IT-Leistungserbringer zentralisieren. Wann wird die Motion 07.3452 endlich umgesetzt?

ShortId
12.1118
Id
20121118
Updated
14.11.2025 06:42
Language
de
Title
IT-Leistungserbringer zentralisieren. Wann wird die Motion 07.3452 endlich umgesetzt?
AdditionalIndexing
34;04;Organisation der Bundesverwaltung;Dezentralisierung;Motion;Koordination;Vollzug von Beschlüssen;Informationstechnologie;Bundesamt für Informatik und Telekommunikation;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Informatik (speziell);Frist
1
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K12020307, Informationstechnologie
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L04K08040502, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
  • L03K120301, Informatik (speziell)
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0503020802, Frist
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K080301020105, Motion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Anfragende erwähnt, hat der Bundesrat die Motion 07.3452 am 9. Dezember 2011 zur Abschreibung beantragt. Der Bundesrat führte dabei an, dass einerseits die vom Motionär geforderte vollständige Zentralisierung im Bundesumfeld wegen der sehr heterogenen Fachprozesse nur teilweise sinnvoll sei. Andererseits habe er die Umsetzung der vom Motionär geforderten Synergiegewinnung mit verschiedenen Massnahmen der revidierten Bundesinformatikverordnung sowie der IKT-Strategie Bund 2012-2015 ausgelöst. So werden die neueingeführten bzw. neu zu beschliessenden IKT-Standarddienste gewährleisten, dass grosse und wichtige Teile der Bundesinformatik nur noch in speziell begründeten Fällen an mehrere Leistungserbringer oder zumindest an solche mit optimalem Preis-Leistungs-Angebot vergeben werden. Bereits als IKT-Standarddienste beschlossen sind zentrale Dienste der Telekommunikation sowie erste Dienste für die IKT-Sicherheit und IKT-Basisinfrastruktur. Diese werden seit dem 1. Januar 2012 durch das ISB operativ geführt und durch einen einzigen Leistungserbringer, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, produziert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass grundsätzlich folgende weitere IKT-Leistungen als IKT-Standarddienste geführt werden sollen: die Büroautomation, weitere Infrastruktur- und Sicherheitsdienste, Adressverifikationsdienste, der Enterprise Service Bus, Formulardienste, Identity- und Accessmanagementdienste, Portalinfrastrukturdienste sowie Suchdienste. Ein Entscheid über die Marktmodelle der Standarddienste Büroautomation und Sprachkommunikation und damit auch die Ausgestaltung von deren Leistungserbringung steht in Kürze an. Gestützt auf die konsolidierten Anforderungen der Departemente und der Bundeskanzlei wird der Bundesrat im Verlaufe dieses Jahres zu den weiteren Standarddiensten die Marktmodelle definieren und den Nutzen ausweisen.</p><p>Zusätzliche Elemente der vom Motionär gewünschten Synergiegewinne sollen durch die Umsetzung weiterer Massnahmen der IKT-Strategie Bund 2012-2015 erreicht werden. So ist ein Konzept Datacenter Bund in Erarbeitung, das die langfristige Koordination von Bau und Betrieb der Rechenzentren der Bundesverwaltung zum Ziel hat. Der in der Strategie enthaltene Grundsatz der Komplementarität der Produkteportfolios der internen Leistungserbringer wurde zum Teil in deren Leistungsaufträgen bereits berücksichtigt und in der Strategie mit Grundsätzen zum Leistungsbezugsentscheid der Departemente und der Bundeskanzlei ergänzt.</p><p>Wie festgehalten, soll einerseits ein Teil der vom Anfragende geforderten Synergiegewinnung im Bereich der IKT-Leistungserbringung mittels verschiedener Massnahmen gestützt auf die IKT-Strategie Bund 2012-2015 erzielt werden. Diese Strategie wird schrittweise umgesetzt. Die zuständigen Kommissionen wurden und werden periodisch über den Stand der Umsetzung informiert.