Richtwerte für Beratungsmandate
- ShortId
-
12.1106
- Id
-
20121106
- Updated
-
24.06.2025 22:31
- Language
-
de
- Title
-
Richtwerte für Beratungsmandate
- AdditionalIndexing
-
04;Arbeitsentgelt;Submissionswesen;Norm;Bundesverwaltung;Dienstleistung gegen Entgelt;Beratung;Stundenlohn
- 1
-
- L06K070106020203, Beratung
- L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0706010201, Norm
- L06K070201010303, Stundenlohn
- L04K07020101, Arbeitsentgelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dienstleistungen werden gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen im Wettbewerb am Markt beschafft. Für die Departemente und Ämter der Bundesverwaltung gilt die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen und damit namentlich auch die Verordnung vom 24. Oktober 2012 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VöB).</p><p>Gemäss der Org-VöB liegt die Beschaffungsverantwortung für eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen zentral bei den Beschaffungsstellen, nämlich der Gruppe Armasuisse, dem Bundesamt für Strassen, dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und der Bundesreisezentrale. Die zentralen Beschaffungsstellen sind zuständig für die im Anhang zur Org-VöB aufgeführten Bereiche; so ist beispielsweise das BBL u. a. für die Informatikdienstleistungen und den Personalverleih im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes.</p><p>Dienstleistungen, welche nicht im Anhang zur Org-VöB aufgelistet sind, können die Organisationseinheiten selbst beschaffen (dezentrale Beschaffung). Dasselbe gilt, falls die zentrale Beschaffungsstelle die Kompetenz an eine Organisationseinheit delegiert hat.</p><p>Zur Koordination von dezentralen Beschaffungen in wenigen spezifischen Bereichen wurden gemäss Artikel 21 Org-VöB folgende Koordinationsstellen eingesetzt: die Bundeskanzlei für Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzungen, Kommunikation und PR und das Eidgenössische Personalamt (EPA) für Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung, Führungs- und Organisationsberatung.</p><p>1. Das EPA hat zur Bemessung der Honorare in den Bereichen Ausbildung sowie Führungs- und Organisationsberatung Rahmentarife erlassen. Die Honoraransätze, die sich am Markt orientieren, betragen für Selbstständigerwerbende, juristische Personen und Institute von 150 bis 260 Franken pro Stunde und für Unselbstständigerwerbende von 140 bis 215 Franken pro Stunde. Diese Rahmentarife gelten als Empfehlungen und haben folglich keinen verbindlichen Charakter. Für den Bereich der Beratung im IT-Bereich gibt es keine spezifischen Rahmentarife; die für den Bereich der Ausbildung, Führungs- und Organisationsberatung geltenden Tarife können aber analog angewendet werden.</p><p>Die Bundeskanzlei hat für Sprachdienstleistungen Tarife erlassen (einsehbar auf Homepage der Bundeskanzlei <a href="http://www.bk.admin.ch">www.bk.admin.ch</a>, Rubriken "Sprachen"/"Übersetzungen"). Der Tarif für externe Übersetzungen bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes. Ab 1. Januar 2013 beträgt der Tarif für eine Seite zu 30 Zeilen und 60 Anschlägen je Zeile für durchschnittlich schwierige Texte zwischen 120 und 150 Franken, für besonders schwierige Texte zwischen 126 und 156 Franken (jeweils einschliesslich Dringlichkeitszuschlag). Revisionsarbeiten - die verwaltungsinterne Überprüfung von extern erstellten Übersetzungen - werden zu einem Stundenansatz von 90 Franken vergütet. In den Tarifen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Bei den Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation und PR ist eine solche Tarifierung aufgrund der vielfältigen Bedürfnisse der Departemente und Ämter sowie der breiten Dienstleistungspalette auf der Anbieterseite nicht adäquat. Die Koordinationsfunktion der Bundeskanzlei beschränkt sich auf beratende Auskünfte über den Angebotsmarkt (Aufzählung möglicher Anbietenden).