Attraktive freiwillige Friedensförderungseinsätze

ShortId
12.1094
Id
20121094
Updated
24.06.2025 22:45
Language
de
Title
Attraktive freiwillige Friedensförderungseinsätze
AdditionalIndexing
09;multinationale Truppe;Armeeeinsatz;freiwillige Arbeit;Ausland;friedenserhaltende Mission;Steueranreiz
1
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L03K100103, Ausland
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K11070305, Steueranreiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Aus Sicht des Bundesrates wäre eine solche Befreiung von allen Einkommenssteuern ein schwerer Einbruch in das Steuersystem, das verlangt, dass sämtliche Einkünfte zu besteuern sind. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die zwingend notwendigen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. So bestehen insbesondere Zweifel, ob der steuerpolitische Ansatz die gewünschte Effektivität erzielen könnte und effizienter wäre als andere Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung für Auslandeinsätze. Eine Steuerbefreiung würde zudem zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems führen und neue Abgrenzungsfragen provozieren, die den Vollzug komplizieren. Dies wäre das Gegenteil der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der besonderen Bedingungen bewusst, unter denen die Männer und Frauen ihre militärischen oder zivilen Einsätze für Friedensförderung und humanitäre Hilfeleistung freiwillig leisten, und trägt diesen in der Verordnung vom 2. Dezember 2005 über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (SR 172.220.111.9) Rechnung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ein geeignetes Instrument für die Entschädigung der besonderen Einsatzbedingungen und damit auch der materiellen Anreize besteht. Ferner ist er bereit zu prüfen, ob eine Anrechnung der Diensttage im militärischen Friedensförderungsdienst umgesetzt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Auslandeinsätze der Angehörigen der Armee (AdA) sind ein fester Bestandteil der Schweizer Sicherheits- und Aussenpolitik. Im Jahresdurchschnitt befinden sich aktuell jeweils etwa 280 Freiwillige in den verschiedenen Einsätzen; gemäss Sipol B und Armeebericht ist ein Ausbau bis zu 500 sich gleichzeitig im Einsatz befindenden AdA geplant. Um das besonders vorbildliche Engagement dieser AdA zu würdigen und viele neue Motivierte zu finden, sind die Konditionen der Dienstleistung zu befördern. Daher ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es Möglichkeiten für eine Aussetzung der Steuerpflicht (Gemeinde- und Kantonssteuern) für AdA, welche freiwillig einen Friedensförderungsdienst leisten?</p><p>2. Welche anderen Modelle sind denkbar, um das Nettoeinkommen beim freiwilligen Friedensförderungsdienst attraktiver zu gestalten?</p>
  • Attraktive freiwillige Friedensförderungseinsätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Aus Sicht des Bundesrates wäre eine solche Befreiung von allen Einkommenssteuern ein schwerer Einbruch in das Steuersystem, das verlangt, dass sämtliche Einkünfte zu besteuern sind. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die zwingend notwendigen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. So bestehen insbesondere Zweifel, ob der steuerpolitische Ansatz die gewünschte Effektivität erzielen könnte und effizienter wäre als andere Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung für Auslandeinsätze. Eine Steuerbefreiung würde zudem zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems führen und neue Abgrenzungsfragen provozieren, die den Vollzug komplizieren. Dies wäre das Gegenteil der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der besonderen Bedingungen bewusst, unter denen die Männer und Frauen ihre militärischen oder zivilen Einsätze für Friedensförderung und humanitäre Hilfeleistung freiwillig leisten, und trägt diesen in der Verordnung vom 2. Dezember 2005 über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (SR 172.220.111.9) Rechnung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ein geeignetes Instrument für die Entschädigung der besonderen Einsatzbedingungen und damit auch der materiellen Anreize besteht. Ferner ist er bereit zu prüfen, ob eine Anrechnung der Diensttage im militärischen Friedensförderungsdienst umgesetzt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Auslandeinsätze der Angehörigen der Armee (AdA) sind ein fester Bestandteil der Schweizer Sicherheits- und Aussenpolitik. Im Jahresdurchschnitt befinden sich aktuell jeweils etwa 280 Freiwillige in den verschiedenen Einsätzen; gemäss Sipol B und Armeebericht ist ein Ausbau bis zu 500 sich gleichzeitig im Einsatz befindenden AdA geplant. Um das besonders vorbildliche Engagement dieser AdA zu würdigen und viele neue Motivierte zu finden, sind die Konditionen der Dienstleistung zu befördern. Daher ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es Möglichkeiten für eine Aussetzung der Steuerpflicht (Gemeinde- und Kantonssteuern) für AdA, welche freiwillig einen Friedensförderungsdienst leisten?</p><p>2. Welche anderen Modelle sind denkbar, um das Nettoeinkommen beim freiwilligen Friedensförderungsdienst attraktiver zu gestalten?</p>
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