Informationen zur Atomanlage Majak

ShortId
12.1099
Id
20121099
Updated
24.06.2025 22:41
Language
de
Title
Informationen zur Atomanlage Majak
AdditionalIndexing
66;Evaluation;Kernbrennstoff;Uran;Russland;Wiederaufbereitung des Brennstoffs
1
  • L05K1703010401, Kernbrennstoff
  • L05K0301040201, Russland
  • L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
  • L05K1703010403, Uran
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Rosatom hat dem Besuch einer Expertendelegation aus der Schweiz grundsätzlich zugestimmt. Der Besuch muss noch durch die russische Regierung bewilligt werden. Rosatom macht es zur Bedingung, dass es sich um eine wissenschaftliche und nicht um eine politische Delegation handelt.</p><p>2. Falls die Reise ermöglicht wird, wird das Bundesamt für Energie (BFE) die Leitung der Delegation übernehmen. Ziel der Mission ist es, vor Ort den neuesten Stand bezüglich Produktionsweise und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu erfahren. Das BFE hat zur Vorbereitung der Reise Rosatom einen Fragenkatalog unterbreitet. Nach der Mission wird das BFE einen Bericht verfassen. Dieser soll die hängigen Fragen so weit als möglich klären und könnte in der zweiten Hälfte 2013 nach Vorliegen der von Axpo unternommenen Messresultate noch ergänzt werden. Zudem wird ein gutes Kooperationsklima mit Rosatom angestrebt, um auch künftig über laufende Entwicklungen (Sanierungen) informiert zu werden.</p><p>3. Die lückenlose Information, woher das in Schweizer Kernkraftwerken (KKW) verwendete Uran kommt und unter welchen Bedingungen es abgebaut und hergestellt wird, ist eine komplexe Frage. Der obenerwähnte Besuch und die Berichterstattung sollen zur Klärung dieser Punkte beitragen. Bezüglich der Frage, wohin die verbrauchten Urananteile gehen, ist festzuhalten, dass seit Bestehen des Moratoriums für den Export von abgebranntem Kernmaterial zur Wiederaufbereitung kein solches Material mehr exportiert wurde. Dieses Moratorium gilt gemäss Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) und ist seit dem 1. Juli 2006 in Kraft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Medien hat Rosatom Zugang zur Uran-Wiederaufbereitungsanlage Majak erlaubt.</p><p>1. Stimmt dies?</p><p>2. Wer macht nun von dem Gebrauch und berichtet darüber?</p><p>3. Wie weit ist der Bund mit der Aufgabe, lückenlos informiert zu sein, woher das für AKW verwendete Uran herkommt, unter welchen Bedingungen es abgebaut wird und wohin unsere benutzten Uranteile gehen, wenn sie wieder aufbereitet werden?</p><p>Es wäre seltsam, wenn der Bund nichts über Herkunft und Destination von Uran weiss, wenn für andere Produkte lückenlose Informationen gesetzlich geregelt sind (AOC).</p>
  • Informationen zur Atomanlage Majak
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Rosatom hat dem Besuch einer Expertendelegation aus der Schweiz grundsätzlich zugestimmt. Der Besuch muss noch durch die russische Regierung bewilligt werden. Rosatom macht es zur Bedingung, dass es sich um eine wissenschaftliche und nicht um eine politische Delegation handelt.</p><p>2. Falls die Reise ermöglicht wird, wird das Bundesamt für Energie (BFE) die Leitung der Delegation übernehmen. Ziel der Mission ist es, vor Ort den neuesten Stand bezüglich Produktionsweise und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu erfahren. Das BFE hat zur Vorbereitung der Reise Rosatom einen Fragenkatalog unterbreitet. Nach der Mission wird das BFE einen Bericht verfassen. Dieser soll die hängigen Fragen so weit als möglich klären und könnte in der zweiten Hälfte 2013 nach Vorliegen der von Axpo unternommenen Messresultate noch ergänzt werden. Zudem wird ein gutes Kooperationsklima mit Rosatom angestrebt, um auch künftig über laufende Entwicklungen (Sanierungen) informiert zu werden.</p><p>3. Die lückenlose Information, woher das in Schweizer Kernkraftwerken (KKW) verwendete Uran kommt und unter welchen Bedingungen es abgebaut und hergestellt wird, ist eine komplexe Frage. Der obenerwähnte Besuch und die Berichterstattung sollen zur Klärung dieser Punkte beitragen. Bezüglich der Frage, wohin die verbrauchten Urananteile gehen, ist festzuhalten, dass seit Bestehen des Moratoriums für den Export von abgebranntem Kernmaterial zur Wiederaufbereitung kein solches Material mehr exportiert wurde. Dieses Moratorium gilt gemäss Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) und ist seit dem 1. Juli 2006 in Kraft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Medien hat Rosatom Zugang zur Uran-Wiederaufbereitungsanlage Majak erlaubt.</p><p>1. Stimmt dies?</p><p>2. Wer macht nun von dem Gebrauch und berichtet darüber?</p><p>3. Wie weit ist der Bund mit der Aufgabe, lückenlos informiert zu sein, woher das für AKW verwendete Uran herkommt, unter welchen Bedingungen es abgebaut wird und wohin unsere benutzten Uranteile gehen, wenn sie wieder aufbereitet werden?</p><p>Es wäre seltsam, wenn der Bund nichts über Herkunft und Destination von Uran weiss, wenn für andere Produkte lückenlose Informationen gesetzlich geregelt sind (AOC).</p>
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