</p><p>2. Die Organisationseinheiten beschaffen die Dienstleistungen am Markt autonom. Dementsprechend sind es auch die jeweiligen Organisationseinheiten, welche die Übersicht über die effektiv bezahlten Ansätze sicherstellen müssen.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 die Einführung eines Beschaffungscontrollings auf Stufe Bund beschlossen und ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Mit dem Beschaffungscontrolling werden die Zielsetzungen "ordnungsmässige Beschaffung" und "nachhaltige Beschaffung" unterstützt. Der Bundesrat erwartet per Mitte 2013 ein erstes Reporting mit Massnahmenvorschlägen zur Steuerung des Beschaffungswesens.</p><p>Aktuell gibt es in der Bundesverwaltung keine Organisationseinheit, welche eine generelle Übersicht über Beratungsdienstleistungen hat, die in der dezentralen Beschaffungsverantwortung der Departemente liegen. Es ist Aufgabe der Departemente, in diesem Bereich die rechtskonforme, nachhaltige Beschaffung sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Bericht in der "Berner Zeitung" vom 10. Oktober 2012 lässt aufhorchen: Im Zusammenhang mit dem Fall "Insieme" war der Satz zu lesen: "520 Franken ist gemäss dem Bericht der Finanzkontrolle doppelt so viel wie der bundesweit geltende Richtwert 260 Franken pro Stunde." Erste unsystematische Nachfragen in der Bundesverwaltung zeigen ein unklares Bild. Es gebe gar keine Richtwerte mehr, diese seien abgeschafft worden, meinen die einen. Andere gehen immer noch von Richtwerten aus.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Klärung folgender Fragen:</p><p>1. Nach welchen Richtwerten werden Beratungsdienstleistungen in der Bundesverwaltung abgerechnet?</p><p>2. Wie hoch sind die effektiv bezahlten Ansätze für die unterschiedlichen Dienstleistungen?</p><p>3. Gibt es in der Bundesverwaltung eine Stelle, die in Sachen Beratungsmandate die Übersicht hat?</p><p>4. Wie sieht die Situation in den einzelnen Departementen und den Ämtern aus? Nach welchen Grundsätzen arbeiten sie?</p>
- Richtwerte für Beratungsmandate
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dienstleistungen werden gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen im Wettbewerb am Markt beschafft. Für die Departemente und Ämter der Bundesverwaltung gilt die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen und damit namentlich auch die Verordnung vom 24. Oktober 2012 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VöB).</p><p>Gemäss der Org-VöB liegt die Beschaffungsverantwortung für eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen zentral bei den Beschaffungsstellen, nämlich der Gruppe Armasuisse, dem Bundesamt für Strassen, dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und der Bundesreisezentrale. Die zentralen Beschaffungsstellen sind zuständig für die im Anhang zur Org-VöB aufgeführten Bereiche; so ist beispielsweise das BBL u. a. für die Informatikdienstleistungen und den Personalverleih im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes.</p><p>Dienstleistungen, welche nicht im Anhang zur Org-VöB aufgelistet sind, können die Organisationseinheiten selbst beschaffen (dezentrale Beschaffung). Dasselbe gilt, falls die zentrale Beschaffungsstelle die Kompetenz an eine Organisationseinheit delegiert hat.</p><p>Zur Koordination von dezentralen Beschaffungen in wenigen spezifischen Bereichen wurden gemäss Artikel 21 Org-VöB folgende Koordinationsstellen eingesetzt: die Bundeskanzlei für Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzungen, Kommunikation und PR und das Eidgenössische Personalamt (EPA) für Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung, Führungs- und Organisationsberatung.