Besteuerung ausländischer Grenzgänger in der Schweiz

ShortId
12.1048
Id
20121048
Updated
24.06.2025 22:44
Language
de
Title
Besteuerung ausländischer Grenzgänger in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;Steuersystem;Steuererhebung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;Steuer natürlicher Personen;Fremdarbeiter/in
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K11070208, Quellensteuer
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L03K110706, Steuersystem
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K11070602, Steuererhebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die zusätzlichen Einnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund, welche bei einer ausschliesslichen Versteuerung der in der Schweiz erwirtschafteten Löhne ausländischer Grenzgänger durch den Schweizer Fiskus resultieren würden, dürften sich auf 500 bis 640 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die relativ grosse Streuung ist dadurch bedingt, dass in den zur Verfügung stehenden Unterlagen das unterschiedliche Gewicht der zur Anwendung kommenden Quellensteuertarife für Ledige und Verheiratete nicht ausgewiesen wird. Für die Schätzung der Mehreinnahmen stützt sich der Bundesrat:</p><p>a. auf die letzten von den Kantonen im Rahmen der jährlichen Meldungen für die NFA gemeldeten Bruttolöhne der Grenzgänger;</p><p>b. auf die geltenden Quellensteuertarife für Ledige und Verheiratete in den Kantonen mit einem bedeutenden Grenzgängerbestand und die von den Grenzgängern erzielten durchschnittlichen Bruttolöhne;</p><p>c. sowie auf die gemäss den Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen und Grenzgängervereinbarungen geltende Teilung der Steuereinnahmen zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten.</p><p>2. Die Besteuerung ausländischer Grenzgänger bzw. die finanzielle Abgeltung im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Grenzgänger sind in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sowie im Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen geregelt. Die erwähnten Abkommen können unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung der Abkommen ist jedoch kein gangbarer Weg, da sie nebst den Grenzgängerregelungen zahlreiche weitere, auch für die Schweiz wichtige Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten. Um eine volle Besteuerung der Einkünfte der Grenzgänger in der Schweiz für die hier ausgeübte Erwerbstätigkeit zu erlangen, müssten die speziellen Grenzgängerregelungen deshalb im Rahmen einer Revision der erwähnten Abkommen gestrichen werden. Eine solche Revision bedürfte der Zustimmung der anderen Vertragsstaaten.</p><p>3. Da die Streichung der Grenzgängerregelungen nur mit Zustimmung der anderen Vertragsstaaten erfolgen kann und eine unilaterale Umsetzung nicht möglich ist, wäre ein Regimewechsel nicht geeignet, um ausländischem Druck zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die zusätzlichen Einnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund, wenn neu alle hier erwirtschafteten Einnahmen ausländischer Grenzgänger in der Schweiz versteuert würden?</p><p>2. Welche rechtlichen Massnahmen wären nötig für eine solche Praxisänderung, und welches wären die Folgen?</p><p>3. Wäre ein solcher Regimewechsel bei massivem ausländischem Druck als Gegenmassnahme geeignet?</p>
  • Besteuerung ausländischer Grenzgänger in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die zusätzlichen Einnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund, welche bei einer ausschliesslichen Versteuerung der in der Schweiz erwirtschafteten Löhne ausländischer Grenzgänger durch den Schweizer Fiskus resultieren würden, dürften sich auf 500 bis 640 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die relativ grosse Streuung ist dadurch bedingt, dass in den zur Verfügung stehenden Unterlagen das unterschiedliche Gewicht der zur Anwendung kommenden Quellensteuertarife für Ledige und Verheiratete nicht ausgewiesen wird. Für die Schätzung der Mehreinnahmen stützt sich der Bundesrat:</p><p>a. auf die letzten von den Kantonen im Rahmen der jährlichen Meldungen für die NFA gemeldeten Bruttolöhne der Grenzgänger;</p><p>b. auf die geltenden Quellensteuertarife für Ledige und Verheiratete in den Kantonen mit einem bedeutenden Grenzgängerbestand und die von den Grenzgängern erzielten durchschnittlichen Bruttolöhne;</p><p>c. sowie auf die gemäss den Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen und Grenzgängervereinbarungen geltende Teilung der Steuereinnahmen zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten.</p><p>2. Die Besteuerung ausländischer Grenzgänger bzw. die finanzielle Abgeltung im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Grenzgänger sind in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sowie im Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen geregelt. Die erwähnten Abkommen können unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung der Abkommen ist jedoch kein gangbarer Weg, da sie nebst den Grenzgängerregelungen zahlreiche weitere, auch für die Schweiz wichtige Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten. Um eine volle Besteuerung der Einkünfte der Grenzgänger in der Schweiz für die hier ausgeübte Erwerbstätigkeit zu erlangen, müssten die speziellen Grenzgängerregelungen deshalb im Rahmen einer Revision der erwähnten Abkommen gestrichen werden. Eine solche Revision bedürfte der Zustimmung der anderen Vertragsstaaten.</p><p>3. Da die Streichung der Grenzgängerregelungen nur mit Zustimmung der anderen Vertragsstaaten erfolgen kann und eine unilaterale Umsetzung nicht möglich ist, wäre ein Regimewechsel nicht geeignet, um ausländischem Druck zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die zusätzlichen Einnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund, wenn neu alle hier erwirtschafteten Einnahmen ausländischer Grenzgänger in der Schweiz versteuert würden?</p><p>2. Welche rechtlichen Massnahmen wären nötig für eine solche Praxisänderung, und welches wären die Folgen?</p><p>3. Wäre ein solcher Regimewechsel bei massivem ausländischem Druck als Gegenmassnahme geeignet?</p>
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