</p><p>Andererseits glaubt der Bundesrat aber nicht, dass die Entwicklung im Projekt Insieme unmittelbar mit der Anzahl der internen IKT-Leistungserbringer in Zusammenhang gebracht werden kann. Insieme ist nicht in erster Linie "am vorherrschenden Gärtchendenken" der IKT-Leistungserbringer gescheitert, wie dies der Anfragende erwähnt. Vermutlich dürften weitgehend andere Gründe vorliegen. Diese werden im Rahmen der Arbeitsgruppe Insieme des Parlamentes nun aufgearbeitet, was der Bundesrat begrüsst. Gefehlt hat aus Sicht des Bundesrates insbesondere eine systematische und neutrale Qualitätskontrolle für grosse und kritische IKT-Projekte. Eine solche Qualitätskontrolle wird er für Schlüsselprojekte in der ersten Hälfte dieses Jahres unter Einbezug der EFK beschliessen. Er hat zudem bereits weitere Massnahmen zur Stärkung der Führung von IKT-Projekten beschlossen. Dazu gehören die verbesserte Ausbildung der Projektauftraggebenden und -leitenden, ein strategisches Controlling von IKT-Schlüsselprojekten auf Stufe Bundesrat sowie der Aufbau eines zentralen Pools von spezialisierten IKT-Grossprojektleitenden. Diese Massnahmen werden begleitet durch ein intensiviertes Beschaffungscontrolling.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor über vier Jahren wurde der Bundesrat mit der Motion 07.3452 dazu beauftragt, die IT-Leistungserbringer innerhalb der Bundesverwaltung im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu zentralisieren. Ausgenommen davon sollten nur diejenigen Leistungserbringer sein, bei denen eine Zentralisierung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Motion wird der Bundesrat gebeten, über den aktuellen Stand zu informieren sowie anzugeben, wann die IT-Leistungserbringer, wie vom Parlament gefordert, endlich zentralisiert sind.</p><p>Im März 2008 wurde die Motion 07.3452, "IT-Leistungserbringer zentralisieren", überwiesen. Zwischenzeitlich wurde die Bundesinformatikverordnung revidiert sowie die Informatikstrategie des Bundes für die Jahre 2012-2015 erneuert. Die vom Parlament geforderte Zentralisierung der IT-Leistungserbringer wurde dabei nicht berücksichtigt. Mit der Begründung, die Rahmenbedingungen hätten sich geändert, beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion, ohne dass diese auch nur im Ansatz umgesetzt worden wäre. Damit missachtet der Bundesrat den Willen des Parlamentes. Es fehlt offensichtlich an Entschlossenheit, die Motion umzusetzen. Lieber werkeln die einzelnen Departemente für sich selbst.</p><p>Heute bestehen neben dem BIT im EFD noch immer in fünf Departementen (EDA, EJPD, EVD, VBS und BK) eigene Leistungserbringer. Insieme ist nur eines von zahlreichen IT-Projekten, das u. a. auch am vorherrschenden Gärtchendenken in der Bundesverwaltung gescheitert ist. Es braucht zwingend eine verbesserte Zusammenarbeit und Zentralisierung der IT-Dienstleistungen in der Bundesverwaltung. Die IKT ist in den letzten Jahren immer komplexer und vielschichtiger geworden. Insbesondere mit Blick auf die Realisation zahlreicher E-Government-Projekte ist eine Zentralisierung der IT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung in Zukunft unabdingbar.</p>
  • IT-Leistungserbringer zentralisieren. Wann wird die Motion 07.3452 endlich umgesetzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Anfragende erwähnt, hat der Bundesrat die Motion 07.3452 am 9. Dezember 2011 zur Abschreibung beantragt. Der Bundesrat führte dabei an, dass einerseits die vom Motionär geforderte vollständige Zentralisierung im Bundesumfeld wegen der sehr heterogenen Fachprozesse nur teilweise sinnvoll sei. Andererseits habe er die Umsetzung der vom Motionär geforderten Synergiegewinnung mit verschiedenen Massnahmen der revidierten Bundesinformatikverordnung sowie der IKT-Strategie Bund 2012-2015 ausgelöst. So werden die neueingeführten bzw. neu zu beschliessenden IKT-Standarddienste gewährleisten, dass grosse und wichtige Teile der Bundesinformatik nur noch in speziell begründeten Fällen an mehrere Leistungserbringer oder zumindest an solche mit optimalem Preis-Leistungs-Angebot vergeben werden. Bereits als IKT-Standarddienste beschlossen sind zentrale Dienste der Telekommunikation sowie erste Dienste für die IKT-Sicherheit und IKT-Basisinfrastruktur. Diese werden seit dem 1. Januar 2012 durch das ISB operativ geführt und durch einen einzigen Leistungserbringer, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, produziert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass grundsätzlich folgende weitere IKT-Leistungen als IKT-Standarddienste geführt werden sollen: die Büroautomation, weitere Infrastruktur- und Sicherheitsdienste, Adressverifikationsdienste, der Enterprise Service Bus, Formulardienste, Identity- und Accessmanagementdienste, Portalinfrastrukturdienste sowie Suchdienste. Ein Entscheid über die Marktmodelle der Standarddienste Büroautomation und Sprachkommunikation und damit auch die Ausgestaltung von deren Leistungserbringung steht in Kürze an. Gestützt auf die konsolidierten Anforderungen der Departemente und der Bundeskanzlei wird der Bundesrat im Verlaufe dieses Jahres zu den weiteren Standarddiensten die Marktmodelle definieren und den Nutzen ausweisen.