</p><p>1. Das EPA hat zur Bemessung der Honorare in den Bereichen Ausbildung sowie Führungs- und Organisationsberatung Rahmentarife erlassen. Die Honoraransätze, die sich am Markt orientieren, betragen für Selbstständigerwerbende, juristische Personen und Institute von 150 bis 260 Franken pro Stunde und für Unselbstständigerwerbende von 140 bis 215 Franken pro Stunde. Diese Rahmentarife gelten als Empfehlungen und haben folglich keinen verbindlichen Charakter. Für den Bereich der Beratung im IT-Bereich gibt es keine spezifischen Rahmentarife; die für den Bereich der Ausbildung, Führungs- und Organisationsberatung geltenden Tarife können aber analog angewendet werden.</p><p>Die Bundeskanzlei hat für Sprachdienstleistungen Tarife erlassen (einsehbar auf Homepage der Bundeskanzlei <a href="http://www.bk.admin.ch">www.bk.admin.ch</a>, Rubriken "Sprachen"/"Übersetzungen"). Der Tarif für externe Übersetzungen bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes. Ab 1. Januar 2013 beträgt der Tarif für eine Seite zu 30 Zeilen und 60 Anschlägen je Zeile für durchschnittlich schwierige Texte zwischen 120 und 150 Franken, für besonders schwierige Texte zwischen 126 und 156 Franken (jeweils einschliesslich Dringlichkeitszuschlag). Revisionsarbeiten - die verwaltungsinterne Überprüfung von extern erstellten Übersetzungen - werden zu einem Stundenansatz von 90 Franken vergütet. In den Tarifen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Bei den Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation und PR ist eine solche Tarifierung aufgrund der vielfältigen Bedürfnisse der Departemente und Ämter sowie der breiten Dienstleistungspalette auf der Anbieterseite nicht adäquat. Die Koordinationsfunktion der Bundeskanzlei beschränkt sich auf beratende Auskünfte über den Angebotsmarkt (Aufzählung möglicher Anbietenden).</p><p>2. Die Organisationseinheiten beschaffen die Dienstleistungen am Markt autonom. Dementsprechend sind es auch die jeweiligen Organisationseinheiten, welche die Übersicht über die effektiv bezahlten Ansätze sicherstellen müssen.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 die Einführung eines Beschaffungscontrollings auf Stufe Bund beschlossen und ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Mit dem Beschaffungscontrolling werden die Zielsetzungen "ordnungsmässige Beschaffung" und "nachhaltige Beschaffung" unterstützt. Der Bundesrat erwartet per Mitte 2013 ein erstes Reporting mit Massnahmenvorschlägen zur Steuerung des Beschaffungswesens.</p><p>Aktuell gibt es in der Bundesverwaltung keine Organisationseinheit, welche eine generelle Übersicht über Beratungsdienstleistungen hat, die in der dezentralen Beschaffungsverantwortung der Departemente liegen. Es ist Aufgabe der Departemente, in diesem Bereich die rechtskonforme, nachhaltige Beschaffung sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Bericht in der "Berner Zeitung" vom 10. Oktober 2012 lässt aufhorchen: Im Zusammenhang mit dem Fall "Insieme" war der Satz zu lesen: "520 Franken ist gemäss dem Bericht der Finanzkontrolle doppelt so viel wie der bundesweit geltende Richtwert 260 Franken pro Stunde." Erste unsystematische Nachfragen in der Bundesverwaltung zeigen ein unklares Bild. Es gebe gar keine Richtwerte mehr, diese seien abgeschafft worden, meinen die einen. Andere gehen immer noch von Richtwerten aus.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Klärung folgender Fragen:</p><p>1. Nach welchen Richtwerten werden Beratungsdienstleistungen in der Bundesverwaltung abgerechnet?</p><p>2. Wie hoch sind die effektiv bezahlten Ansätze für die unterschiedlichen Dienstleistungen?</p><p>3. Gibt es in der Bundesverwaltung eine Stelle, die in Sachen Beratungsmandate die Übersicht hat?</p><p>4. Wie sieht die Situation in den einzelnen Departementen und den Ämtern aus? Nach welchen Grundsätzen arbeiten sie?</p>
- Richtwerte für Beratungsmandate
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