Verharmlosende Informationskampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen

ShortId
12.1070
Id
20121070
Updated
24.06.2025 22:39
Language
de
Title
Verharmlosende Informationskampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen
AdditionalIndexing
66;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Bevölkerungsschutz;Bundesamt für Bevölkerungsschutz;Informationskampagne;radioaktive Verseuchung
1
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L04K10010702, Katastrophenhilfe
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K08040309, Bundesamt für Bevölkerungsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Information der Bevölkerung in den Zonen 1 und 2 der schweizerischen Kernkraftwerke über Notfallschutzmassnahmen bei KKW-Unfällen sind die Kantone zuständig; die Koordination dieser Informationsmassnahmen erfolgt durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs). Die bisherigen Informationsunterlagen waren veraltet (teilweise bis zu 20 Jahre alt) und in vielen Haushalten nicht mehr vorhanden. Die Kantone mit Gebieten in den Zonen 1 und 2 der schweizerischen Kernkraftwerke und das Babs haben sich deshalb 2010 darauf geeinigt, mit einem gemeinsamen Projekt die Information der Bevölkerung über die Notfallschutzmassnahmen bei KKW-Unfällen zu verbessern.</p><p>Trotz der Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen im Nachgang zum KKW-Unfall in Fukushima haben die Kantone und das Babs aufgrund ihrer Informationspflicht entschieden, an der Verteilung der Informationsunterlagen im Februar 2012 festzuhalten. Dafür gab es zwei Gründe: Erstens wurde es als nicht sinnvoll beurteilt, mit der Informationskampagne so lange zuzuwarten, bis eventuelle Änderungen bei der Zonenplanung und den Notfallschutzmassnahmen in Kraft getreten und umgesetzt sind. Zweitens sind die abgegebenen Informationen so gehalten, dass sie für die Bevölkerung heute von Nutzen und auch nach einer Überarbeitung der Notfalldispositive leicht zu ergänzen sind.</p><p>Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) behandelt. Er beauftragte verschiedene Bundesstellen mit der Erarbeitung organisatorischer und gesetzgeberischer Massnahmen und den Bundesstab ABCN (BST ABCN) mit der Erstellung eines Schlussberichtes zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen bis Ende 2014.</p><p>Sollten sich daraus Anpassungen der Referenzszenarien, Notfallschutzzonen und Notfallschutzmassnahmen ergeben, die sich auf das bestehende Informationskonzept auswirken, wird dieses ergänzt bzw. angepasst. Dieses Vorgehen ist zwischen dem Babs und den betroffenen Kantonen bereits abgesprochen worden. Eine eventuelle Ergänzung der bestehenden Informationsunterlagen soll mit dem nächsten, für die Jahre 2014/15 vorgesehenen Versand der Kaliumiodidtabletten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Warum hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die Infokampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen vom Februar 2012 nicht verschoben, bis die Ergebnisse der IDA-Nomex-Überprüfung vorliegen, obwohl der Unfall in Fukushima mit monatelanger Freisetzung von Radioaktivität gezeigt hat, dass die dem Infomaterial zugrunde gelegten Szenarien realitätsfremd sind und absehbar ist, dass die Notfallszenarien in elementaren Teilen neu formuliert werden müssen?</p><p>2. Wie gedenken die verantwortlichen Behörden die Bevölkerung über die Erkenntnisse zu informieren, die sich aus der laufenden Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen ergeben werden? Ist zu diesem Zweck in absehbarer Zeit eine erneute Kampagne ähnlichen Ausmasses geplant, um dem gesetzlichen Auftrag zur Information der Bevölkerung seriös nachzukommen?</p><p>Infolge des Reaktorunfalls in Fukushima, bei dem es zu monatelanger Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist und grosse Gebiete langfristig evakuiert werden mussten, hat der Bundesrat im Mai 2011 die Arbeitsgruppe IDA Nomex eingesetzt. Diese soll die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen und bis Mitte 2012 dem Bundesrat Entwürfe für Gesetzes- und Verordnungsänderungen unterbreiten. Ungeachtet dessen hat im Februar 2012 das Babs in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden Informationsmaterial zum Notfallschutz bei einem Atomkraftwerkunfall an die Einwohner der Zonen l und 2 verschickt. Die Folgen eines schwerwiegenden AKW-Unfalls werden darin als eine kurzzeitige radioaktive Wolke dargestellt. Grundlage des verschickten Informationsmaterials bilden folglich die "Referenzszenarien für den Notfallschutz in der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke" von Oktober 2006, welche von 8 Stunden maximaler Freisetzungsdauer bei einem schwerwiegenden AKW-Unfall ausgehen. Dieses Szenario hat sich zwischenzeitlich als unrealistisch erwiesen.</p>