</p><p>Zusätzliche Elemente der vom Motionär gewünschten Synergiegewinne sollen durch die Umsetzung weiterer Massnahmen der IKT-Strategie Bund 2012-2015 erreicht werden. So ist ein Konzept Datacenter Bund in Erarbeitung, das die langfristige Koordination von Bau und Betrieb der Rechenzentren der Bundesverwaltung zum Ziel hat. Der in der Strategie enthaltene Grundsatz der Komplementarität der Produkteportfolios der internen Leistungserbringer wurde zum Teil in deren Leistungsaufträgen bereits berücksichtigt und in der Strategie mit Grundsätzen zum Leistungsbezugsentscheid der Departemente und der Bundeskanzlei ergänzt.</p><p>Wie festgehalten, soll einerseits ein Teil der vom Anfragende geforderten Synergiegewinnung im Bereich der IKT-Leistungserbringung mittels verschiedener Massnahmen gestützt auf die IKT-Strategie Bund 2012-2015 erzielt werden. Diese Strategie wird schrittweise umgesetzt. Die zuständigen Kommissionen wurden und werden periodisch über den Stand der Umsetzung informiert.</p><p>Andererseits glaubt der Bundesrat aber nicht, dass die Entwicklung im Projekt Insieme unmittelbar mit der Anzahl der internen IKT-Leistungserbringer in Zusammenhang gebracht werden kann. Insieme ist nicht in erster Linie "am vorherrschenden Gärtchendenken" der IKT-Leistungserbringer gescheitert, wie dies der Anfragende erwähnt. Vermutlich dürften weitgehend andere Gründe vorliegen. Diese werden im Rahmen der Arbeitsgruppe Insieme des Parlamentes nun aufgearbeitet, was der Bundesrat begrüsst. Gefehlt hat aus Sicht des Bundesrates insbesondere eine systematische und neutrale Qualitätskontrolle für grosse und kritische IKT-Projekte. Eine solche Qualitätskontrolle wird er für Schlüsselprojekte in der ersten Hälfte dieses Jahres unter Einbezug der EFK beschliessen. Er hat zudem bereits weitere Massnahmen zur Stärkung der Führung von IKT-Projekten beschlossen. Dazu gehören die verbesserte Ausbildung der Projektauftraggebenden und -leitenden, ein strategisches Controlling von IKT-Schlüsselprojekten auf Stufe Bundesrat sowie der Aufbau eines zentralen Pools von spezialisierten IKT-Grossprojektleitenden. Diese Massnahmen werden begleitet durch ein intensiviertes Beschaffungscontrolling.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor über vier Jahren wurde der Bundesrat mit der Motion 07.3452 dazu beauftragt, die IT-Leistungserbringer innerhalb der Bundesverwaltung im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu zentralisieren. Ausgenommen davon sollten nur diejenigen Leistungserbringer sein, bei denen eine Zentralisierung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Motion wird der Bundesrat gebeten, über den aktuellen Stand zu informieren sowie anzugeben, wann die IT-Leistungserbringer, wie vom Parlament gefordert, endlich zentralisiert sind.</p><p>Im März 2008 wurde die Motion 07.3452, "IT-Leistungserbringer zentralisieren", überwiesen. Zwischenzeitlich wurde die Bundesinformatikverordnung revidiert sowie die Informatikstrategie des Bundes für die Jahre 2012-2015 erneuert. Die vom Parlament geforderte Zentralisierung der IT-Leistungserbringer wurde dabei nicht berücksichtigt. Mit der Begründung, die Rahmenbedingungen hätten sich geändert, beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion, ohne dass diese auch nur im Ansatz umgesetzt worden wäre. Damit missachtet der Bundesrat den Willen des Parlamentes. Es fehlt offensichtlich an Entschlossenheit, die Motion umzusetzen. Lieber werkeln die einzelnen Departemente für sich selbst.</p><p>Heute bestehen neben dem BIT im EFD noch immer in fünf Departementen (EDA, EJPD, EVD, VBS und BK) eigene Leistungserbringer. Insieme ist nur eines von zahlreichen IT-Projekten, das u. a. auch am vorherrschenden Gärtchendenken in der Bundesverwaltung gescheitert ist. Es braucht zwingend eine verbesserte Zusammenarbeit und Zentralisierung der IT-Dienstleistungen in der Bundesverwaltung. Die IKT ist in den letzten Jahren immer komplexer und vielschichtiger geworden. Insbesondere mit Blick auf die Realisation zahlreicher E-Government-Projekte ist eine Zentralisierung der IT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung in Zukunft unabdingbar.</p>
    • IT-Leistungserbringer zentralisieren. Wann wird die Motion 07.3452 endlich umgesetzt?

Back to List