Werden unsere Sicherheitskräfte genügend anerkannt?
- ShortId
-
12.1090
- Id
-
20121090
- Updated
-
24.06.2025 22:34
- Language
-
de
- Title
-
Werden unsere Sicherheitskräfte genügend anerkannt?
- AdditionalIndexing
-
09;Arbeitnehmerschutz;Kriminalität;öffentliche Ordnung;Polizei;Arbeitsbedingungen;Akzeptanz
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L04K08020201, Akzeptanz
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L04K01010208, Kriminalität
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der zunehmend schwierigen Arbeitsbedingungen bewusst, unter denen die Polizei ihre Arbeit verrichtet. Er hat auch Kenntnis von der vom Verband schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) lancierten Kampagne "Stopp der Gewalt gegen die Polizei" und von der Petition 10.2016, die der VSPB beim Parlament eingereicht hat. Der Nationalrat hat diesbezüglich seine Kommission für Rechtsfragen damit beauftragt, eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten (AB 2010 N 1647).</p><p>2. Die Kantone und der Bund tragen jeder für sich die Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden; dies insbesondere gestützt auf das Arbeitsgesetz, die Vorschriften der Suva sowie gestützt auf verschiedene andere Bestimmungen, welche die jeweiligen Arbeitsverhältnisse regeln.</p><p>Der Bund stellt bereits heute sicher, dass seine im Polizeibereich tätigen Mitarbeitenden verstärkt geschützt werden, sei es durch ihre Ausbildung (beispielsweise zur Selbstverteidigung), ihre Ausrüstung (Schutzkleidung, Bewaffnung usw.) oder durch den psychologischen Beistand.</p><p>Das Schweizerische Strafgesetzbuch stellt im Besonderen Teil Delikte gegen Leib und Leben und gegen die Ehre unter Strafe. Ausserdem besteht im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine spezifische Strafnorm, die es ermöglicht, gegen die Polizei oder Beamte gerichtete Gewalt strafrechtlich zu verfolgen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es Sache der Gerichte ist, diese Strafnormen konsequent und insbesondere auch bei Wiederholungstätern anzuwenden.</p><p>3. Aufgrund dieser Erwägungen beabsichtigt der Bundesrat, keine zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sicherheitskräfte werden auf eine harte Probe gestellt: Mehr und härtere Straftaten und vermehrtes unsoziales Verhalten sind das tägliche Brot der Frauen und Männer, die sich für die Ordnung und die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.</p><p>Diese Wirklichkeit, der die Polizei tagein, tagaus begegnet, ist schon hart. Beunruhigender ist aber das Benehmen des Mannes, der Frau von der Strasse gegenüber den Ordnungskräften. Wurden diese früher noch geachtet, ja gar gefürchtet, so sind sie heute regelmässig Opfer von Verbalattacken oder gar Tätlichkeiten.</p><p>Diese Tendenz widerspiegelt sich bis zu einem gewissen Grad auch in der Haltung der politischen Behörden: Diese stehen manchmal nicht genügend hinter ihren Angestellten, oder wenn sie dies tun, stellen sie zumindest häufig den Einsatz von Gewalt systematisch infrage.</p><p>In verschiedenen tragischen Fällen sah sich die Polizei gezwungen, Gewalt anzuwenden, in den schlimmsten Fällen mussten sie sogar einen Täter zur Strecke bringen. Gewisse Reaktionen auf solche Interventionen hinterlassen Fragezeichen. Zu oft wird die Polizei als der Bösewicht vom Dienst betrachtet. Es ist, als ob sich ein Polizist fast töten lassen müsste, bis er das Recht hat zu reagieren. Das ist unhaltbar!</p><p>Diese Situation muss ernst genommen werden, bevor sich unsere Polizei Situationen gegenübersieht, die wegen mangelnder Unterstützung durch Volk und Behörden noch schwieriger sind als bisher.</p><p>Auch wenn das Polizeiwesen in erster Linie Sache der Kantone ist, ist der Bund verpflichtet, Probleme, die auf die schweizerische Bevölkerung zukommen könnten, vorausschauend anzugehen und den Kantonen Lösungsvorschläge zu unterbreiten, dank denen diese zu gegebener Zeit in Kenntnis der Sachlage entscheiden könnten.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich der negativen Entwicklung dieser Situation bewusst?</p><p>2. Hat er Sondermassnahmen zum (rechtlichen, physischen, psychischen usw.) Schutz der Polizistinnen und Polizisten, insbesondere derjenigen, die eine verdächtige Person getötet oder verletzt haben, geplant?</p><p>3. Hat er weitere Massnahmen geprüft, die es erlauben würden, den Respekt gegenüber den Ordnungskräften zu stärken und damit die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer bestmöglich zu gewährleisten (härtere Sanktionen bei Beschimpfung von Ordnungskräften und Tätlichkeiten gegen sie usw.)?</p>
