Regeln für die Zulassung von Filmaufnahmen in militärischen Kasernen
- ShortId
-
12.1047
- Id
-
20121047
- Updated
-
24.06.2025 22:45
- Language
-
de
- Title
-
Regeln für die Zulassung von Filmaufnahmen in militärischen Kasernen
- AdditionalIndexing
-
09;2831;Kinoproduktion;Filmkunst;Bewilligung;französisch-sprachige Schweiz;Truppenunterkunft;Gleichbehandlung;deutsch-sprachige Schweiz
- 1
-
- L05K0402010503, Truppenunterkunft
- L05K0106040301, Filmkunst
- L05K1202030501, Kinoproduktion
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
- L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung und damit auch die Schweizer Armee handelt nach dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien. Es ist nicht richtig, dass Zürcher Filmemacher in einer Aargauer Kaserne für mehrere Wochen drehen konnten. Die Drehbuchautorin und der Produzent von "Achtung, fertig, WK", der Folgeproduktion von "Achtung, fertig, Charlie", erhielten während zwei Tagen einen Einblick in den Alltag einer Rekrutenschule, Dreharbeiten wurden keine durchgeführt.</p><p>Die Ablehnung der Anfrage der "WinWin"-Equipe hat mehrere Gründe: Einerseits hat das Filmprojekt weder einen inhaltlichen Bezug zur Armee, noch hat es einen direkten Mehrwert für die Armee. Andererseits wurden ähnlich gelagerte Anfragen - u. a. 2012 von einer internationalen Fernsehstation für eine grosse Produktion und 2011 von einem Möbelhaus für einen Werbefilm - abgelehnt. Zudem wurde eine Anfrage für einen Fernsehspielfilm einer Zürcher Firma in diesem Frühling abgelehnt, inklusive Dreharbeiten auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal. Sowohl Personalum- und -abbau als auch Sparmassnahmen allgemeiner Natur zwingen auch die Schweizer Armee, Anfragen restriktiver zu handhaben, da der Aufwand für die Organisation und die Begleitung dafür gross ist und die Anfragen zahlreich sind. Ebenso gross ist der Aufwand jeweils für die Truppe. Ihre Aus- und Weiterbildung hat oberste Priorität und soll möglichst ungestört verlaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Tageszeitung "Le Matin" vom 5. Juni 2012 berichtet, dass die Armee der Filmequipe, die den Film "WinWin" dreht, den Zugang zur Kaserne von Bure verweigert. Die Equipe möchte einen Tag lang eine Szene für diesen Spielfilm drehen, der das Abenteuer des Halbfinales der Miss-China-Wahl in der Schweiz im Jahr 2006 nachspielt, die vom ehemaligen Nationalrat Pierre Kohler organisiert wurde.</p><p>Im selben Artikel steht, dass die Armee die Türen einer aargauischen Kaserne für einen anderen Film, dessen Produzentinnen und Produzenten jedoch aus Zürich kommen, grosszügig während mehrerer Wochen öffnet.</p><p>Gibt es Erklärungen für die Beweggründe der Armee, einem Filmteam aus der französischsprachigen Schweiz zu verweigern, was einem Deutschschweizer Team zuvorkommend ermöglicht wird?</p>
- Regeln für die Zulassung von Filmaufnahmen in militärischen Kasernen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung und damit auch die Schweizer Armee handelt nach dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien. Es ist nicht richtig, dass Zürcher Filmemacher in einer Aargauer Kaserne für mehrere Wochen drehen konnten. Die Drehbuchautorin und der Produzent von "Achtung, fertig, WK", der Folgeproduktion von "Achtung, fertig, Charlie", erhielten während zwei Tagen einen Einblick in den Alltag einer Rekrutenschule, Dreharbeiten wurden keine durchgeführt.</p><p>Die Ablehnung der Anfrage der "WinWin"-Equipe hat mehrere Gründe: Einerseits hat das Filmprojekt weder einen inhaltlichen Bezug zur Armee, noch hat es einen direkten Mehrwert für die Armee. Andererseits wurden ähnlich gelagerte Anfragen - u. a. 2012 von einer internationalen Fernsehstation für eine grosse Produktion und 2011 von einem Möbelhaus für einen Werbefilm - abgelehnt. Zudem wurde eine Anfrage für einen Fernsehspielfilm einer Zürcher Firma in diesem Frühling abgelehnt, inklusive Dreharbeiten auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal. Sowohl Personalum- und -abbau als auch Sparmassnahmen allgemeiner Natur zwingen auch die Schweizer Armee, Anfragen restriktiver zu handhaben, da der Aufwand für die Organisation und die Begleitung dafür gross ist und die Anfragen zahlreich sind. Ebenso gross ist der Aufwand jeweils für die Truppe. Ihre Aus- und Weiterbildung hat oberste Priorität und soll möglichst ungestört verlaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Tageszeitung "Le Matin" vom 5. Juni 2012 berichtet, dass die Armee der Filmequipe, die den Film "WinWin" dreht, den Zugang zur Kaserne von Bure verweigert. Die Equipe möchte einen Tag lang eine Szene für diesen Spielfilm drehen, der das Abenteuer des Halbfinales der Miss-China-Wahl in der Schweiz im Jahr 2006 nachspielt, die vom ehemaligen Nationalrat Pierre Kohler organisiert wurde.</p><p>Im selben Artikel steht, dass die Armee die Türen einer aargauischen Kaserne für einen anderen Film, dessen Produzentinnen und Produzenten jedoch aus Zürich kommen, grosszügig während mehrerer Wochen öffnet.</p><p>Gibt es Erklärungen für die Beweggründe der Armee, einem Filmteam aus der französischsprachigen Schweiz zu verweigern, was einem Deutschschweizer Team zuvorkommend ermöglicht wird?</p>
- Regeln für die Zulassung von Filmaufnahmen in militärischen Kasernen
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