Objektliste Bahninfrastruktur

ShortId
12.1056
Id
20121056
Updated
24.06.2025 22:37
Language
de
Title
Objektliste Bahninfrastruktur
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Kompetenzregelung;Durchführung eines Projektes;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Aufgaben des Parlaments;Transparenz
1
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im heutigen Finanzierungssystem der Bahninfrastruktur werden kleinere Erweiterungen, die nicht klar einem Grossprojekt zugewiesen werden können, über das ordentliche Budget durch die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Bahnen finanziert. Die Leistungsvereinbarung 2011-2012 der SBB sah jährlich etwa 100 Millionen Franken für solche Investitionen vor. Diese kleineren Erweiterungen erlauben es, Betriebskonzepte an geänderte Anforderungen anzupassen.</p><p>Mit dem in der Botschaft Fabi vorgeschlagenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) sollen neu die Mittel für diese kleineren Investitionen nicht mehr über die Leistungsvereinbarungen, die zukünftig auf den Betrieb und den Substanzerhalt fokussieren werden, zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen hingegen mittels der Verpflichtungskredite der einzelnen Ausbauschritte zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Umsetzungsvereinbarungen zwischen Bund und Bahnunternehmungen festgelegt werden. Aus diesen Mitteln können heute nicht vorhersehbare Projekte im Laufe der Umsetzung dennoch realisiert werden.</p><p>1. Im Rahmen des Ausbauschritts 2025 hat der Bundesrat unter dem Begriff "Einzelne Investitionen" 400 Millionen Franken für die obengenannten kleineren Erweiterungen auf dem Netz der SBB sowie der Privatbahnen vorgeschlagen. Heute ist noch nicht bekannt, welche Massnahmen mit diesen Mitteln realisiert werden sollen. Die zu realisierenden Massnahmen sollen im Rahmen der Planung der Umsetzung des Ausbauschritts 2025 ermittelt und im Rahmen von Umsetzungsvereinbarungen mit den einzelnen Bahnen festgelegt werden. Aus heutiger Sicht sollen insbesondere die infolge der Zurückstellung der Kapazitätserweiterung Aarau-Zürich (Chestenbergtunnel) notwendigen Entlastungsmassnahmen für diesen Korridor aus diesen Mitteln finanziert werden.</p><p>2. Das Parlament hätte die Möglichkeit, diese Mittel für konkrete Projekte heute schon zu verpflichten. Dies entspräche aber nicht dem Sinn der bisherigen Überlegungen des Bundesrates. Würde sich das Parlament trotzdem für eine Verpflichtung dieser Mittel entscheiden, wären neben den im Ausbauschritt 2025 verpflichteten Massnahmen keine Erweiterungen kleineren Umfangs mehr möglich. Dies würde die Realisierung von kleineren Erweiterungen, die nicht einem Grossprojekt zugewiesen werden können, verhindern und bei Unvorhergesehenem einen Verlust an Flexibilität beim Ausbau der Infrastruktur verursachen.</p><p>3. Aufgrund der obengenannten Gründe wurden bisher keine Projekte gestrichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur hat es in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i eine Sammelposition "verschiedene Einzelinvestitionen". Sie ist mit 400 Millionen Franken dotiert. Eine Objektliste dazu findet sich in der Botschaft nicht, ist aber für die Regionen von grösstem Interesse. Ich bitte den Bundesrat, sie in der Antwort auf diese Anfrage vollumfänglich zu publizieren:</p><p>1. Welche Investitionen sind in der Objektliste mit welchen Beträgen enthalten?</p><p>2. Welche Möglichkeiten hat das Parlament, daran Änderungen vorzunehmen?</p><p>3. Welche Projekte sind vor der Verabschiedung der Objektliste gestrichen worden?</p>
  • Objektliste Bahninfrastruktur
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im heutigen Finanzierungssystem der Bahninfrastruktur werden kleinere Erweiterungen, die nicht klar einem Grossprojekt zugewiesen werden können, über das ordentliche Budget durch die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Bahnen finanziert. Die Leistungsvereinbarung 2011-2012 der SBB sah jährlich etwa 100 Millionen Franken für solche Investitionen vor. Diese kleineren Erweiterungen erlauben es, Betriebskonzepte an geänderte Anforderungen anzupassen.</p><p>Mit dem in der Botschaft Fabi vorgeschlagenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) sollen neu die Mittel für diese kleineren Investitionen nicht mehr über die Leistungsvereinbarungen, die zukünftig auf den Betrieb und den Substanzerhalt fokussieren werden, zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen hingegen mittels der Verpflichtungskredite der einzelnen Ausbauschritte zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Umsetzungsvereinbarungen zwischen Bund und Bahnunternehmungen festgelegt werden. Aus diesen Mitteln können heute nicht vorhersehbare Projekte im Laufe der Umsetzung dennoch realisiert werden.</p><p>1. Im Rahmen des Ausbauschritts 2025 hat der Bundesrat unter dem Begriff "Einzelne Investitionen" 400 Millionen Franken für die obengenannten kleineren Erweiterungen auf dem Netz der SBB sowie der Privatbahnen vorgeschlagen. Heute ist noch nicht bekannt, welche Massnahmen mit diesen Mitteln realisiert werden sollen. Die zu realisierenden Massnahmen sollen im Rahmen der Planung der Umsetzung des Ausbauschritts 2025 ermittelt und im Rahmen von Umsetzungsvereinbarungen mit den einzelnen Bahnen festgelegt werden. Aus heutiger Sicht sollen insbesondere die infolge der Zurückstellung der Kapazitätserweiterung Aarau-Zürich (Chestenbergtunnel) notwendigen Entlastungsmassnahmen für diesen Korridor aus diesen Mitteln finanziert werden.</p><p>2. Das Parlament hätte die Möglichkeit, diese Mittel für konkrete Projekte heute schon zu verpflichten. Dies entspräche aber nicht dem Sinn der bisherigen Überlegungen des Bundesrates. Würde sich das Parlament trotzdem für eine Verpflichtung dieser Mittel entscheiden, wären neben den im Ausbauschritt 2025 verpflichteten Massnahmen keine Erweiterungen kleineren Umfangs mehr möglich. Dies würde die Realisierung von kleineren Erweiterungen, die nicht einem Grossprojekt zugewiesen werden können, verhindern und bei Unvorhergesehenem einen Verlust an Flexibilität beim Ausbau der Infrastruktur verursachen.</p><p>3. Aufgrund der obengenannten Gründe wurden bisher keine Projekte gestrichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur hat es in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i eine Sammelposition "verschiedene Einzelinvestitionen". Sie ist mit 400 Millionen Franken dotiert. Eine Objektliste dazu findet sich in der Botschaft nicht, ist aber für die Regionen von grösstem Interesse. Ich bitte den Bundesrat, sie in der Antwort auf diese Anfrage vollumfänglich zu publizieren:</p><p>1. Welche Investitionen sind in der Objektliste mit welchen Beträgen enthalten?</p><p>2. Welche Möglichkeiten hat das Parlament, daran Änderungen vorzunehmen?</p><p>3. Welche Projekte sind vor der Verabschiedung der Objektliste gestrichen worden?</p>
    • Objektliste Bahninfrastruktur

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