Transparenz bei Freihandvergaben durch den Bund gewährleisten

ShortId
12.1130
Id
20121130
Updated
14.11.2025 06:57
Language
de
Title
Transparenz bei Freihandvergaben durch den Bund gewährleisten
AdditionalIndexing
04;15;freihändig vergebener Auftrag;Submissionswesen;Bundesverwaltung;Vollzug von Beschlüssen;Transparenz
1
  • L05K0701030504, freihändig vergebener Auftrag
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Öffentliche Aufträge über dem sogenannten WTO-Schwellenwert sind gemäss den einschlägigen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 18, 23 sowie 24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB; SR 172.056.1) öffentlich auszuschreiben, die Zuschläge sind zu publizieren. Werden Aufträge über dem WTO-Schwellenwert freihändig vergeben (Art. 16 BöB), so ist der Zuschlag innert 30 Tagen ebenfalls zu publizieren (Art. 28 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.11). Diese Publikationen erfolgen einzeln auf dem Informationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (<a href="http://www.simap.ch">www.simap.ch</a>), das allen zugänglich ist, und dienen der Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Änderung der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 172.056.15) per 1. Januar 2013 die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten Beschaffungscontrollings geschaffen, welches sowohl die über- als auch die unterschwelligen Beschaffungen erfassen wird. Aufgrund einer regelmässigen Berichterstattung wird es dem Bundesrat künftig möglich sein, departementsübergreifend die Ordnungsmässigkeit und Nachhaltigkeit der Beschaffungen von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen zu überwachen und zu steuern. Dies wird verwaltungsintern, auf Stufe Bundesrat und auf Stufe der Departemente, zu einer verbesserten Transparenz führen. Zudem werden dadurch die Wirtschaftlichkeit und Effizienz im öffentlichen Beschaffungswesen unterstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Trotz unmissverständlicher Gesetzeslage scheint sich die Mehrheit der Bundesverwaltung gemäss Medienberichten keinen Deut um die transparente Kommunikation bezüglich der Auftragsvergabe durch den Bund - insbesondere auch jene im freihändigen Verfahren - zu scheren, was ein absolut unhaltbarer Zustand ist. Vertritt der Bundesrat nicht auch die Meinung, dass die bestehenden Missstände schnellstmöglich behoben werden müssen und solch gravierende Versäumnisse nicht weiterhin toleriert werden dürfen?</p>
  • Transparenz bei Freihandvergaben durch den Bund gewährleisten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Öffentliche Aufträge über dem sogenannten WTO-Schwellenwert sind gemäss den einschlägigen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 18, 23 sowie 24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB; SR 172.056.1) öffentlich auszuschreiben, die Zuschläge sind zu publizieren. Werden Aufträge über dem WTO-Schwellenwert freihändig vergeben (Art. 16 BöB), so ist der Zuschlag innert 30 Tagen ebenfalls zu publizieren (Art. 28 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.11). Diese Publikationen erfolgen einzeln auf dem Informationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (<a href="http://www.simap.ch">www.simap.ch</a>), das allen zugänglich ist, und dienen der Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Änderung der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 172.056.15) per 1. Januar 2013 die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten Beschaffungscontrollings geschaffen, welches sowohl die über- als auch die unterschwelligen Beschaffungen erfassen wird. Aufgrund einer regelmässigen Berichterstattung wird es dem Bundesrat künftig möglich sein, departementsübergreifend die Ordnungsmässigkeit und Nachhaltigkeit der Beschaffungen von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen zu überwachen und zu steuern. Dies wird verwaltungsintern, auf Stufe Bundesrat und auf Stufe der Departemente, zu einer verbesserten Transparenz führen. Zudem werden dadurch die Wirtschaftlichkeit und Effizienz im öffentlichen Beschaffungswesen unterstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Trotz unmissverständlicher Gesetzeslage scheint sich die Mehrheit der Bundesverwaltung gemäss Medienberichten keinen Deut um die transparente Kommunikation bezüglich der Auftragsvergabe durch den Bund - insbesondere auch jene im freihändigen Verfahren - zu scheren, was ein absolut unhaltbarer Zustand ist. Vertritt der Bundesrat nicht auch die Meinung, dass die bestehenden Missstände schnellstmöglich behoben werden müssen und solch gravierende Versäumnisse nicht weiterhin toleriert werden dürfen?</p>
    • Transparenz bei Freihandvergaben durch den Bund gewährleisten

Back to List