Sind die Bildaufnahmegeräte an der Grenze wirklich in Betrieb?
- ShortId
-
12.1074
- Id
-
20121074
- Updated
-
24.06.2025 22:31
- Language
-
de
- Title
-
Sind die Bildaufnahmegeräte an der Grenze wirklich in Betrieb?
- AdditionalIndexing
-
09;12;Eindämmung der Kriminalität;Grenzkontrolle;Videoüberwachung;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L05K0701040402, Grenzkontrolle
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K04030308, Videoüberwachung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Grenzwachtkorps (Eidgenössische Zollverwaltung) verfügt über ein im Aufbau begriffenes System zur automatischen Fahrzeugerkennung (AFV) an Grenzübergängen.</p><p>2. Das System hat den Endausbau noch nicht erreicht, aber ist in Betrieb.</p><p>3. Die Geräte werden von den Grenzwachtregionen, wo vorhanden, als taktisches Mittel benutzt. Ein flächendeckendes System wäre kaum verhältnismässig und zu teuer. Kameras werden vor allem dort eingesetzt, wo die grösste Bedrohung durch grenzüberschreitende Kriminalität zu verzeichnen ist oder sie am meisten zur Sicherung der Zollgrenze beitragen. Es ist zudem zu beachten, dass jede Intervention personelle Ressourcen bedingt und zudem taktisch sinnvoll und verhältnismässig sein muss.</p><p>4. Das System AFV dient in erster Linie zur Sicherung der Schweizer Grenze. Wenn das System einen Fahndungstreffer erzielt, handelt das Grenzwachtkorps in der Regel sofort und trifft die notwendigen Massnahmen. Es übermittelt den Kantonen nur Aufzeichnungen im Rahmen von Artikel 8 der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Die Weitergabe erfolgt maximal innert weniger Stunden.</p><p>5. Nein. Die Kantone anerkennen den Mehrwert des Systems und haben Interesse daran, es zu nutzen.</p><p>6. Es besteht nach übereinstimmender Ansicht des Eidgenössischen Finanzdepartementes und des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten kein Anpassungsbedarf bei den Rechtsgrundlagen.</p><p>7. Die Datenschutzbestimmungen geben einen gesetzlichen Rahmen für Personendatenbearbeitungen vor. Insbesondere dienen sie dazu, eine missbräuchliche Nutzung der Daten zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die grenzüberschreitende Kriminalität nimmt seit einigen Jahren stark zu - mit schlimmen Folgen für die Grenzkantone. Angesichts dieser Entwicklung müssen die kantonalen Polizeikorps auf die zuverlässige Unterstützung des Grenzwachtkorps und seiner Technologien zählen können. Nun kursieren beunruhigende Gerüchte über Störungen beim Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten, die gemäss der entsprechenden Verordnung (SR 631.053) zulässig sind. Der Bundesrat wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert derzeit ein funktionierendes Zentralsystem, das die Verwaltung von Einsätzen solcher Geräte an der Grenze erlaubt?</p><p>2. Sind diese Geräte derzeit in Betrieb?</p><p>3. Werden die Geräte systematisch an allen Grenzposten und vor allem zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität genutzt? Ist andernfalls ein Bundesprogramm für den Einsatz solcher Geräte geplant?</p><p>4. Werden die erlangten Informationen schnell an die kantonalen Polizeikorps weitergeleitet?</p><p>5. Haben sich die Kantone in dieser Sache bereits über das langsame Verfahren beklagt?</p><p>6. Wurden die aktuellen Rechtsgrundlagen (Art. 108 Abs. 2 des Zollgesetzes und die Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung) bereits für einen intensiven Einsatz von Bildaufnahmegeräten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität angepasst?</p><p>7. Sind die Datenschutzbestimmungen über die Aufnahmen, deren Herausgabe und Aufbewahrung nicht zu streng für eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität?</p>
- Sind die Bildaufnahmegeräte an der Grenze wirklich in Betrieb?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Grenzwachtkorps (Eidgenössische Zollverwaltung) verfügt über ein im Aufbau begriffenes System zur automatischen Fahrzeugerkennung (AFV) an Grenzübergängen.</p><p>2. Das System hat den Endausbau noch nicht erreicht, aber ist in Betrieb.</p><p>3. Die Geräte werden von den Grenzwachtregionen, wo vorhanden, als taktisches Mittel benutzt. Ein flächendeckendes System wäre kaum verhältnismässig und zu teuer. Kameras werden vor allem dort eingesetzt, wo die grösste Bedrohung durch grenzüberschreitende Kriminalität zu verzeichnen ist oder sie am meisten zur Sicherung der Zollgrenze beitragen. Es ist zudem zu beachten, dass jede Intervention personelle Ressourcen bedingt und zudem taktisch sinnvoll und verhältnismässig sein muss.</p><p>4. Das System AFV dient in erster Linie zur Sicherung der Schweizer Grenze. Wenn das System einen Fahndungstreffer erzielt, handelt das Grenzwachtkorps in der Regel sofort und trifft die notwendigen Massnahmen. Es übermittelt den Kantonen nur Aufzeichnungen im Rahmen von Artikel 8 der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Die Weitergabe erfolgt maximal innert weniger Stunden.</p><p>5. Nein. Die Kantone anerkennen den Mehrwert des Systems und haben Interesse daran, es zu nutzen.</p><p>6. Es besteht nach übereinstimmender Ansicht des Eidgenössischen Finanzdepartementes und des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten kein Anpassungsbedarf bei den Rechtsgrundlagen.</p><p>7. Die Datenschutzbestimmungen geben einen gesetzlichen Rahmen für Personendatenbearbeitungen vor. Insbesondere dienen sie dazu, eine missbräuchliche Nutzung der Daten zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die grenzüberschreitende Kriminalität nimmt seit einigen Jahren stark zu - mit schlimmen Folgen für die Grenzkantone. Angesichts dieser Entwicklung müssen die kantonalen Polizeikorps auf die zuverlässige Unterstützung des Grenzwachtkorps und seiner Technologien zählen können. Nun kursieren beunruhigende Gerüchte über Störungen beim Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten, die gemäss der entsprechenden Verordnung (SR 631.053) zulässig sind. Der Bundesrat wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert derzeit ein funktionierendes Zentralsystem, das die Verwaltung von Einsätzen solcher Geräte an der Grenze erlaubt?</p><p>2. Sind diese Geräte derzeit in Betrieb?</p><p>3. Werden die Geräte systematisch an allen Grenzposten und vor allem zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität genutzt? Ist andernfalls ein Bundesprogramm für den Einsatz solcher Geräte geplant?</p><p>4. Werden die erlangten Informationen schnell an die kantonalen Polizeikorps weitergeleitet?</p><p>5. Haben sich die Kantone in dieser Sache bereits über das langsame Verfahren beklagt?</p><p>6. Wurden die aktuellen Rechtsgrundlagen (Art. 108 Abs. 2 des Zollgesetzes und die Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung) bereits für einen intensiven Einsatz von Bildaufnahmegeräten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität angepasst?</p><p>7. Sind die Datenschutzbestimmungen über die Aufnahmen, deren Herausgabe und Aufbewahrung nicht zu streng für eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität?</p>
- Sind die Bildaufnahmegeräte an der Grenze wirklich in Betrieb?
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