Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
- ShortId
-
12.1104
- Id
-
20121104
- Updated
-
24.06.2025 22:36
- Language
-
de
- Title
-
Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
- AdditionalIndexing
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2811;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Ausschaffung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Verfahrensrecht;Italien;Asylverfahren
- 1
-
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L04K03010503, Italien
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L05K0108010201, Asylverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zusammenarbeit mit Italien im Bereich Dublin funktioniert gut. Die Schweiz konnte bis anhin vom Dublin-System, insbesondere von den Dublin-Überstellungen nach Italien, stark profitieren. Das Bundesamt für Migration hat einen privilegierten Kontakt zu den italienischen Dublin-Einheiten und steht mit ihnen in ständiger Verbindung.</p><p>1. Italien hat keine Obergrenze für die Überstellungen im Dublin-Bereich festgelegt. Aus Kapazitätsgründen können die Flughäfen Mailand-Malpensa und Rom-Fiumicino nur neun bzw. vier Personen pro Tag aus der Schweiz übernehmen. Für andere Zieldestinationen wie Turin, Venedig, Bari, Lamezia Terme usw. gibt es keine Einschränkungen.</p><p>2. Italien hat im Herbst 2012 Dispositionen getroffen, damit in Mailand-Malpensa am Donnerstag jeweils bis zu zwölf Personen aus der Schweiz überstellt werden können.</p><p>3. Die meisten Dublin-Staaten, auch die Schweiz, haben bestimmte Uhrzeiten definiert, zu denen die Überstellung spätestens erfolgen muss. Diese Einschränkung ist notwendig, da die überstellte Person registriert und ins Verfahren aufgenommen werden muss und gegebenenfalls wegen interner Zuständigkeiten innerhalb des Zielstaates weiterreisen muss.</p><p>4. Bezüglich der Überstellung rechnet der Bundesrat mit keinen massgeblichen Änderungen.</p><p>5. Die Dublin-II-Verordnung legt Fristen für die Zustimmung fest, die je nach Fallkonstellation zwei Wochen, ein Monat oder zwei Monate betragen. Wird diese Antwortfrist nicht eingehalten, geht die Verantwortung für das Asylverfahren auf den angefragten Staat über. Italien schöpft diese Fristen normalerweise aus.</p><p>6. Die derzeit geltende Dublin-II-Verordnung sieht vor, dass die Überstellung innerhalb von sechs Monaten ab Zustimmung erfolgen muss, mit Verlängerungsmöglichkeiten bei Beschwerdeverfahren, Haft oder Untertauchen. Die Dauer zwischen Rechtskraft des Dublin-Entscheides und Überstellung ist je nach kantonalen Ressourcen und Prioritäten verschieden.</p><p>7. Die durchschnittliche Gesamtdauer eines Dublin-Verfahrens ab Registrierung des Asylgesuchs bis zur tatsächlichen Überstellung (die Dauer eines allfälligen Beschwerdeverfahrens mit eingerechnet) lag für das Jahr 2011 bei 168 Tagen. Aufgrund der steigenden Asylgesuche und der damit auch steigenden Zahl von Überstellungen, welche die Kantone zu vollziehen haben, ist die Verfahrensdauer im Jahr 2012 auf durchschnittlich 181 Tage angestiegen. Das Bundesamt für Migration konnte hingegen im Jahr 2012 die Dauer des Dublin-Verfahrens von der Einreichung des Asylgesuchs bis zum Erlass des Nichteintretensentscheids weiter verkürzen; sie beträgt im Jahr 2012 im Durchschnitt 63,1 Tage (2011: 77,8 Tage).</p><p>8. Für 625 Personen liegt ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid aus einem Dublin-Verfahren nach Italien vor, der von den Kantonen noch nicht vollzogen wurde (Stand 21. Januar 2013).