Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen

ShortId
12.3001
Id
20123001
Updated
24.06.2025 23:49
Language
de
Title
Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen
AdditionalIndexing
28;freie Schlagwörter: Poker;Geld;Bewilligung;Glücksspiel;Spielunternehmen;Spiel;Konzession;Gesetz
1
  • L04K01010106, Spiel
  • L04K11030201, Geld
  • L05K0101010601, Glücksspiel
  • L05K0806010103, Konzession
  • L05K0101010602, Spielunternehmen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da momentan das Pokern, auch um kleine Geldbeträge, ausserhalb von Familie, Freundeskreis und konzessionierten Spielbanken verboten ist, werden Menschen, welche zusammen um Geld spielen, kriminalisiert. Die konzessionierten Schweizer Spielbanken bieten aus wirtschaftlichen Gründen keine Pokerspiele um kleine Beträge an. Die Bürger, bei denen Geselligkeit und Unterhaltung im Vordergrund stehen, sind somit gezwungen, in ausländische Casinos oder ins Internet auszuweichen. Es ist aus suchtpräventiver Sicht äusserst bedenklich, wenn die Hobby-Pokerspieler ins Casino gezwungen werden und dort mit Einsätzen spielen, welche gezwungenermassen höher sind, als die finanziellen Verhältnisse es zulassen würden. Weiter werden so die Spieler mit dem grossen Glücksspiel um Millionen-Jackpots konfrontiert. Der Schweizerische Casinoverband macht kein Geheimnis daraus, dass die Pokerspiele wirtschaftlich uninteressant sind und somit einzig als ein Marketinginstrument betrachtet werden. Es soll keine Konkurrenz für die konzessionierten Spielbanken geschaffen werden, sondern lediglich das Unterhaltungsspiel um kleine Beträge ermöglicht werden.</p>
  • <p>Am 11. März 2012 wird über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke - Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" - abgestimmt. Der Bundesrat hat bereits umfangreiche Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzungsgesetzgebung in die Wege geleitet. Bei dieser Gelegenheit wird geprüft, ob bezüglich Pokerspiele bzw. Pokerturniere um geringe Beträge gesetzliche Regelungen vorgesehen werden können, die den Entwicklungen der Rechtsprechung und den gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei werden die Bedürfnisse des Sozialschutzes zu berücksichtigen sein.</p><p>Der Bundesrat möchte die Schlussfolgerungen der Studienkommission, die mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels beauftragt wurde, abwarten, bevor er sich für ein konkretes Lösungsmodell entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglicht, auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf ermöglicht wird.</p>
  • Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20100527
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da momentan das Pokern, auch um kleine Geldbeträge, ausserhalb von Familie, Freundeskreis und konzessionierten Spielbanken verboten ist, werden Menschen, welche zusammen um Geld spielen, kriminalisiert. Die konzessionierten Schweizer Spielbanken bieten aus wirtschaftlichen Gründen keine Pokerspiele um kleine Beträge an. Die Bürger, bei denen Geselligkeit und Unterhaltung im Vordergrund stehen, sind somit gezwungen, in ausländische Casinos oder ins Internet auszuweichen. Es ist aus suchtpräventiver Sicht äusserst bedenklich, wenn die Hobby-Pokerspieler ins Casino gezwungen werden und dort mit Einsätzen spielen, welche gezwungenermassen höher sind, als die finanziellen Verhältnisse es zulassen würden. Weiter werden so die Spieler mit dem grossen Glücksspiel um Millionen-Jackpots konfrontiert. Der Schweizerische Casinoverband macht kein Geheimnis daraus, dass die Pokerspiele wirtschaftlich uninteressant sind und somit einzig als ein Marketinginstrument betrachtet werden. Es soll keine Konkurrenz für die konzessionierten Spielbanken geschaffen werden, sondern lediglich das Unterhaltungsspiel um kleine Beträge ermöglicht werden.</p>
    • <p>Am 11. März 2012 wird über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke - Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" - abgestimmt. Der Bundesrat hat bereits umfangreiche Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzungsgesetzgebung in die Wege geleitet. Bei dieser Gelegenheit wird geprüft, ob bezüglich Pokerspiele bzw. Pokerturniere um geringe Beträge gesetzliche Regelungen vorgesehen werden können, die den Entwicklungen der Rechtsprechung und den gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei werden die Bedürfnisse des Sozialschutzes zu berücksichtigen sein.</p><p>Der Bundesrat möchte die Schlussfolgerungen der Studienkommission, die mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels beauftragt wurde, abwarten, bevor er sich für ein konkretes Lösungsmodell entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglicht, auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf ermöglicht wird.</p>
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