Blaulichtformationen brauchen eine Änderung der VTS
- ShortId
-
12.1120
- Id
-
20121120
- Updated
-
24.06.2025 22:29
- Language
-
de
- Title
-
Blaulichtformationen brauchen eine Änderung der VTS
- AdditionalIndexing
-
48;Motorfahrzeug;Feuerwehr;Fahrzeugausrüstung;Alarmierung;Strassenverkehrsordnung;Notfallmedizin;technische Vorschrift
- 1
-
- L05K0706010204, technische Vorschrift
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K04030202, Feuerwehr
- L04K18030101, Motorfahrzeug
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L04K01050514, Notfallmedizin
- L04K04030307, Alarmierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eindeutige und einheitliche Signalbilder sowie die Vermeidung von übermässiger Ablenkung oder gar Blendung sind für die Sicherheit und für die Wirksamkeit der Signalgebung im Strassenverkehr von grosser Bedeutung. Die geltenden Regelungen definieren deshalb klare Anforderungen an die Montage von Blaulichtern. So können nach Artikel 110 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) mit Bewilligung der Zulassungsbehörden und durch Eintrag im Fahrzeugausweis Blaulichter und höchstens zwei zusätzliche, nach vorne gerichtete Blaulichtscheinwerfer an Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Sanität und des Zolls erlaubt werden.</p><p>Der Schweizerische Feuerwehrverband hat im Oktober 2012 in einem Schreiben an das zuständige Bundesamt verschiedene Vorschläge zur Änderung der Signalisation von Einsatzfahrzeugen gemacht. Namentlich wird die Zulassung von mehreren zusätzlichen Blaulichtscheinwerfern nach der Seite und nach hinten, von automatischen Springlichtschaltungen für die fahrzeugeigenen Scheinwerfer und von Verkehrsinformationssystemen auf dem Dach der Fahrzeuge angeregt. Das Bundesamt hat sich bereiterklärt, diese Vorschläge zu prüfen.</p><p>Die nötigen Abklärungen sind umfangreich. Es soll insbesondere geklärt werden, inwiefern das Fehlverhalten gewisser Verkehrsteilnehmer wirklich auf eine fehlende Wahrnehmung zurückgeführt werden kann. In einem zweiten Schritt sollen die betroffenen und interessierten externen Kreise einbezogen werden.</p><p>Über eine allfällige Änderung der Verordnung wird der Bundesrat deshalb frühestens 2014 beschliessen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Blaulichtformationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei) sind immer wieder in Notfällen mit der Situation konfrontiert, dass die Verkehrsteilnehmer die Einsatzfahrzeuge bei dringlichen Dienstfahrten mit Sondersignal und Zweiklanghorn nicht mehr genügend wahrnehmen oder rechtzeitig erkennen. Dadurch wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet. Die Polizei, Rettungskräfte und Blaulichtorganisationen müssen rasch und sicher an ihren Einsatzort gelangen. Eine rasche Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dient der Sicherheit der Einsatzkräfte und der Verkehrsteilnehmer.</p><p>Dieser vom Schweizerischen Feuerwehrverband vorgeschlagenen Anpassung der VTS-Bestimmungen steht auch seitens des Astra gemäss Schreiben an den Schweizerischen Feuerwehrverband nichts entgegen. Einzig der zeitliche Ablauf und ein Datum der Inkraftsetzung stehen noch aus.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Wann ist beabsichtigt, diese Anpassungen der VTS vorzunehmen und diese Änderungen der technischen Anforderungen in Kraft zu setzen?</p>
- Blaulichtformationen brauchen eine Änderung der VTS
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eindeutige und einheitliche Signalbilder sowie die Vermeidung von übermässiger Ablenkung oder gar Blendung sind für die Sicherheit und für die Wirksamkeit der Signalgebung im Strassenverkehr von grosser Bedeutung. Die geltenden Regelungen definieren deshalb klare Anforderungen an die Montage von Blaulichtern. So können nach Artikel 110 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) mit Bewilligung der Zulassungsbehörden und durch Eintrag im Fahrzeugausweis Blaulichter und höchstens zwei zusätzliche, nach vorne gerichtete Blaulichtscheinwerfer an Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Sanität und des Zolls erlaubt werden.</p><p>Der Schweizerische Feuerwehrverband hat im Oktober 2012 in einem Schreiben an das zuständige Bundesamt verschiedene Vorschläge zur Änderung der Signalisation von Einsatzfahrzeugen gemacht. Namentlich wird die Zulassung von mehreren zusätzlichen Blaulichtscheinwerfern nach der Seite und nach hinten, von automatischen Springlichtschaltungen für die fahrzeugeigenen Scheinwerfer und von Verkehrsinformationssystemen auf dem Dach der Fahrzeuge angeregt. Das Bundesamt hat sich bereiterklärt, diese Vorschläge zu prüfen.</p><p>Die nötigen Abklärungen sind umfangreich. Es soll insbesondere geklärt werden, inwiefern das Fehlverhalten gewisser Verkehrsteilnehmer wirklich auf eine fehlende Wahrnehmung zurückgeführt werden kann. In einem zweiten Schritt sollen die betroffenen und interessierten externen Kreise einbezogen werden.</p><p>Über eine allfällige Änderung der Verordnung wird der Bundesrat deshalb frühestens 2014 beschliessen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Blaulichtformationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei) sind immer wieder in Notfällen mit der Situation konfrontiert, dass die Verkehrsteilnehmer die Einsatzfahrzeuge bei dringlichen Dienstfahrten mit Sondersignal und Zweiklanghorn nicht mehr genügend wahrnehmen oder rechtzeitig erkennen. Dadurch wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet. Die Polizei, Rettungskräfte und Blaulichtorganisationen müssen rasch und sicher an ihren Einsatzort gelangen. Eine rasche Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dient der Sicherheit der Einsatzkräfte und der Verkehrsteilnehmer.</p><p>Dieser vom Schweizerischen Feuerwehrverband vorgeschlagenen Anpassung der VTS-Bestimmungen steht auch seitens des Astra gemäss Schreiben an den Schweizerischen Feuerwehrverband nichts entgegen. Einzig der zeitliche Ablauf und ein Datum der Inkraftsetzung stehen noch aus.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Wann ist beabsichtigt, diese Anpassungen der VTS vorzunehmen und diese Änderungen der technischen Anforderungen in Kraft zu setzen?</p>
- Blaulichtformationen brauchen eine Änderung der VTS
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