</p><p>9. Seit der Assoziierung der Schweiz zu Dublin im Dezember 2008 bis Ende 2012 wurden insgesamt 7583 Personen nach Italien überstellt. Davon erfolgten im Jahr 2009 869 Überstellungen. Im Jahr 2010 wurden 1496 Personen überstellt, im Jahr 2011 2365 Personen und im Jahr 2012 2853 Personen.</p><p>10. Bei rund 40 Prozent der in der Schweiz gestellten Asylgesuche bestehen Hinweise darauf, dass ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte. Rund die Hälfte dieser Fälle betrifft Italien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie allgemein bekannt ist, funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Asylfällen durch Italien nur sehr eingeschränkt; dies insbesondere, weil die italienischen Behörden die Anzahl Personen begrenzt haben, die pro Tag überführt werden können. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welches ist die maximale Anzahl Dublin-Überführungen pro Tag, die Italien aktuell zulässt?</p><p>2. Hat sich diese Maximalzahl in letzter Zeit verändert? Wenn ja, inwiefern?</p><p>3. Gibt es anderweitige Einschränkungen, insbesondere bürokratische Hürden aller Art, die Überführungen von Dublin-Asylfällen erschweren, verzögern oder gar verhindern?</p><p>4. Drohen in absehbarer Zeit neue oder weitere Einschränkungen bei den Überführungen?</p><p>5. Wie lange dauert das Verfahren durchschnittlich, bis Italien der Überführung eines Dublin-Asylfalles zustimmt?</p><p>6. Wie lange dauert es ab der Zustimmung Italiens bis zur effektiven Überführung?</p><p>7. Hat sich die Verfahrensdauer von Dublin-Überführungen nach Italien im Jahr 2012 verändert? Wenn ja, inwiefern?</p><p>8. Wie viele Dublin-Asylfälle warten derzeit in der Schweiz auf die Überführung nach Italien?</p><p>9. Wie viele Dublin-Asylfälle konnten seit Anfang 2012 und wie viele seit Inkrafttreten des Abkommens nach Italien (jährlich und insgesamt) überführt werden?</p><p>10. Wie hoch ist der Prozentsatz der Asylsuchenden in unserem Land, für die gemäss dem Dublin-Abkommen Italien zuständig ist?</p>
- Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zusammenarbeit mit Italien im Bereich Dublin funktioniert gut. Die Schweiz konnte bis anhin vom Dublin-System, insbesondere von den Dublin-Überstellungen nach Italien, stark profitieren. Das Bundesamt für Migration hat einen privilegierten Kontakt zu den italienischen Dublin-Einheiten und steht mit ihnen in ständiger Verbindung.</p><p>1. Italien hat keine Obergrenze für die Überstellungen im Dublin-Bereich festgelegt. Aus Kapazitätsgründen können die Flughäfen Mailand-Malpensa und Rom-Fiumicino nur neun bzw. vier Personen pro Tag aus der Schweiz übernehmen. Für andere Zieldestinationen wie Turin, Venedig, Bari, Lamezia Terme usw. gibt es keine Einschränkungen.</p><p>2. Italien hat im Herbst 2012 Dispositionen getroffen, damit in Mailand-Malpensa am Donnerstag jeweils bis zu zwölf Personen aus der Schweiz überstellt werden können.</p><p>3. Die meisten Dublin-Staaten, auch die Schweiz, haben bestimmte Uhrzeiten definiert, zu denen die Überstellung spätestens erfolgen muss. Diese Einschränkung ist notwendig, da die überstellte Person registriert und ins Verfahren aufgenommen werden muss und gegebenenfalls wegen interner Zuständigkeiten innerhalb des Zielstaates weiterreisen muss.</p><p>4. Bezüglich der Überstellung rechnet der Bundesrat mit keinen massgeblichen Änderungen.</p><p>5. Die Dublin-II-Verordnung legt Fristen für die Zustimmung fest, die je nach Fallkonstellation zwei Wochen, ein Monat oder zwei Monate betragen. Wird diese Antwortfrist nicht eingehalten, geht die Verantwortung für das Asylverfahren auf den angefragten Staat über. Italien schöpft diese Fristen normalerweise aus.