SBB. Willkürliche Schliessung von Bedienpunkten des Wagenladungsverkehrs

ShortId
12.1080
Id
20121080
Updated
24.06.2025 22:45
Language
de
Title
SBB. Willkürliche Schliessung von Bedienpunkten des Wagenladungsverkehrs
AdditionalIndexing
48;Leistungsabbau;Binnenhandel;Durchführung eines Projektes;Koordination;SBB;Bahnhof;Betriebseinstellung;Verkehrsverlagerung;nationaler Verkehr;Wirtschaftsverkehr;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18030202, Bahnhof
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K18010106, nationaler Verkehr
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K07010203, Wirtschaftsverkehr
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0701030303, Binnenhandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grundzüge der Sanierungspläne von SBB Cargo - wovon die Überprüfung des Netzes für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) sein zentrales Element ist - sind dem Bundesrat bekannt und werden im Grundsatz als notwendig erachtet. Das UVEK hat die Auswirkungen der kurzfristigen Sanierungsmassnahmen auf die anstehenden Diskussionen um die langfristige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche im Vorfeld der Entscheidung durch SBB Cargo und im Austausch mit SBB Cargo analysiert und den Bundesrat informiert. Der Bundesrat sieht kein Präjudiz für die geplante Gesamtkonzeption, weil von der Schliessung von 128 Bedienpunkten lediglich 2 Prozent aller Wagen betroffen sind.</p><p>Der Bundesrat hat SBB Cargo aufgefordert, für die von der Sanierung betroffenen Kunden neben einem Verzicht auf die Bedienung auch die Verlegung auf alternative Punkte, Preis- und/oder Mengensteigerungen und Lösungen im kombinierten Verkehr zu prüfen. Dank vieler konstruktiver Gespräche mit den betroffenen Kunden und Kantonen konnte SBB Cargo für über die Hälfte der Transporte Lösungen finden. Der Bundesrat hat den Eindruck, dass der definitive Entscheid, 128 der 155 sehr schlecht ausgelasteten Bedienpunkte zu schliessen, bei den SBB mit der notwendigen Sorgfalt getroffen wurde.</p><p>SBB Cargo erhält aus dem aktuell bis 2015 befristeten Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs Betriebsabgeltungen. 2011 beliefen sich diese auf 25,5 Millionen Franken. Trotz dieser Abgeltungen hat SBB Cargo kein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. In Artikel 14 der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB ist festgehalten, dass SBB Cargo im Geschäftsfeld "Wagenladungsverkehr Schweiz" ein mittelfristig eigenwirtschaftliches Netz betreibt, welches auf den Bedarf der verladenden Wirtschaft ausgerichtet ist. Die sanierten Bedienpunkte verzeichnen sehr geringe Güteraufkommen und sind dadurch für das gesamte EWLV-Netz überproportional kostentreibend und ineffizient. Fördermittel sollen nach Überzeugung des Bundesrates möglichst dort eingesetzt werden, wo sie am meisten Wirkung entfalten. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den SBB darauf verzichtet, dem Parlament zusätzliche finanzielle Abgeltungen für diese sehr schwach frequentierten Bedienpunkte zu beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>SBB Cargo AG hat beschlossen, 155 Bedienpunkte des Wagenladungsverkehrs am 9. Dezember 2012 zu schliessen. Leider wurden offenbar weder die örtlichen Behörden noch die betreffenden Berufsverbände (insbesondere die regionalen Waldwirtschaftsverbände betreffend den Holzverlad) genügend in diesen Entscheidungsprozess miteinbezogen. So wurden teilweise unsinnige Entscheidungen getroffen wie etwa die Schliessungen des Güterverladepunkts in Col des Roches (Le Locle) und die Aufrechterhaltung des Bedienpunkts La Chaux-de-Fonds, obwohl doch genau das Gegenteil angezeigt wäre, insbesondere angesichts des Stadtentwicklungsprojekts rund um den Bahnhof von La Chaux-de-Fonds.</p><p>Wir stellen also fest, dass keine Konsultationen durchgeführt wurden, was die getroffenen Entscheidungen willkürlich erscheinen lässt. Im Übrigen hätte man erst das nationale Konzept zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene, das in Kürze in der Kommission behandelt wird, abwarten müssen, bevor man zur Schliessung gewisser Güterverladepunkte geschritten wäre. Logischerweise hätten die strategische Phase und die Behandlung in der Kommission vor der Realisierung eines solchen Projekts stattfinden müssen.</p><p>1. Welche Institutionen, Verbände und Unternehmen wurden bei der Projektierung der Schliessung von Güterverladepunkten zu Rate gezogen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich im Verwaltungsrat von SBB Cargo AG dafür einzusetzen, dass dieses Projekt so lange sistiert wird, bis das Konzept zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene im Parlament behandelt wird?</p><p>3. Ist er bereit, sich im Verwaltungsrat von SBB Cargo AG dafür stark zu machen, dass bestimmte Schliessungen neu beurteilt werden?</p>
