Fürstlich gelenkte Demokratie in Liechtenstein

ShortId
12.1039
Id
20121039
Updated
24.06.2025 22:45
Language
de
Title
Fürstlich gelenkte Demokratie in Liechtenstein
AdditionalIndexing
04;08;Demokratie;Kompetenzregelung;Europarat;Volksabstimmung;Liechtenstein;staatliche Gewalt;Akzeptanz;Kompetenzkonflikt
1
  • L04K03010110, Liechtenstein
  • L05K0807010202, Demokratie
  • L02K0904, Europarat
  • L03K040304, staatliche Gewalt
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L04K08020201, Akzeptanz
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08070402, Kompetenzkonflikt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Mitglied des Europarates ist das Fürstentum Liechtenstein den Werten der Organisation genauso verpflichtet wie die Schweiz. Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Zu den direktdemokratischen Rechten der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gehören das Initiativ- und das Referendumsrecht auf Gesetzes- und auf Verfassungsstufe. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den liechtensteinischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern obliegt, sich in Ausübung ihrer demokratischen Rechte zur konkreten Ausgestaltung der verfassungsmässigen Kompetenzen des Fürstenhauses zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im benachbarten Fürstentum Liechtenstein könnte sich eine staatspolitische Krise anbahnen. Wiederholt hat der regierende Erbprinz schon im Vorfeld von Volksinitiativen zu erkennen gegeben, allfällige Volksentscheide dadurch unwirksam machen zu wollen, dass er sie nicht in Kraft setzen würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Hält er, ausgehend von der Präambel der Satzung des Europarates, welche in Absatz 2 von der "unerschütterlichen Verbundenheit mit den geistigen und sittlichen Werten, die das gemeinsame Erbe der europäischen Völker sind und der politischen Freiheit der Herrschaft des Rechts zugrunde liegen, auf denen jede wahre Demokratie beruht", spricht, diese "fürstlich gelenkte Form der direkten Demokratie", die Staatsform Liechtensteins also, in welcher eine einzige Familie, ja ein einziger Vertreter derselben, einen Entscheid der Mehrheit des Volkes unwirksam zu machen vermag, als mit der Satzung des Europarates und den Grundprinzipien der Demokratie vereinbar?</p>
  • Fürstlich gelenkte Demokratie in Liechtenstein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Mitglied des Europarates ist das Fürstentum Liechtenstein den Werten der Organisation genauso verpflichtet wie die Schweiz. Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Zu den direktdemokratischen Rechten der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gehören das Initiativ- und das Referendumsrecht auf Gesetzes- und auf Verfassungsstufe. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den liechtensteinischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern obliegt, sich in Ausübung ihrer demokratischen Rechte zur konkreten Ausgestaltung der verfassungsmässigen Kompetenzen des Fürstenhauses zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im benachbarten Fürstentum Liechtenstein könnte sich eine staatspolitische Krise anbahnen. Wiederholt hat der regierende Erbprinz schon im Vorfeld von Volksinitiativen zu erkennen gegeben, allfällige Volksentscheide dadurch unwirksam machen zu wollen, dass er sie nicht in Kraft setzen würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Hält er, ausgehend von der Präambel der Satzung des Europarates, welche in Absatz 2 von der "unerschütterlichen Verbundenheit mit den geistigen und sittlichen Werten, die das gemeinsame Erbe der europäischen Völker sind und der politischen Freiheit der Herrschaft des Rechts zugrunde liegen, auf denen jede wahre Demokratie beruht", spricht, diese "fürstlich gelenkte Form der direkten Demokratie", die Staatsform Liechtensteins also, in welcher eine einzige Familie, ja ein einziger Vertreter derselben, einen Entscheid der Mehrheit des Volkes unwirksam zu machen vermag, als mit der Satzung des Europarates und den Grundprinzipien der Demokratie vereinbar?</p>
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