Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme
- ShortId
-
12.1091
- Id
-
20121091
- Updated
-
24.06.2025 22:28
- Language
-
de
- Title
-
Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme
- AdditionalIndexing
-
2841;Durchführung eines Projektes;Gebrechlichenpflege;Langzeitpflege;Masse und Gewichte;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Angleichung der Normen;Frist;Pflegeheim
- 1
-
- L07K01050511010101, Langzeitpflege
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- L05K0706010202, Masse und Gewichte
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0503020802, Frist
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Leistungen auf Beitrags- und nicht mehr auf Tarifbasis finanziert werden. Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 13. Juni 2008 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) haben die Kantone eine Frist von drei Jahren, um die Tarife und Tarifverträge an die vom Bundesrat festgesetzten Beiträge an die Pflegeleistungen anzugleichen. Das KVG schreibt den Pflegeheimen kein gesamtschweizerisch einheitliches Leistungserfassungssystem vor. So kommen heute drei Systeme zur Anwendung, nämlich Plaisir, RAI/RUG und Besa, die auch bereits vor Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingesetzt wurden. Diese Systeme beinhalten je unterschiedliche Klassifikationen zur Bemessung der Pflegeleistungen. Mit der Harmonisierung dieser Systeme werden vergleichbare Ergebnisse bei gleichen Pflegeleistungen angestrebt, unabhängig vom verwendeten Leistungserfassungssystem.</p><p>1./2. Die nationale Steuerungsgruppe des Projektes "Tarifstrukturen", die im September 2009 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel der ersten Projektphase erreicht, die Leistungserfassungssysteme Besa und RAI/RUG zu kalibrieren. Zum Abschluss der Arbeiten hat die Steuerungsgruppe eine Bevorzugung des Leistungserfassungssystems RAI/RUG und eine Reduktion des Systems Besa empfohlen. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Anpassung der verschiedenen Einstufungssysteme nicht in allen Kantonen gleich durchgeführt wird. Letztere sind jedoch dafür zuständig, die Systeme anzupassen und für die Umsetzung der Empfehlungen zu sorgen.</p><p>3. In einer nächsten Phase ist es das Ziel der Steuerungsgruppe, die drei Systeme Besa, RAI/RUG und Plaisir zu harmonisieren. Eine erste Sitzung hat Anfang November 2012 stattgefunden. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Fahrplan der Arbeiten des Projektes "Tarifstrukturen II" zu bestimmen. Hingegen ist der Bundesrat bereit, bis Ende 2013 zu prüfen, welche Massnahmen er bei einem allfälligen Scheitern der Harmonisierung ergreifen könnte.</p><p>4. Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat der Bundesrat bereits in Artikel 7a Absatz 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) die Regelung der KVG-Beiträge im Sinne einer Harmonisierung festgelegt und mit dem zwölfstufigen System gesamtschweizerisch einen gemeinsamen Nenner eingeführt. Damit besteht eine Grundlage für die Schaffung von mehr Transparenz und die Anpassung der Systeme, wie dies in der Interpellation Bortoluzzi 10.3550, "Pflegefinanzierung. Mangelnde Vergleichbarkeit der verschiedenen Leistungserfassungssysteme", angesprochen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei Pflegeheimpatienten wird der Pflegebedarf je nach Pflegeheim und Kanton mit unterschiedlichen Instrumenten, mit RAI/RUG, Besa 2005 oder Besa 2010, erfasst. Offenbar ist es weder den Tarifpartnern noch der Tarifkommission II - der das BAG, das BFS, die SGK, Santésuisse, die GEF Bern, Q-SYS, Besa sowie Curaviva angehören - gelungen, die Systeme konsistent aufeinander abzustimmen. Diese Kommission scheint nicht einmal einen Termin gefunden zu haben zur Problemlösung. Dabei wäre eine gesamtschweizerisch einheitliche Kalibrierung im Interesse einer Gleichbehandlung der Pflegeheimpatientinnen und -patienten zentral.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Kalibrierung der unterschiedlichen Einstufungssysteme nicht in jedem Kanton gleich umgesetzt wird?</p><p>2. Wie beurteilt er die Verzögerung der Tarifkommission bei der Kalibrierung der Besa-Versionen?</p><p>3. Können die Arbeiten an der Kalibrierung fristgerecht per 1. Januar 2013 abgeschlossen werden? Wenn nicht, bis wann ist die Bereinigung des Systems zu erwarten?</p><p>4. Wie kann verhindert werden, dass durch die unterschiedlichen Einstufungssysteme die Krankenkassenbeiträge bei gleicher Pflegesituation je nach Kanton unterschiedlich ausfallen?</p>
- Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Leistungen auf Beitrags- und nicht mehr auf Tarifbasis finanziert werden. Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 13. Juni 2008 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) haben die Kantone eine Frist von drei Jahren, um die Tarife und Tarifverträge an die vom Bundesrat festgesetzten Beiträge an die Pflegeleistungen anzugleichen. Das KVG schreibt den Pflegeheimen kein gesamtschweizerisch einheitliches Leistungserfassungssystem vor. So kommen heute drei Systeme zur Anwendung, nämlich Plaisir, RAI/RUG und Besa, die auch bereits vor Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingesetzt wurden. Diese Systeme beinhalten je unterschiedliche Klassifikationen zur Bemessung der Pflegeleistungen. Mit der Harmonisierung dieser Systeme werden vergleichbare Ergebnisse bei gleichen Pflegeleistungen angestrebt, unabhängig vom verwendeten Leistungserfassungssystem.</p><p>1./2. Die nationale Steuerungsgruppe des Projektes "Tarifstrukturen", die im September 2009 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel der ersten Projektphase erreicht, die Leistungserfassungssysteme Besa und RAI/RUG zu kalibrieren. Zum Abschluss der Arbeiten hat die Steuerungsgruppe eine Bevorzugung des Leistungserfassungssystems RAI/RUG und eine Reduktion des Systems Besa empfohlen. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Anpassung der verschiedenen Einstufungssysteme nicht in allen Kantonen gleich durchgeführt wird. Letztere sind jedoch dafür zuständig, die Systeme anzupassen und für die Umsetzung der Empfehlungen zu sorgen.</p><p>3. In einer nächsten Phase ist es das Ziel der Steuerungsgruppe, die drei Systeme Besa, RAI/RUG und Plaisir zu harmonisieren. Eine erste Sitzung hat Anfang November 2012 stattgefunden. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Fahrplan der Arbeiten des Projektes "Tarifstrukturen II" zu bestimmen. Hingegen ist der Bundesrat bereit, bis Ende 2013 zu prüfen, welche Massnahmen er bei einem allfälligen Scheitern der Harmonisierung ergreifen könnte.</p><p>4. Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat der Bundesrat bereits in Artikel 7a Absatz 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) die Regelung der KVG-Beiträge im Sinne einer Harmonisierung festgelegt und mit dem zwölfstufigen System gesamtschweizerisch einen gemeinsamen Nenner eingeführt. Damit besteht eine Grundlage für die Schaffung von mehr Transparenz und die Anpassung der Systeme, wie dies in der Interpellation Bortoluzzi 10.3550, "Pflegefinanzierung. Mangelnde Vergleichbarkeit der verschiedenen Leistungserfassungssysteme", angesprochen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei Pflegeheimpatienten wird der Pflegebedarf je nach Pflegeheim und Kanton mit unterschiedlichen Instrumenten, mit RAI/RUG, Besa 2005 oder Besa 2010, erfasst. Offenbar ist es weder den Tarifpartnern noch der Tarifkommission II - der das BAG, das BFS, die SGK, Santésuisse, die GEF Bern, Q-SYS, Besa sowie Curaviva angehören - gelungen, die Systeme konsistent aufeinander abzustimmen. Diese Kommission scheint nicht einmal einen Termin gefunden zu haben zur Problemlösung. Dabei wäre eine gesamtschweizerisch einheitliche Kalibrierung im Interesse einer Gleichbehandlung der Pflegeheimpatientinnen und -patienten zentral.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Kalibrierung der unterschiedlichen Einstufungssysteme nicht in jedem Kanton gleich umgesetzt wird?</p><p>2. Wie beurteilt er die Verzögerung der Tarifkommission bei der Kalibrierung der Besa-Versionen?</p><p>3. Können die Arbeiten an der Kalibrierung fristgerecht per 1. Januar 2013 abgeschlossen werden? Wenn nicht, bis wann ist die Bereinigung des Systems zu erwarten?</p><p>4. Wie kann verhindert werden, dass durch die unterschiedlichen Einstufungssysteme die Krankenkassenbeiträge bei gleicher Pflegesituation je nach Kanton unterschiedlich ausfallen?</p>
- Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme
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