Zugang der Armee zu Informationen zu hängigen Strafverfahren
- ShortId
-
12.3007
- Id
-
20123007
- Updated
-
24.06.2025 23:39
- Language
-
de
- Title
-
Zugang der Armee zu Informationen zu hängigen Strafverfahren
- AdditionalIndexing
-
09;12;Strafverfahren;Armee;gerichtliche Untersuchung;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht
- 1
-
- L03K040203, Armee
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K05040402, Strafverfahren
- L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion hat zum Ziel, den Missbrauch mit Armeewaffen möglichst zu verhindern. Es ist ein Anliegen, das der Bundesrat grundsätzlich unterstützt und bereit ist, vertieft zu prüfen.</p><p>Es stellt sich aber die Frage, ob sich eine automatische Übermittlung von Informationen zu allen Strafverfahren an die Militärverwaltung sinnvoll umsetzen lässt. In der Schweiz werden jährlich rund eine halbe Million Straftaten registriert. Wenn die Militärverwaltung automatisch über sämtliche hängige Strafverfahren informiert würde, müsste sie pro Arbeitstag rund 2500 Fälle bearbeiten - gegenüber 200 Meldungen, die sie heute täglich bearbeitet. Ein solcher Aufwand wäre kaum vertretbar oder verhältnismässig, zumal in vielen Fällen die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme oder die Einstellung des Verfahrens verfügt. Zudem stellen sich datenschutzrechtliche Fragen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, die umfassende Kenntnisse vom Sachverhalt haben, im eigenen Waffenregister und im Rahmen der Amtshilfe beim Kreiskommandanten alle Daten über den Waffenbesitz einer beschuldigten Person einsehen und gegebenenfalls einen (vorläufigen) Waffeneinzug direkt anordnen und die Militärverwaltung informieren können.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Rahmen der Bearbeitung der Motion der SiK-S 11.4047, "Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch", vom 21. November 2011 und des Postulates der SiK-N 12.3006, "Bekämpfung von Waffenmissbrauch", vom 24. Januar 2012 das Anliegen der vorliegenden Motion, ihre Vor- und Nachteile sowie die Umsetzbarkeit vertieft zu prüfen. Insbesondere zu prüfen ist, wie eine allfällige Meldepflicht der Strafverfolgungsbehörden zielführend und unter Einschluss aller Fälle mit einer möglichen Dritt- und Selbstgefährdung umgesetzt werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern oder die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Armee frühzeitig und automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird.</p><p>Eine Minderheit (Müller Walter, Bortoluzzi, Eichenberger, Fehr Hans, Fischer Roland, Flach, Geissbühler, Hiltpold, Hurter Thomas, Malama) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Zugang der Armee zu Informationen zu hängigen Strafverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion hat zum Ziel, den Missbrauch mit Armeewaffen möglichst zu verhindern. Es ist ein Anliegen, das der Bundesrat grundsätzlich unterstützt und bereit ist, vertieft zu prüfen.</p><p>Es stellt sich aber die Frage, ob sich eine automatische Übermittlung von Informationen zu allen Strafverfahren an die Militärverwaltung sinnvoll umsetzen lässt. In der Schweiz werden jährlich rund eine halbe Million Straftaten registriert. Wenn die Militärverwaltung automatisch über sämtliche hängige Strafverfahren informiert würde, müsste sie pro Arbeitstag rund 2500 Fälle bearbeiten - gegenüber 200 Meldungen, die sie heute täglich bearbeitet. Ein solcher Aufwand wäre kaum vertretbar oder verhältnismässig, zumal in vielen Fällen die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme oder die Einstellung des Verfahrens verfügt. Zudem stellen sich datenschutzrechtliche Fragen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, die umfassende Kenntnisse vom Sachverhalt haben, im eigenen Waffenregister und im Rahmen der Amtshilfe beim Kreiskommandanten alle Daten über den Waffenbesitz einer beschuldigten Person einsehen und gegebenenfalls einen (vorläufigen) Waffeneinzug direkt anordnen und die Militärverwaltung informieren können.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Rahmen der Bearbeitung der Motion der SiK-S 11.4047, "Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch", vom 21. November 2011 und des Postulates der SiK-N 12.3006, "Bekämpfung von Waffenmissbrauch", vom 24. Januar 2012 das Anliegen der vorliegenden Motion, ihre Vor- und Nachteile sowie die Umsetzbarkeit vertieft zu prüfen. Insbesondere zu prüfen ist, wie eine allfällige Meldepflicht der Strafverfolgungsbehörden zielführend und unter Einschluss aller Fälle mit einer möglichen Dritt- und Selbstgefährdung umgesetzt werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern oder die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Armee frühzeitig und automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird.</p><p>Eine Minderheit (Müller Walter, Bortoluzzi, Eichenberger, Fehr Hans, Fischer Roland, Flach, Geissbühler, Hiltpold, Hurter Thomas, Malama) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Zugang der Armee zu Informationen zu hängigen Strafverfahren
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