  • SBB. Willkürliche Schliessung von Bedienpunkten des Wagenladungsverkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grundzüge der Sanierungspläne von SBB Cargo - wovon die Überprüfung des Netzes für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) sein zentrales Element ist - sind dem Bundesrat bekannt und werden im Grundsatz als notwendig erachtet. Das UVEK hat die Auswirkungen der kurzfristigen Sanierungsmassnahmen auf die anstehenden Diskussionen um die langfristige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche im Vorfeld der Entscheidung durch SBB Cargo und im Austausch mit SBB Cargo analysiert und den Bundesrat informiert. Der Bundesrat sieht kein Präjudiz für die geplante Gesamtkonzeption, weil von der Schliessung von 128 Bedienpunkten lediglich 2 Prozent aller Wagen betroffen sind.</p><p>Der Bundesrat hat SBB Cargo aufgefordert, für die von der Sanierung betroffenen Kunden neben einem Verzicht auf die Bedienung auch die Verlegung auf alternative Punkte, Preis- und/oder Mengensteigerungen und Lösungen im kombinierten Verkehr zu prüfen. Dank vieler konstruktiver Gespräche mit den betroffenen Kunden und Kantonen konnte SBB Cargo für über die Hälfte der Transporte Lösungen finden. Der Bundesrat hat den Eindruck, dass der definitive Entscheid, 128 der 155 sehr schlecht ausgelasteten Bedienpunkte zu schliessen, bei den SBB mit der notwendigen Sorgfalt getroffen wurde.</p><p>SBB Cargo erhält aus dem aktuell bis 2015 befristeten Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs Betriebsabgeltungen. 2011 beliefen sich diese auf 25,5 Millionen Franken. Trotz dieser Abgeltungen hat SBB Cargo kein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. In Artikel 14 der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB ist festgehalten, dass SBB Cargo im Geschäftsfeld "Wagenladungsverkehr Schweiz" ein mittelfristig eigenwirtschaftliches Netz betreibt, welches auf den Bedarf der verladenden Wirtschaft ausgerichtet ist. Die sanierten Bedienpunkte verzeichnen sehr geringe Güteraufkommen und sind dadurch für das gesamte EWLV-Netz überproportional kostentreibend und ineffizient. Fördermittel sollen nach Überzeugung des Bundesrates möglichst dort eingesetzt werden, wo sie am meisten Wirkung entfalten. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den SBB darauf verzichtet, dem Parlament zusätzliche finanzielle Abgeltungen für diese sehr schwach frequentierten Bedienpunkte zu beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>SBB Cargo AG hat beschlossen, 155 Bedienpunkte des Wagenladungsverkehrs am 9. Dezember 2012 zu schliessen. Leider wurden offenbar weder die örtlichen Behörden noch die betreffenden Berufsverbände (insbesondere die regionalen Waldwirtschaftsverbände betreffend den Holzverlad) genügend in diesen Entscheidungsprozess miteinbezogen. So wurden teilweise unsinnige Entscheidungen getroffen wie etwa die Schliessungen des Güterverladepunkts in Col des Roches (Le Locle) und die Aufrechterhaltung des Bedienpunkts La Chaux-de-Fonds, obwohl doch genau das Gegenteil angezeigt wäre, insbesondere angesichts des Stadtentwicklungsprojekts rund um den Bahnhof von La Chaux-de-Fonds.</p><p>Wir stellen also fest, dass keine Konsultationen durchgeführt wurden, was die getroffenen Entscheidungen willkürlich erscheinen lässt. Im Übrigen hätte man erst das nationale Konzept zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene, das in Kürze in der Kommission behandelt wird, abwarten müssen, bevor man zur Schliessung gewisser Güterverladepunkte geschritten wäre. Logischerweise hätten die strategische Phase und die Behandlung in der Kommission vor der Realisierung eines solchen Projekts stattfinden müssen.</p><p>1. Welche Institutionen, Verbände und Unternehmen wurden bei der Projektierung der Schliessung von Güterverladepunkten zu Rate gezogen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich im Verwaltungsrat von SBB Cargo AG dafür einzusetzen, dass dieses Projekt so lange sistiert wird, bis das Konzept zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene im Parlament behandelt wird?</p><p>3. Ist er bereit, sich im Verwaltungsrat von SBB Cargo AG dafür stark zu machen, dass bestimmte Schliessungen neu beurteilt werden?</p>
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