Medienmitteilungen der Bundesverwaltung auch auf Italienisch
- ShortId
-
12.1051
- Id
-
20121051
- Updated
-
14.11.2025 08:42
- Language
-
de
- Title
-
Medienmitteilungen der Bundesverwaltung auch auf Italienisch
- AdditionalIndexing
-
04;2831;Informationspolitik;italienische Sprache;Mehrsprachigkeit;Bundesangestellte;Bundesverwaltung;Informationsverbreitung
- 1
-
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L03K120102, Informationspolitik
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4. Die Anforderungen an die Informationstätigkeit des Bundesrates und der Verwaltung haben in den letzten Jahren intern und extern stark zugenommen. Deshalb verfügen heute alle Departemente und die meisten Verwaltungseinheiten über einen Informations- und Mediendienst. Gemäss Kapitel 35 der "Zusatzerläuterungen zur Staatsrechnung", Band 3, Ziffer 35, "Öffentlichkeitsarbeit", waren im vergangenen Jahr - umgerechnet auf Vollzeitstellen - 294 Vollzeiteinheiten beim Bund mit Informationsaufgaben beschäftigt; diese Vollzeiteinheiten verteilen sich auf rund 800 Personen bei den Presse- und Informationsdiensten, im Webbereich, bei den Übersetzungsdiensten für die Belange der Öffentlichkeitsarbeit und in den Sekretariaten. Über ihre Muttersprache und ihre Sprachkenntnisse wird keine Statistik geführt.</p><p>5.-9. Der Bundesrat entwickelt eine Strategie zur Sprachenförderung für die gesamte Bundesverwaltung und nicht pro Dienstleistung. Das Sprachengesetz (SpG) und die Sprachenverordnung (SpV) gelten für das gesamte Bundespersonal. Sie bestimmen u. a., dass alle Angestellten der Bundesverwaltung wahlweise in deutscher, französischer oder italienischer Sprache arbeiten können (Art. 9 SpG; SR 441.1) und dass die amtlichen Publikationen und die weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes in allen Amtssprachen sachgerecht, klar und bürgerfreundlich zu formulieren sind (Art. 2 SpV; SR 441.11).</p><p>Realistischerweise kann nicht jeder Informationsdienst direkt in allen vier Landessprachen kommunizieren. Der Bundesrat sorgt in Übereinstimmung mit dem SpG dafür, dass Informationen für die Medien und die Öffentlichkeit gleichzeitig in den drei Amtssprachen veröffentlicht werden. Er begrüsst auch den Ansatz, dass Informationsdienste mit mehreren Angestellten über die nötigen Sprachkenntnisse zur Ausübung ihrer Funktion verfügen.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegten Soll-Werte gelten für die Departemente und die Bundeskanzlei (Art. 7 Abs. 2 SpV) und sind nicht darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung in sämtlichen Diensten der Bundesverwaltung auszuweisen. Der Bundesrat wird indessen seine Bemühungen, eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Bundesverwaltung sicherzustellen, noch verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Richtlinien der Konferenz der Informationsdienste "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung" von Januar 2003 halten fest, dass Bundesrat und Bundesverwaltung sich bemühen, breite Informationsbedürfnisse zu befriedigen und Anfragen des Parlamentes, der Medien und der Öffentlichkeit vollständig zu beantworten. In Bezug auf die Sprachen, die verwendet werden sollen, steht in den Richtlinien: "Diese Informationen erfolgen in der Regel dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch). Die Bereitstellung von Unterlagen auch in englischer Sprache ist je nach Thema angezeigt."</p><p>Angesichts des Willens des Bundesrates, in mehreren Sprachen zu informieren, und der grossen Anzahl der Informationsdienste in der Bundesverwaltung stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Informationsdienste, die mit einer oder mehreren Personen besetzt sind, gibt es in der Bundesverwaltung?</p><p>2. Wie viele Personen sind insgesamt in den entsprechenden Verwaltungseinheiten angestellt?</p><p>3. Wie viele dieser Personen sind italienischer Muttersprache? Wie viele dieser Personen können Italienisch aktiv oder zumindest passiv?</p><p>4. Wie viele Informationsdienste sind in der Lage, schriftliche oder mündliche Informationen für die Medien und die Öffentlichkeit herauszugeben, ohne auf einen Übersetzungsdienst zurückgreifen zu müssen?</p><p>5. Verfolgt der Bundesrat eine Strategie zum mehrsprachigen Angebot der Informationsdienste der Bundesverwaltung?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um ein Informationsangebot in den vier Landessprachen, Italienisch inbegriffen, zu garantieren?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass in den nächsten Jahren in allen Informationsdiensten eine direkte und unmittelbare Information auch auf Italienisch gewährleistet ist?</p><p>8. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass in Informationsdiensten mit drei und mehr Angestellten mindestens eine Person Italienisch können muss, sowohl aktiv als auch passiv?</p><p>9. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen, damit italienischsprachige Personen künftig in den Informationsdiensten angemessen vertreten sind?</p>
