Steuerexpertendiplom. Recht, die Prüfungen in den drei Landessprachen abzulegen

ShortId
12.1042
Id
20121042
Updated
24.06.2025 22:38
Language
de
Title
Steuerexpertendiplom. Recht, die Prüfungen in den drei Landessprachen abzulegen
AdditionalIndexing
2831;24;32;italienische Sprache;Mehrsprachigkeit;sprachliche Diskriminierung;Prüfung;Finanzberuf
1
  • L04K11060108, Finanzberuf
  • L05K0106010305, italienische Sprache
  • L04K13010103, Prüfung
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gleichbehandlung der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten aller Sprachregionen ist dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten spricht das Amt im Verfahren zur Genehmigung der Prüfungsordnungen diesen Aspekt mit der jeweiligen Prüfungsträgerschaft an.</p><p>1. Zwischen 2000 und 2010 legten pro Prüfungssession durchschnittlich 192 deutschsprachige, 35 französischsprachige und 10 italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten die höhere Fachprüfung "diplomierte Steuerexpertin bzw. diplomierter Steuerexperte" ab.</p><p>2. Die Erarbeitung der Prüfungsordnungen und der entsprechenden Wegleitungen erfolgt in Absprache zwischen dem BBT und der zuständigen Prüfungsträgerschaft. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigt und die bundesrechtlichen Vorschriften der Prüfungsordnungen eingehalten werden. 11 Prozent der Prüfungsordnungen für Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen beinhalten im Sinne einer Ausnahmeregelung eine Klausel, wonach für die Durchführung einer Prüfung eine Mindestanzahl Prüfungskandidatinnen und -kandidaten nötig ist. Dazu gehören Berufe aller Branchen (z. B. Finanzberater bzw. -beraterin, Milchtechnologe bzw. Milchtechnologin, Organisator bzw. Organisatorin, Verkaufsleiter bzw. -leiterin, Kundendienstberater bzw. -beraterin im Automobilgewerbe, Carrosseriemeister bzw. -meisterin).</p><p>3. Die Befürchtungen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, dass ihre Karriere und ihr Privat- und Vereinsleben beeinträchtigt werden, wenn sie die nächste Prüfung abwarten müssen, sind verständlich. Um die Gleichbehandlung der Kandidatinnen und Kandidaten aller drei Sprachregionen sicherzustellen, wurden folgende Bestimmungen festgelegt:</p><p>- Die Prüfungsordnung für die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten beinhaltet eine Klausel, die es erlaubt, die Mindestanzahl der Kandidatinnen und Kandidaten pro Sprache um 60 Prozent (von 5 auf 2) zu senken, wenn im Vorjahr in der entsprechenden Sprache keine Prüfung stattfand.</p><p>- Italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten können auf einfaches Gesuch an die Prüfungskommission hin in Deutsch oder Französisch geprüft werden, ihre Diplomarbeit in italienischer Sprache verfassen und die schriftlichen Prüfungsfragen auf Italienisch beantworten.</p><p>- Italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten können auch dann die zulässigen Hilfsmittel in italienischer Sprache benutzen, wenn sie die Prüfung in einer anderen Landessprache ablegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahr 2012 wird die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten zum ersten Mal nach der neuen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese wurde am 25. November 2009 vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt und von seiner Direktorin Ursula Renold unterzeichnet.</p><p>Die wichtigste Neuerung liegt darin, dass mindestens fünf Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Sprache für die Prüfung wählen müssen, um sie in der gewünschten Amtssprache ablegen zu können (Art. 4.12 der Prüfungsordnung). Andernfalls muss ein Jahr gewartet werden, wobei dann immer noch zwei Kandidierende nötig sind, die diese Sprache wünschen. Die Daten zeigen, dass sich im Jahr 2012 nur zwei italienischsprachige Personen für die Abschlussprüfung angemeldet haben, deshalb wird die Prüfung in dieser Sprache dieses Jahr nicht und nächstes Jahr auch nur vielleicht durchgeführt.</p><p>1. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten pro Amtssprache haben in den letzten Jahren an den Abschlussprüfungen zum Erlangen des Titels "diplomierter Steuerexperte" oder "diplomierte Steuerexpertin" teilgenommen?</p><p>2. Nach der neuen Prüfungsordnung, die ab diesem Jahr gilt, kann die Prüfung nicht mehr in jedem Fall in einer der drei Amtssprachen abgelegt werden. Die Prüfungssprache ist vielmehr abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Gibt es für andere eidgenössische höhere Fachprüfungen ähnliche Prüfungsordnungen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Massnahme, die im besten Fall den Verlust eines Jahres für einige Kandidatinnen und Kandidaten bedeutet, fast ausschliesslich das Italienische betrifft und somit eine Diskriminierung darstellt?</p>
