hat daher neue Lösungen entwickelt wie die Agenturen und den Hausservice. Laut der Postverordnung muss die Post bei der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle die Behörden der betroffenen Gemeinde anhören und eine einvernehmliche Regelung anstreben. Falls die Post einen Entscheid trifft, mit welchem die Gemeinde nicht einverstanden ist, kann sie sich an die unabhängige Kommission Poststellen wenden. Die Kommission beurteilt den Zugang zum Universaldienst der betroffenen Region und gibt eine Empfehlung ab.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizerische Post beglückte vor Kurzem ihre Kunden mit einer neuen Belastung. Für die Registrierung von Vollmachten zur Entgegennahme von Postsendungen müssen nach ihrer Meinung überrissene, sich jährlich wiederholende Gebühren entrichtet werden. Ausserdem haben die Postverantwortlichen begonnen, selbst in Gebieten, in welchen Postbüros noch erhebliche Erträge abwerfen, solche aufzuheben und durch Vier-Quadratmeter-Postboxen in Lebensmittelläden zu ersetzen. Dort sind allerdings Bareinzahlungen ausgeschlossen, und eine ganze Anzahl besonderer Sendungen kann dort von den Postkunden nicht entgegengenommen werden.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt er der Auffassung zu, dass die Registrierung von Postvollmachten seitens der Post keine Dienstleistung, sondern eine interne Verwaltungsmassnahme und deren zentralisierte EDV-mässige Erfassung allenfalls eine (fragwürdige!) Rationalisierungsmethode darstellt, sodass die entsprechenden Kosten keinesfalls mittels besonderer Gebühren, sondern aus den allgemeinen Erträgen der Post zu decken sind?</p><p>2. Stimmt der Bundesrat der Auffassung zu, dass angesichts des Umstands, dass im Verkehr der Bürgerinnen und Bürger mit Gerichten es in unserem Lande absolut unüblich ist, notariell beglaubigte Vollmachten vorzulegen, solche angesichts der Regelung der Stellvertretung durch die Artikel 32ff. des Obligationenrechtes auch seitens der Post nicht verlangt werden dürfen?</p><p>3. Billigt der Bundesrat die Tendenz der Post-Manager, gesetzlich geschuldete Postleistungen abzubauen, um das Betriebsergebnis der Post zu schönen und dabei gleichzeitig ein Mehrfaches dieser betriebswirtschaftlichen Einsparungen der gesamten Volkswirtschaft aufzubürden?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, um künftig sicherzustellen, dass oberste Post-Manager die Idee des Service public wirklich ernst nehmen und ihr auch nachleben?</p>
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