Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem

ShortId
12.1131
Id
20121131
Updated
24.06.2025 22:43
Language
de
Title
Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem
AdditionalIndexing
48;10;Wettbewerbsbeschränkung;Europäische Union;Luftrecht;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18020403, Luftrecht
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Europäische Kommission hat am 20. November 2012 einen Vorschlag unterbreitet, wonach das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) für Flüge von und nach Drittstaaten ausserhalb von EU und Efta für ein Jahr ausgesetzt werden soll (COM, 2012, 697 final). Der Vorschlag, der noch vom Europäischen Parlament und Rat der EU beschlossen werden muss, soll "eine positive Atmosphäre" für die im kommenden Herbst stattfindenden Verhandlungen innerhalb der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation schaffen. Sollten keine Ergebnisse erzielt werden können, droht die EU, das ETS wieder auf alle Flüge auszudehnen. Als einziger Drittstaat ohne vertragliche Bindung an das EU ETS war die Schweiz von dieser Ausnahme nicht erfasst worden.</p><p>Die Schweizer Delegation brachte dieses Vorgehen der EU an der letzten Sitzung des Gemischten Ausschusses Luftverkehr Schweiz-EU vom 30. November 2012 zur Sprache. Zudem äusserte die Vorsteherin des UVEK in einem Brief an EU-Kommissarin Hedegaard ihr Befremden über das Vorgehen der EU und verlangte Erklärungen über die Hintergründe dieses Entscheides. Diese Antwort steht zurzeit noch aus.</p><p>2. Der Bundesrat wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit beobachten und - soweit erforderlich - weitere Schritte prüfen. Dabei werden die laufenden Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zu berücksichtigen sein.</p><p>3. Die Frage möglicher Massnahmen wird im Lichte der erwähnten Überprüfung zu beurteilen sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf das tatsächliche Ausmass der Wettbewerbsnachteile und des Schadens für die schweizerischen Fluggesellschaften zu legen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die EU hatte 2008 in einer Richtlinie beschlossen, dass alle in der EU startenden und landenden Flugzeuge in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) eingebunden werden.</p><p>Die Schweiz hatte ursprünglich vor, sich dem EU ETS für die Luftfahrt anzuschliessen. Das UVEK verkündete am 3. August 2012, dass die Schweiz angesichts von Verhandlungsfortschritten die für einen Anschluss notwendige Datenerhebung zurückstellen und die internationale Entwicklung abwarten wolle. Vermutlich spielten für diesen Entscheid aber auch die drohenden Vergeltungsmassnahmen von Drittstaaten eine bedeutende Rolle.</p><p>Aufgrund der heftigen Intervention der Bric-Staaten sowie der USA, die eine Verletzung des internationalen Rechtes geltend machten, verkündete EU-Kommissarin Connie Hedegaard am 12. November 2012, dass der Anwendungsbereich des EU ETS für Fluggesellschaften auf intraeuropäische Flüge beschränkt würde. Der neue Anwendungsbereich umfasst alle Flüge innerhalb der EU-, EWR- und den Efta-Staaten. Für diese Ausdehnung auf Efta-Staaten besteht keine Rechtsgrundlage. Die Schweiz wird somit durch die vorgeschlagene Änderung als einziger Drittstaat unilateral und ohne vertragliche Zustimmung in das EU ETS eingebunden. Dadurch werden Schweizer Fluggesellschaften einseitig wettbewerblich benachteiligt.</p><p>Angesichts dieser Tatsache stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat gegen die geplante unilaterale Rechtsanwendung bei der EU protestiert?</p><p>2. Wie gedenkt er sich gegen diese unilaterale Rechtsanwendung zur Wehr zu setzen?</p><p>3. Mit welchen Mitteln gedenkt er die Schweizer Fluggesellschaften vor dem dadurch drohenden finanziellen Schaden zu bewahren?</p>
  • Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Europäische Kommission hat am 20. November 2012 einen Vorschlag unterbreitet, wonach das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) für Flüge von und nach Drittstaaten ausserhalb von EU und Efta für ein Jahr ausgesetzt werden soll (COM, 2012, 697 final). Der Vorschlag, der noch vom Europäischen Parlament und Rat der EU beschlossen werden muss, soll "eine positive Atmosphäre" für die im kommenden Herbst stattfindenden Verhandlungen innerhalb der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation schaffen. Sollten keine Ergebnisse erzielt werden können, droht die EU, das ETS wieder auf alle Flüge auszudehnen. Als einziger Drittstaat ohne vertragliche Bindung an das EU ETS war die Schweiz von dieser Ausnahme nicht erfasst worden.</p><p>Die Schweizer Delegation brachte dieses Vorgehen der EU an der letzten Sitzung des Gemischten Ausschusses Luftverkehr Schweiz-EU vom 30. November 2012 zur Sprache. Zudem äusserte die Vorsteherin des UVEK in einem Brief an EU-Kommissarin Hedegaard ihr Befremden über das Vorgehen der EU und verlangte Erklärungen über die Hintergründe dieses Entscheides. Diese Antwort steht zurzeit noch aus.</p><p>2. Der Bundesrat wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit beobachten und - soweit erforderlich - weitere Schritte prüfen. Dabei werden die laufenden Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zu berücksichtigen sein.</p><p>3. Die Frage möglicher Massnahmen wird im Lichte der erwähnten Überprüfung zu beurteilen sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf das tatsächliche Ausmass der Wettbewerbsnachteile und des Schadens für die schweizerischen Fluggesellschaften zu legen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die EU hatte 2008 in einer Richtlinie beschlossen, dass alle in der EU startenden und landenden Flugzeuge in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) eingebunden werden.</p><p>Die Schweiz hatte ursprünglich vor, sich dem EU ETS für die Luftfahrt anzuschliessen. Das UVEK verkündete am 3. August 2012, dass die Schweiz angesichts von Verhandlungsfortschritten die für einen Anschluss notwendige Datenerhebung zurückstellen und die internationale Entwicklung abwarten wolle. Vermutlich spielten für diesen Entscheid aber auch die drohenden Vergeltungsmassnahmen von Drittstaaten eine bedeutende Rolle.</p><p>Aufgrund der heftigen Intervention der Bric-Staaten sowie der USA, die eine Verletzung des internationalen Rechtes geltend machten, verkündete EU-Kommissarin Connie Hedegaard am 12. November 2012, dass der Anwendungsbereich des EU ETS für Fluggesellschaften auf intraeuropäische Flüge beschränkt würde. Der neue Anwendungsbereich umfasst alle Flüge innerhalb der EU-, EWR- und den Efta-Staaten. Für diese Ausdehnung auf Efta-Staaten besteht keine Rechtsgrundlage. Die Schweiz wird somit durch die vorgeschlagene Änderung als einziger Drittstaat unilateral und ohne vertragliche Zustimmung in das EU ETS eingebunden. Dadurch werden Schweizer Fluggesellschaften einseitig wettbewerblich benachteiligt.</p><p>Angesichts dieser Tatsache stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat gegen die geplante unilaterale Rechtsanwendung bei der EU protestiert?</p><p>2. Wie gedenkt er sich gegen diese unilaterale Rechtsanwendung zur Wehr zu setzen?</p><p>3. Mit welchen Mitteln gedenkt er die Schweizer Fluggesellschaften vor dem dadurch drohenden finanziellen Schaden zu bewahren?</p>
    • Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem

Back to List