  • Steuerexpertendiplom. Recht, die Prüfungen in den drei Landessprachen abzulegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gleichbehandlung der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten aller Sprachregionen ist dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten spricht das Amt im Verfahren zur Genehmigung der Prüfungsordnungen diesen Aspekt mit der jeweiligen Prüfungsträgerschaft an.</p><p>1. Zwischen 2000 und 2010 legten pro Prüfungssession durchschnittlich 192 deutschsprachige, 35 französischsprachige und 10 italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten die höhere Fachprüfung "diplomierte Steuerexpertin bzw. diplomierter Steuerexperte" ab.</p><p>2. Die Erarbeitung der Prüfungsordnungen und der entsprechenden Wegleitungen erfolgt in Absprache zwischen dem BBT und der zuständigen Prüfungsträgerschaft. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigt und die bundesrechtlichen Vorschriften der Prüfungsordnungen eingehalten werden. 11 Prozent der Prüfungsordnungen für Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen beinhalten im Sinne einer Ausnahmeregelung eine Klausel, wonach für die Durchführung einer Prüfung eine Mindestanzahl Prüfungskandidatinnen und -kandidaten nötig ist. Dazu gehören Berufe aller Branchen (z. B. Finanzberater bzw. -beraterin, Milchtechnologe bzw. Milchtechnologin, Organisator bzw. Organisatorin, Verkaufsleiter bzw. -leiterin, Kundendienstberater bzw. -beraterin im Automobilgewerbe, Carrosseriemeister bzw. -meisterin).</p><p>3. Die Befürchtungen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, dass ihre Karriere und ihr Privat- und Vereinsleben beeinträchtigt werden, wenn sie die nächste Prüfung abwarten müssen, sind verständlich. Um die Gleichbehandlung der Kandidatinnen und Kandidaten aller drei Sprachregionen sicherzustellen, wurden folgende Bestimmungen festgelegt:</p><p>- Die Prüfungsordnung für die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten beinhaltet eine Klausel, die es erlaubt, die Mindestanzahl der Kandidatinnen und Kandidaten pro Sprache um 60 Prozent (von 5 auf 2) zu senken, wenn im Vorjahr in der entsprechenden Sprache keine Prüfung stattfand.</p><p>- Italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten können auf einfaches Gesuch an die Prüfungskommission hin in Deutsch oder Französisch geprüft werden, ihre Diplomarbeit in italienischer Sprache verfassen und die schriftlichen Prüfungsfragen auf Italienisch beantworten.</p><p>- Italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten können auch dann die zulässigen Hilfsmittel in italienischer Sprache benutzen, wenn sie die Prüfung in einer anderen Landessprache ablegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahr 2012 wird die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten zum ersten Mal nach der neuen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese wurde am 25. November 2009 vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt und von seiner Direktorin Ursula Renold unterzeichnet.</p><p>Die wichtigste Neuerung liegt darin, dass mindestens fünf Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Sprache für die Prüfung wählen müssen, um sie in der gewünschten Amtssprache ablegen zu können (Art. 4.12 der Prüfungsordnung). Andernfalls muss ein Jahr gewartet werden, wobei dann immer noch zwei Kandidierende nötig sind, die diese Sprache wünschen. Die Daten zeigen, dass sich im Jahr 2012 nur zwei italienischsprachige Personen für die Abschlussprüfung angemeldet haben, deshalb wird die Prüfung in dieser Sprache dieses Jahr nicht und nächstes Jahr auch nur vielleicht durchgeführt.</p><p>1. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten pro Amtssprache haben in den letzten Jahren an den Abschlussprüfungen zum Erlangen des Titels "diplomierter Steuerexperte" oder "diplomierte Steuerexpertin" teilgenommen?</p><p>2. Nach der neuen Prüfungsordnung, die ab diesem Jahr gilt, kann die Prüfung nicht mehr in jedem Fall in einer der drei Amtssprachen abgelegt werden. Die Prüfungssprache ist vielmehr abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Gibt es für andere eidgenössische höhere Fachprüfungen ähnliche Prüfungsordnungen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Massnahme, die im besten Fall den Verlust eines Jahres für einige Kandidatinnen und Kandidaten bedeutet, fast ausschliesslich das Italienische betrifft und somit eine Diskriminierung darstellt?</p>
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