Dürfen Biodünger nicht für die integrierte Produktion verwendet werden?
- ShortId
-
12.1111
- Id
-
20121111
- Updated
-
24.06.2025 22:26
- Language
-
de
- Title
-
Dürfen Biodünger nicht für die integrierte Produktion verwendet werden?
- AdditionalIndexing
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55;Agrarrecht;biologische Landwirtschaft;organischer Dünger;Düngemittel;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
- L05K1401030203, Agrarrecht
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L05K1401080201, Düngemittel
- L06K140108020102, organischer Dünger
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Blattdünger, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, dürfen für die integrierte Produktion verwendet werden.</p><p>Generell dürfen die Nährstofffrachten die Umwelt nicht belasten. Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft sieht die Verwendung bodenschonender Dünger vor. Zudem müssen landwirtschaftliche Betriebe eine ausgeglichene Düngerbilanz aufweisen.</p><p>Nur zugelassene Dünger dürfen in Verkehr gebracht werden. Produkte, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, können für andere Produktionsformen verwendet werden. Auch wenn die Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, welche die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 von 2008 ersetzte, übereinstimmt, werden die Produzentinnen und Produzenten, die in der Schweiz tätig sind, gemäss der Schweizer Verordnung zertifiziert und müssen deshalb die in jener Verordnung aufgeführten Anforderungen einhalten.</p><p>Wir möchten des Weiteren festhalten, dass die Labels (IP-Suisse, Knospe von Bio Suisse usw.) privatrechtlicher Natur sind. Sie sind mit Anforderungen verknüpft, die von den Organisationen selbst definiert werden und häufig restriktiver sind als jene des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für Blattdünger ist die geltende gesetzliche Grundlage in der Schweiz für die biologische Landwirtschaft identisch mit den Bestimmungen in der Europäischen Union. Entsprechend ist auch Anhang 2 der EU-Richtlinie Nr. 2092/91 identisch mit Anhang 2 der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Da ausländische Zertifizierungen von der Schweiz anerkannt werden, können europäische Hilfsstoffe (Ausgangsmaterialien), die in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden, in der Schweiz als biologische Produkte vermarktet werden. Da also diese Produkte für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, erstaunt es, dass sie für die integrierte Produktion nicht verwendet werden dürfen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>Dürfen Blattdünger, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, für die integrierte Produktion verwendet werden? Wenn nein, warum nicht?</p><p>Kann, ganz allgemein, ein für die biologische Landwirtschaft zugelassenes Produkt für andere Produktionsformen zugelassen werden (selbstverständlich unter Einhaltung des Pflichtenhefts der jeweiligen Labels)?</p>
- Dürfen Biodünger nicht für die integrierte Produktion verwendet werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Blattdünger, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, dürfen für die integrierte Produktion verwendet werden.</p><p>Generell dürfen die Nährstofffrachten die Umwelt nicht belasten. Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft sieht die Verwendung bodenschonender Dünger vor. Zudem müssen landwirtschaftliche Betriebe eine ausgeglichene Düngerbilanz aufweisen.</p><p>Nur zugelassene Dünger dürfen in Verkehr gebracht werden. Produkte, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, können für andere Produktionsformen verwendet werden. Auch wenn die Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, welche die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 von 2008 ersetzte, übereinstimmt, werden die Produzentinnen und Produzenten, die in der Schweiz tätig sind, gemäss der Schweizer Verordnung zertifiziert und müssen deshalb die in jener Verordnung aufgeführten Anforderungen einhalten.</p><p>Wir möchten des Weiteren festhalten, dass die Labels (IP-Suisse, Knospe von Bio Suisse usw.) privatrechtlicher Natur sind. Sie sind mit Anforderungen verknüpft, die von den Organisationen selbst definiert werden und häufig restriktiver sind als jene des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für Blattdünger ist die geltende gesetzliche Grundlage in der Schweiz für die biologische Landwirtschaft identisch mit den Bestimmungen in der Europäischen Union. Entsprechend ist auch Anhang 2 der EU-Richtlinie Nr. 2092/91 identisch mit Anhang 2 der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Da ausländische Zertifizierungen von der Schweiz anerkannt werden, können europäische Hilfsstoffe (Ausgangsmaterialien), die in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden, in der Schweiz als biologische Produkte vermarktet werden. Da also diese Produkte für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, erstaunt es, dass sie für die integrierte Produktion nicht verwendet werden dürfen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>Dürfen Blattdünger, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, für die integrierte Produktion verwendet werden? Wenn nein, warum nicht?</p><p>Kann, ganz allgemein, ein für die biologische Landwirtschaft zugelassenes Produkt für andere Produktionsformen zugelassen werden (selbstverständlich unter Einhaltung des Pflichtenhefts der jeweiligen Labels)?</p>
- Dürfen Biodünger nicht für die integrierte Produktion verwendet werden?
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