Luftraumsicherheit

ShortId
12.1045
Id
20121045
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
Luftraumsicherheit
AdditionalIndexing
09;Bericht;Militärflugzeug;Luftraum;Verteidigungspolitik
1
  • L03K040201, Verteidigungspolitik
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L03K020206, Bericht
  • L04K18040106, Luftraum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich gilt für alle Planungsvorhaben die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 aufgezeigte und im Armeebericht 2010 verfeinerte Risiko- und Bedrohungsanalyse. Die Planung der Luftwaffe stützt sich darüber hinaus auf weitere Grundlagen, wie beispielsweise die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit vom 23. März 2005 (SR 748.111.1), Staatsverträge über die Zusammenarbeit im Luftraum mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, den Entscheid des Bundesrates von 2003 für eine permanente Luftraumüberwachung oder die Motion Hess Hans 09.4081 (Antwort des Bundesrates vom 3. Februar 2010).</p><p>Basierend auf diesen politischen Vorgaben werden Doktrin-Grundlagen erstellt, welche zusammen mit den politischen Vorgaben der fähigkeitsbasierten Masterplanung (Masterplan) als Vorgabe dienen. Der Masterplan deckt die mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der Armee ab und berücksichtigt auch den aktuellen Stand der Weiterentwicklung der Armee. Somit verfügt der Departementsbereich Verteidigung mit dem Masterplan über eine umfassende, ganzheitliche und einsehbare Planungsgrundlage, welche über mehr als zwei Legislaturperioden hinausgeht.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die konzeptionellen Vorgaben zur Sicherung des Luftraumes sind in den obenaufgeführten Dokumenten vorgegeben. Die daraus abgeleiteten Massnahmen (Eckpfeiler) sind in den Masterplan integriert. Dabei wird die zeitliche Abfolge der verschiedenen Planungsvorhaben koordiniert, priorisiert und mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen in Übereinstimmung gebracht. Es werden auch Kooperationsmöglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise die Beschaffung des Gripen in enger Zusammenarbeit mit Schweden vorgesehen. Mit der nächsten Ausgabe des Masterplanes Ende dieses Jahres soll der Zeitraum 2013-2020 abgedeckt werden. Vorgesehen sind in diesem Zeitraum für den Bereich der Luftwaffe schwergewichtig die Vorhaben Tiger-Teilersatz (Gripen), Ablösung der drei heutigen Fliegerabwehrsysteme (Mittlere Kanonenflab, Stinger und Rapier), Ersatz des Aufklärungsdrohnensystems 95 (ADS 95), Erneuerung/Werterhaltung des Luftraumüberwachungs- und Frühwarnsystems Florako sowie die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft F/A-18.</p><p>2. Der Masterplan 2011 wurde von den Sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte eingesehen. Der Masterplan 2012 hingegen wurde weder gedruckt noch verteilt, da sich die Ausgangslage im letzten Halbjahr mehrmals verändert hat und deshalb die Planung nicht mehr zeitgerecht angepasst werden konnte. Eine Einsicht in die "nichtgenehmigte Planung" des Masterplanes 2012 ist via GS VBS beim Armeestab möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Bezug auf die Luftraumsicherung stehen in den nächsten Jahren einige Veränderungen an. So ist zurzeit der Tiger-Teilersatz Gegenstand von bundesrätlichen und parlamentarischen Beratungen. Um das Jahr 2020 steht die Erneuerung der Fliegerabwehr an, und etwa 2030 oder später läuft der F/A-18 aus.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht ein langfristiges Konzept zur Sicherung des Luftraumes (mit Eckpfeilern wie: Gefahrenanalyse, Materialbeschaffung, Abstimmung des zu beschaffenden Materials aufeinander, zeitliches Raster, Finanzierung, Kooperation mit umliegenden Ländern)?</p><p>2. Wenn ja: Wo ist dieses einsehbar, oder wie sieht dieses aus?</p><p>3. Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit, ein solches in den nächsten Monaten und im Hinblick auf die allfällige Beschaffung des Tiger-Teilersatzes zu erstellen?</p>
  • Luftraumsicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich gilt für alle Planungsvorhaben die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 aufgezeigte und im Armeebericht 2010 verfeinerte Risiko- und Bedrohungsanalyse. Die Planung der Luftwaffe stützt sich darüber hinaus auf weitere Grundlagen, wie beispielsweise die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit vom 23. März 2005 (SR 748.111.1), Staatsverträge über die Zusammenarbeit im Luftraum mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, den Entscheid des Bundesrates von 2003 für eine permanente Luftraumüberwachung oder die Motion Hess Hans 09.4081 (Antwort des Bundesrates vom 3. Februar 2010).</p><p>Basierend auf diesen politischen Vorgaben werden Doktrin-Grundlagen erstellt, welche zusammen mit den politischen Vorgaben der fähigkeitsbasierten Masterplanung (Masterplan) als Vorgabe dienen. Der Masterplan deckt die mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der Armee ab und berücksichtigt auch den aktuellen Stand der Weiterentwicklung der Armee. Somit verfügt der Departementsbereich Verteidigung mit dem Masterplan über eine umfassende, ganzheitliche und einsehbare Planungsgrundlage, welche über mehr als zwei Legislaturperioden hinausgeht.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die konzeptionellen Vorgaben zur Sicherung des Luftraumes sind in den obenaufgeführten Dokumenten vorgegeben. Die daraus abgeleiteten Massnahmen (Eckpfeiler) sind in den Masterplan integriert. Dabei wird die zeitliche Abfolge der verschiedenen Planungsvorhaben koordiniert, priorisiert und mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen in Übereinstimmung gebracht. Es werden auch Kooperationsmöglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise die Beschaffung des Gripen in enger Zusammenarbeit mit Schweden vorgesehen. Mit der nächsten Ausgabe des Masterplanes Ende dieses Jahres soll der Zeitraum 2013-2020 abgedeckt werden. Vorgesehen sind in diesem Zeitraum für den Bereich der Luftwaffe schwergewichtig die Vorhaben Tiger-Teilersatz (Gripen), Ablösung der drei heutigen Fliegerabwehrsysteme (Mittlere Kanonenflab, Stinger und Rapier), Ersatz des Aufklärungsdrohnensystems 95 (ADS 95), Erneuerung/Werterhaltung des Luftraumüberwachungs- und Frühwarnsystems Florako sowie die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft F/A-18.</p><p>2. Der Masterplan 2011 wurde von den Sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte eingesehen. Der Masterplan 2012 hingegen wurde weder gedruckt noch verteilt, da sich die Ausgangslage im letzten Halbjahr mehrmals verändert hat und deshalb die Planung nicht mehr zeitgerecht angepasst werden konnte. Eine Einsicht in die "nichtgenehmigte Planung" des Masterplanes 2012 ist via GS VBS beim Armeestab möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Bezug auf die Luftraumsicherung stehen in den nächsten Jahren einige Veränderungen an. So ist zurzeit der Tiger-Teilersatz Gegenstand von bundesrätlichen und parlamentarischen Beratungen. Um das Jahr 2020 steht die Erneuerung der Fliegerabwehr an, und etwa 2030 oder später läuft der F/A-18 aus.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht ein langfristiges Konzept zur Sicherung des Luftraumes (mit Eckpfeilern wie: Gefahrenanalyse, Materialbeschaffung, Abstimmung des zu beschaffenden Materials aufeinander, zeitliches Raster, Finanzierung, Kooperation mit umliegenden Ländern)?</p><p>2. Wenn ja: Wo ist dieses einsehbar, oder wie sieht dieses aus?</p><p>3. Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit, ein solches in den nächsten Monaten und im Hinblick auf die allfällige Beschaffung des Tiger-Teilersatzes zu erstellen?</p>
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