</p><p>6. Die derzeit geltende Dublin-II-Verordnung sieht vor, dass die Überstellung innerhalb von sechs Monaten ab Zustimmung erfolgen muss, mit Verlängerungsmöglichkeiten bei Beschwerdeverfahren, Haft oder Untertauchen. Die Dauer zwischen Rechtskraft des Dublin-Entscheides und Überstellung ist je nach kantonalen Ressourcen und Prioritäten verschieden.</p><p>7. Die durchschnittliche Gesamtdauer eines Dublin-Verfahrens ab Registrierung des Asylgesuchs bis zur tatsächlichen Überstellung (die Dauer eines allfälligen Beschwerdeverfahrens mit eingerechnet) lag für das Jahr 2011 bei 168 Tagen. Aufgrund der steigenden Asylgesuche und der damit auch steigenden Zahl von Überstellungen, welche die Kantone zu vollziehen haben, ist die Verfahrensdauer im Jahr 2012 auf durchschnittlich 181 Tage angestiegen. Das Bundesamt für Migration konnte hingegen im Jahr 2012 die Dauer des Dublin-Verfahrens von der Einreichung des Asylgesuchs bis zum Erlass des Nichteintretensentscheids weiter verkürzen; sie beträgt im Jahr 2012 im Durchschnitt 63,1 Tage (2011: 77,8 Tage).</p><p>8. Für 625 Personen liegt ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid aus einem Dublin-Verfahren nach Italien vor, der von den Kantonen noch nicht vollzogen wurde (Stand 21. Januar 2013).</p><p>9. Seit der Assoziierung der Schweiz zu Dublin im Dezember 2008 bis Ende 2012 wurden insgesamt 7583 Personen nach Italien überstellt. Davon erfolgten im Jahr 2009 869 Überstellungen. Im Jahr 2010 wurden 1496 Personen überstellt, im Jahr 2011 2365 Personen und im Jahr 2012 2853 Personen.</p><p>10. Bei rund 40 Prozent der in der Schweiz gestellten Asylgesuche bestehen Hinweise darauf, dass ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte. Rund die Hälfte dieser Fälle betrifft Italien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie allgemein bekannt ist, funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Asylfällen durch Italien nur sehr eingeschränkt; dies insbesondere, weil die italienischen Behörden die Anzahl Personen begrenzt haben, die pro Tag überführt werden können. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welches ist die maximale Anzahl Dublin-Überführungen pro Tag, die Italien aktuell zulässt?</p><p>2. Hat sich diese Maximalzahl in letzter Zeit verändert? Wenn ja, inwiefern?</p><p>3. Gibt es anderweitige Einschränkungen, insbesondere bürokratische Hürden aller Art, die Überführungen von Dublin-Asylfällen erschweren, verzögern oder gar verhindern?</p><p>4. Drohen in absehbarer Zeit neue oder weitere Einschränkungen bei den Überführungen?</p><p>5. Wie lange dauert das Verfahren durchschnittlich, bis Italien der Überführung eines Dublin-Asylfalles zustimmt?</p><p>6. Wie lange dauert es ab der Zustimmung Italiens bis zur effektiven Überführung?</p><p>7. Hat sich die Verfahrensdauer von Dublin-Überführungen nach Italien im Jahr 2012 verändert? Wenn ja, inwiefern?</p><p>8. Wie viele Dublin-Asylfälle warten derzeit in der Schweiz auf die Überführung nach Italien?</p><p>9. Wie viele Dublin-Asylfälle konnten seit Anfang 2012 und wie viele seit Inkrafttreten des Abkommens nach Italien (jährlich und insgesamt) überführt werden?</p><p>10. Wie hoch ist der Prozentsatz der Asylsuchenden in unserem Land, für die gemäss dem Dublin-Abkommen Italien zuständig ist?</p>
- Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
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