- Werden unsere Sicherheitskräfte genügend anerkannt?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der zunehmend schwierigen Arbeitsbedingungen bewusst, unter denen die Polizei ihre Arbeit verrichtet. Er hat auch Kenntnis von der vom Verband schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) lancierten Kampagne "Stopp der Gewalt gegen die Polizei" und von der Petition 10.2016, die der VSPB beim Parlament eingereicht hat. Der Nationalrat hat diesbezüglich seine Kommission für Rechtsfragen damit beauftragt, eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten (AB 2010 N 1647).</p><p>2. Die Kantone und der Bund tragen jeder für sich die Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden; dies insbesondere gestützt auf das Arbeitsgesetz, die Vorschriften der Suva sowie gestützt auf verschiedene andere Bestimmungen, welche die jeweiligen Arbeitsverhältnisse regeln.</p><p>Der Bund stellt bereits heute sicher, dass seine im Polizeibereich tätigen Mitarbeitenden verstärkt geschützt werden, sei es durch ihre Ausbildung (beispielsweise zur Selbstverteidigung), ihre Ausrüstung (Schutzkleidung, Bewaffnung usw.) oder durch den psychologischen Beistand.</p><p>Das Schweizerische Strafgesetzbuch stellt im Besonderen Teil Delikte gegen Leib und Leben und gegen die Ehre unter Strafe. Ausserdem besteht im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine spezifische Strafnorm, die es ermöglicht, gegen die Polizei oder Beamte gerichtete Gewalt strafrechtlich zu verfolgen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es Sache der Gerichte ist, diese Strafnormen konsequent und insbesondere auch bei Wiederholungstätern anzuwenden.</p><p>3. Aufgrund dieser Erwägungen beabsichtigt der Bundesrat, keine zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sicherheitskräfte werden auf eine harte Probe gestellt: Mehr und härtere Straftaten und vermehrtes unsoziales Verhalten sind das tägliche Brot der Frauen und Männer, die sich für die Ordnung und die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.</p><p>Diese Wirklichkeit, der die Polizei tagein, tagaus begegnet, ist schon hart. Beunruhigender ist aber das Benehmen des Mannes, der Frau von der Strasse gegenüber den Ordnungskräften. Wurden diese früher noch geachtet, ja gar gefürchtet, so sind sie heute regelmässig Opfer von Verbalattacken oder gar Tätlichkeiten.</p><p>Diese Tendenz widerspiegelt sich bis zu einem gewissen Grad auch in der Haltung der politischen Behörden: Diese stehen manchmal nicht genügend hinter ihren Angestellten, oder wenn sie dies tun, stellen sie zumindest häufig den Einsatz von Gewalt systematisch infrage.</p><p>In verschiedenen tragischen Fällen sah sich die Polizei gezwungen, Gewalt anzuwenden, in den schlimmsten Fällen mussten sie sogar einen Täter zur Strecke bringen. Gewisse Reaktionen auf solche Interventionen hinterlassen Fragezeichen. Zu oft wird die Polizei als der Bösewicht vom Dienst betrachtet. Es ist, als ob sich ein Polizist fast töten lassen müsste, bis er das Recht hat zu reagieren. Das ist unhaltbar!</p><p>Diese Situation muss ernst genommen werden, bevor sich unsere Polizei Situationen gegenübersieht, die wegen mangelnder Unterstützung durch Volk und Behörden noch schwieriger sind als bisher.</p><p>Auch wenn das Polizeiwesen in erster Linie Sache der Kantone ist, ist der Bund verpflichtet, Probleme, die auf die schweizerische Bevölkerung zukommen könnten, vorausschauend anzugehen und den Kantonen Lösungsvorschläge zu unterbreiten, dank denen diese zu gegebener Zeit in Kenntnis der Sachlage entscheiden könnten.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich der negativen Entwicklung dieser Situation bewusst?</p><p>2. Hat er Sondermassnahmen zum (rechtlichen, physischen, psychischen usw.) Schutz der Polizistinnen und Polizisten, insbesondere derjenigen, die eine verdächtige Person getötet oder verletzt haben, geplant?</p><p>3. Hat er weitere Massnahmen geprüft, die es erlauben würden, den Respekt gegenüber den Ordnungskräften zu stärken und damit die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer bestmöglich zu gewährleisten (härtere Sanktionen bei Beschimpfung von Ordnungskräften und Tätlichkeiten gegen sie usw.)?</p>
- Werden unsere Sicherheitskräfte genügend anerkannt?
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