Gentechnisch veränderter Raps wächst in Basel
- ShortId
-
12.1067
- Id
-
20121067
- Updated
-
24.06.2025 22:39
- Language
-
de
- Title
-
Gentechnisch veränderter Raps wächst in Basel
- AdditionalIndexing
-
52;2841;Raps;Pflanzenwelt;Schutz der Pflanzenwelt;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L05K1402020605, Raps
- L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
- L04K06030312, Pflanzenwelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat diese Fragen bereits in der Freisetzungsverordnung (Art. 50-52 FrSV) geregelt:</p><p>- Er hat vorgesehen, dass Erhebungen durchgeführt werden, die erforderlich sind für die Beurteilung der Umweltbelastung durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO), welche nicht zur Verwendung in der Umwelt zugelassen sind;</p><p>- er hat ausserdem vorgesehen, dass die Kantone bei Bedarf Massnahmen zur Bekämpfung solcher Organismen anordnen;</p><p>- und schliesslich hat er das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit dem Aufbau eines Monitoringsystems beauftragt, mit dessen Hilfe mögliche Gefährdungen der biologischen Vielfalt durch GVO und ihr transgenes Erbmaterial frühzeitig erkannt werden können.</p><p>Das geltende Recht soll sicherstellen, dass keine GVO unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen und sich dort entwickeln und unkontrolliert vermehren, mit einheimischen Pflanzen auskreuzen und Kulturen kontaminieren. Im Hinblick auf dieses Ziel werden von den Bundesstellen auch weitere Quellen für eine mögliche Verbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt (z. B. Rapssamen als Granulationskerne in Feuerwerkskörpern) untersucht.</p><p>Trotz der derzeit geltenden Vorschriften und des befristeten Verbots des Anbaus von GVO ist es gegenwärtig unmöglich, eine absolut GVO-freie Umgebung zu gewährleisten. Gründe dafür sind der Anbau von gentechnisch verändertem Raps im Ausland sowie der internationale Handel. Die punktuelle und unbeabsichtigte Einfuhr einzelner gentechnisch veränderter Rapssamen, beispielsweise als Verunreinigung von importiertem herkömmlichem Saatgut, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Herkunft der in Basel gefundenen Pflanzen von gentechnisch verändertem Raps ist nicht bekannt.</p><p>Nachdem die erwähnten gentechnisch veränderten Rapspflanzen entdeckt worden waren, ordneten die Kantone kraft Artikel 52 FrSV die erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen an. Deren Wirksamkeit muss kontrolliert werden, indem überprüft wird, dass keine neuen Pflanzen heranwachsen und überleben können. Das Bafu wird seine landesweite Überwachungstätigkeit verstärken. Dazu gehören insbesondere die abschliessende Erarbeitung des Umweltmonitorings gentechnisch veränderter Pflanzen und dessen Umsetzung (Art. 51 FrSV). Ergänzend dazu will das Bafu den von Honigbienen gesammelten Pollen auf Spuren von gentechnisch verändertem Pollen untersuchen, welcher von unbeabsichtigt in der Schweiz freigesetzten Pflanzen oder aus dem grenzüberschreitenden Pollenflug stammt. Und schliesslich wird das Bafu seine Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltbelastung durch unbeabsichtigt in die Umwelt gelangte GVO fortsetzen (Art. 50 FrSV).</p><p>Der Bundesrat sieht keinen zusätzlichen Gesetzgebungsbedarf. Vielmehr unterstützt er den Aufbau des vorgesehenen Monitorings und den Vollzug der geltenden Verordnung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie bestätigte Funde in Basel und Lugano zeigen, haben sich in der Schweiz bereits erste Pflanzen von gentechnisch verändertem Raps niedergelassen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat aufgrund seiner Vollzugskompetenz zu unternehmen,</p><p>1. damit in der Schweiz keine weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen unkontrolliert wachsen können?</p><p>2. damit der absolute Schutz vor der Verbreitung und Auskreuzung dieser gentechnisch veränderten Pflanzen gewährleistet ist?</p>
- Gentechnisch veränderter Raps wächst in Basel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat diese Fragen bereits in der Freisetzungsverordnung (Art. 50-52 FrSV) geregelt:</p><p>- Er hat vorgesehen, dass Erhebungen durchgeführt werden, die erforderlich sind für die Beurteilung der Umweltbelastung durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO), welche nicht zur Verwendung in der Umwelt zugelassen sind;</p><p>- er hat ausserdem vorgesehen, dass die Kantone bei Bedarf Massnahmen zur Bekämpfung solcher Organismen anordnen;</p><p>- und schliesslich hat er das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit dem Aufbau eines Monitoringsystems beauftragt, mit dessen Hilfe mögliche Gefährdungen der biologischen Vielfalt durch GVO und ihr transgenes Erbmaterial frühzeitig erkannt werden können.</p><p>Das geltende Recht soll sicherstellen, dass keine GVO unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen und sich dort entwickeln und unkontrolliert vermehren, mit einheimischen Pflanzen auskreuzen und Kulturen kontaminieren. Im Hinblick auf dieses Ziel werden von den Bundesstellen auch weitere Quellen für eine mögliche Verbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt (z. B. Rapssamen als Granulationskerne in Feuerwerkskörpern) untersucht.</p><p>Trotz der derzeit geltenden Vorschriften und des befristeten Verbots des Anbaus von GVO ist es gegenwärtig unmöglich, eine absolut GVO-freie Umgebung zu gewährleisten. Gründe dafür sind der Anbau von gentechnisch verändertem Raps im Ausland sowie der internationale Handel. Die punktuelle und unbeabsichtigte Einfuhr einzelner gentechnisch veränderter Rapssamen, beispielsweise als Verunreinigung von importiertem herkömmlichem Saatgut, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Herkunft der in Basel gefundenen Pflanzen von gentechnisch verändertem Raps ist nicht bekannt.</p><p>Nachdem die erwähnten gentechnisch veränderten Rapspflanzen entdeckt worden waren, ordneten die Kantone kraft Artikel 52 FrSV die erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen an. Deren Wirksamkeit muss kontrolliert werden, indem überprüft wird, dass keine neuen Pflanzen heranwachsen und überleben können. Das Bafu wird seine landesweite Überwachungstätigkeit verstärken. Dazu gehören insbesondere die abschliessende Erarbeitung des Umweltmonitorings gentechnisch veränderter Pflanzen und dessen Umsetzung (Art. 51 FrSV). Ergänzend dazu will das Bafu den von Honigbienen gesammelten Pollen auf Spuren von gentechnisch verändertem Pollen untersuchen, welcher von unbeabsichtigt in der Schweiz freigesetzten Pflanzen oder aus dem grenzüberschreitenden Pollenflug stammt. Und schliesslich wird das Bafu seine Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltbelastung durch unbeabsichtigt in die Umwelt gelangte GVO fortsetzen (Art. 50 FrSV).</p><p>Der Bundesrat sieht keinen zusätzlichen Gesetzgebungsbedarf. Vielmehr unterstützt er den Aufbau des vorgesehenen Monitorings und den Vollzug der geltenden Verordnung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie bestätigte Funde in Basel und Lugano zeigen, haben sich in der Schweiz bereits erste Pflanzen von gentechnisch verändertem Raps niedergelassen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat aufgrund seiner Vollzugskompetenz zu unternehmen,</p><p>1. damit in der Schweiz keine weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen unkontrolliert wachsen können?</p><p>2. damit der absolute Schutz vor der Verbreitung und Auskreuzung dieser gentechnisch veränderten Pflanzen gewährleistet ist?</p>
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