- Medienmitteilungen der Bundesverwaltung auch auf Italienisch
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4. Die Anforderungen an die Informationstätigkeit des Bundesrates und der Verwaltung haben in den letzten Jahren intern und extern stark zugenommen. Deshalb verfügen heute alle Departemente und die meisten Verwaltungseinheiten über einen Informations- und Mediendienst. Gemäss Kapitel 35 der "Zusatzerläuterungen zur Staatsrechnung", Band 3, Ziffer 35, "Öffentlichkeitsarbeit", waren im vergangenen Jahr - umgerechnet auf Vollzeitstellen - 294 Vollzeiteinheiten beim Bund mit Informationsaufgaben beschäftigt; diese Vollzeiteinheiten verteilen sich auf rund 800 Personen bei den Presse- und Informationsdiensten, im Webbereich, bei den Übersetzungsdiensten für die Belange der Öffentlichkeitsarbeit und in den Sekretariaten. Über ihre Muttersprache und ihre Sprachkenntnisse wird keine Statistik geführt.</p><p>5.-9. Der Bundesrat entwickelt eine Strategie zur Sprachenförderung für die gesamte Bundesverwaltung und nicht pro Dienstleistung. Das Sprachengesetz (SpG) und die Sprachenverordnung (SpV) gelten für das gesamte Bundespersonal. Sie bestimmen u. a., dass alle Angestellten der Bundesverwaltung wahlweise in deutscher, französischer oder italienischer Sprache arbeiten können (Art. 9 SpG; SR 441.1) und dass die amtlichen Publikationen und die weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes in allen Amtssprachen sachgerecht, klar und bürgerfreundlich zu formulieren sind (Art. 2 SpV; SR 441.11).</p><p>Realistischerweise kann nicht jeder Informationsdienst direkt in allen vier Landessprachen kommunizieren. Der Bundesrat sorgt in Übereinstimmung mit dem SpG dafür, dass Informationen für die Medien und die Öffentlichkeit gleichzeitig in den drei Amtssprachen veröffentlicht werden. Er begrüsst auch den Ansatz, dass Informationsdienste mit mehreren Angestellten über die nötigen Sprachkenntnisse zur Ausübung ihrer Funktion verfügen.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegten Soll-Werte gelten für die Departemente und die Bundeskanzlei (Art. 7 Abs. 2 SpV) und sind nicht darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung in sämtlichen Diensten der Bundesverwaltung auszuweisen. Der Bundesrat wird indessen seine Bemühungen, eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Bundesverwaltung sicherzustellen, noch verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Richtlinien der Konferenz der Informationsdienste "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung" von Januar 2003 halten fest, dass Bundesrat und Bundesverwaltung sich bemühen, breite Informationsbedürfnisse zu befriedigen und Anfragen des Parlamentes, der Medien und der Öffentlichkeit vollständig zu beantworten. In Bezug auf die Sprachen, die verwendet werden sollen, steht in den Richtlinien: "Diese Informationen erfolgen in der Regel dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch). Die Bereitstellung von Unterlagen auch in englischer Sprache ist je nach Thema angezeigt."</p><p>Angesichts des Willens des Bundesrates, in mehreren Sprachen zu informieren, und der grossen Anzahl der Informationsdienste in der Bundesverwaltung stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Informationsdienste, die mit einer oder mehreren Personen besetzt sind, gibt es in der Bundesverwaltung?</p><p>2. Wie viele Personen sind insgesamt in den entsprechenden Verwaltungseinheiten angestellt?</p><p>3. Wie viele dieser Personen sind italienischer Muttersprache? Wie viele dieser Personen können Italienisch aktiv oder zumindest passiv?</p><p>4. Wie viele Informationsdienste sind in der Lage, schriftliche oder mündliche Informationen für die Medien und die Öffentlichkeit herauszugeben, ohne auf einen Übersetzungsdienst zurückgreifen zu müssen?</p><p>5. Verfolgt der Bundesrat eine Strategie zum mehrsprachigen Angebot der Informationsdienste der Bundesverwaltung?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um ein Informationsangebot in den vier Landessprachen, Italienisch inbegriffen, zu garantieren?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass in den nächsten Jahren in allen Informationsdiensten eine direkte und unmittelbare Information auch auf Italienisch gewährleistet ist?</p><p>8. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass in Informationsdiensten mit drei und mehr Angestellten mindestens eine Person Italienisch können muss, sowohl aktiv als auch passiv?</p><p>9. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen, damit italienischsprachige Personen künftig in den Informationsdiensten angemessen vertreten sind?</p>
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