Förderung der Suisse ID. Änderungen im Handelsregister

ShortId
12.1092
Id
20121092
Updated
24.06.2025 22:36
Language
de
Title
Förderung der Suisse ID. Änderungen im Handelsregister
AdditionalIndexing
15;34;elektronische Unterschrift;technologische Innovation;elektronischer Handel;Handelsregister;eGovernment;Datenverarbeitung in der Verwaltung
1
  • L05K0701010202, elektronischer Handel
  • L05K0507020102, elektronische Unterschrift
  • L04K08060105, eGovernment
  • L05K0701030802, Handelsregister
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K16020110, technologische Innovation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ab dem 1. Januar 2013 müssen alle kantonalen Handelsregisterämter Anmeldungen und Belege auch in elektronischer Form entgegennehmen können (Art. 175 der Handelsregisterverordnung, HRegV). Mit dieser Möglichkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs wird die Verwendung der Suisse ID im Bereich des Handelsregisters direkt gefördert. Der Bund stellt den Kantonen zudem ein Internetportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe Notare und Unternehmen ihre Handelsregistergeschäfte elektronisch anmelden können. Für die Benutzung des Portals wird die Suisse ID notwendig sein. Zurzeit prüft das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer umfassenden Revision des Handelsregisterrechts, ob die Papieranmeldung in Zukunft ganz abgeschafft werden soll, sodass alle Anmeldungen und Belege nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Indem das Bundesrecht die Frage regelt, bleibt kein Raum für eine kantonale Lösung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Suisse ID wird ein bedeutender Stellenwert in der E-Government-Strategie des Bundes attestiert. Seit über zwei Jahren ist die Suisse ID in Form einer Chipkarte oder eines USB-Sticks für jede natürliche Person erhältlich. Trotz der hohen Bedeutung und Verfügbarkeit der Suisse ID sind ihre Anwendungsmöglichkeiten weiterhin stark limitiert. Das Potenzial der digitalen Unterschrift wird nicht ausgeschöpft. Das Einsatzfeld könnte - besonders auf kantonaler und kommunaler Ebene - erheblich ausgedehnt werden.</p><p>Änderungen im Handelsregister sollen künftig online mit der Suisse ID vorgenommen werden können.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er eine flächendeckende Einführung der Suisse ID bei Änderungen im Handelsregister voranzutreiben und durchzusetzen?</p><p>2. Ist dazu Legiferierung auf Kantonsebene notwendig, oder kann die Oberaufsicht der Handelsregisterämter solche Richtlinien vorgeben?</p><p>3. Kann im Rahmen der Innovationsförderung des Bundes ein Budget zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur und des Know-hows zur Verfügung gestellt werden?</p>
  • Förderung der Suisse ID. Änderungen im Handelsregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ab dem 1. Januar 2013 müssen alle kantonalen Handelsregisterämter Anmeldungen und Belege auch in elektronischer Form entgegennehmen können (Art. 175 der Handelsregisterverordnung, HRegV). Mit dieser Möglichkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs wird die Verwendung der Suisse ID im Bereich des Handelsregisters direkt gefördert. Der Bund stellt den Kantonen zudem ein Internetportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe Notare und Unternehmen ihre Handelsregistergeschäfte elektronisch anmelden können. Für die Benutzung des Portals wird die Suisse ID notwendig sein. Zurzeit prüft das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer umfassenden Revision des Handelsregisterrechts, ob die Papieranmeldung in Zukunft ganz abgeschafft werden soll, sodass alle Anmeldungen und Belege nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Indem das Bundesrecht die Frage regelt, bleibt kein Raum für eine kantonale Lösung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Suisse ID wird ein bedeutender Stellenwert in der E-Government-Strategie des Bundes attestiert. Seit über zwei Jahren ist die Suisse ID in Form einer Chipkarte oder eines USB-Sticks für jede natürliche Person erhältlich. Trotz der hohen Bedeutung und Verfügbarkeit der Suisse ID sind ihre Anwendungsmöglichkeiten weiterhin stark limitiert. Das Potenzial der digitalen Unterschrift wird nicht ausgeschöpft. Das Einsatzfeld könnte - besonders auf kantonaler und kommunaler Ebene - erheblich ausgedehnt werden.</p><p>Änderungen im Handelsregister sollen künftig online mit der Suisse ID vorgenommen werden können.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er eine flächendeckende Einführung der Suisse ID bei Änderungen im Handelsregister voranzutreiben und durchzusetzen?</p><p>2. Ist dazu Legiferierung auf Kantonsebene notwendig, oder kann die Oberaufsicht der Handelsregisterämter solche Richtlinien vorgeben?</p><p>3. Kann im Rahmen der Innovationsförderung des Bundes ein Budget zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur und des Know-hows zur Verfügung gestellt werden?</p>
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