  • Verharmlosende Informationskampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Information der Bevölkerung in den Zonen 1 und 2 der schweizerischen Kernkraftwerke über Notfallschutzmassnahmen bei KKW-Unfällen sind die Kantone zuständig; die Koordination dieser Informationsmassnahmen erfolgt durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs). Die bisherigen Informationsunterlagen waren veraltet (teilweise bis zu 20 Jahre alt) und in vielen Haushalten nicht mehr vorhanden. Die Kantone mit Gebieten in den Zonen 1 und 2 der schweizerischen Kernkraftwerke und das Babs haben sich deshalb 2010 darauf geeinigt, mit einem gemeinsamen Projekt die Information der Bevölkerung über die Notfallschutzmassnahmen bei KKW-Unfällen zu verbessern.</p><p>Trotz der Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen im Nachgang zum KKW-Unfall in Fukushima haben die Kantone und das Babs aufgrund ihrer Informationspflicht entschieden, an der Verteilung der Informationsunterlagen im Februar 2012 festzuhalten. Dafür gab es zwei Gründe: Erstens wurde es als nicht sinnvoll beurteilt, mit der Informationskampagne so lange zuzuwarten, bis eventuelle Änderungen bei der Zonenplanung und den Notfallschutzmassnahmen in Kraft getreten und umgesetzt sind. Zweitens sind die abgegebenen Informationen so gehalten, dass sie für die Bevölkerung heute von Nutzen und auch nach einer Überarbeitung der Notfalldispositive leicht zu ergänzen sind.</p><p>Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) behandelt. Er beauftragte verschiedene Bundesstellen mit der Erarbeitung organisatorischer und gesetzgeberischer Massnahmen und den Bundesstab ABCN (BST ABCN) mit der Erstellung eines Schlussberichtes zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen bis Ende 2014.</p><p>Sollten sich daraus Anpassungen der Referenzszenarien, Notfallschutzzonen und Notfallschutzmassnahmen ergeben, die sich auf das bestehende Informationskonzept auswirken, wird dieses ergänzt bzw. angepasst. Dieses Vorgehen ist zwischen dem Babs und den betroffenen Kantonen bereits abgesprochen worden. Eine eventuelle Ergänzung der bestehenden Informationsunterlagen soll mit dem nächsten, für die Jahre 2014/15 vorgesehenen Versand der Kaliumiodidtabletten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Warum hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die Infokampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen vom Februar 2012 nicht verschoben, bis die Ergebnisse der IDA-Nomex-Überprüfung vorliegen, obwohl der Unfall in Fukushima mit monatelanger Freisetzung von Radioaktivität gezeigt hat, dass die dem Infomaterial zugrunde gelegten Szenarien realitätsfremd sind und absehbar ist, dass die Notfallszenarien in elementaren Teilen neu formuliert werden müssen?</p><p>2. Wie gedenken die verantwortlichen Behörden die Bevölkerung über die Erkenntnisse zu informieren, die sich aus der laufenden Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen ergeben werden? Ist zu diesem Zweck in absehbarer Zeit eine erneute Kampagne ähnlichen Ausmasses geplant, um dem gesetzlichen Auftrag zur Information der Bevölkerung seriös nachzukommen?</p><p>Infolge des Reaktorunfalls in Fukushima, bei dem es zu monatelanger Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist und grosse Gebiete langfristig evakuiert werden mussten, hat der Bundesrat im Mai 2011 die Arbeitsgruppe IDA Nomex eingesetzt. Diese soll die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen und bis Mitte 2012 dem Bundesrat Entwürfe für Gesetzes- und Verordnungsänderungen unterbreiten. Ungeachtet dessen hat im Februar 2012 das Babs in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden Informationsmaterial zum Notfallschutz bei einem Atomkraftwerkunfall an die Einwohner der Zonen l und 2 verschickt. Die Folgen eines schwerwiegenden AKW-Unfalls werden darin als eine kurzzeitige radioaktive Wolke dargestellt. Grundlage des verschickten Informationsmaterials bilden folglich die "Referenzszenarien für den Notfallschutz in der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke" von Oktober 2006, welche von 8 Stunden maximaler Freisetzungsdauer bei einem schwerwiegenden AKW-Unfall ausgehen. Dieses Szenario hat sich zwischenzeitlich als unrealistisch erwiesen.</p>
    • Verharmlosende Informationskampagne zum Notfallschutz bei AKW-Unfällen

Back to List