Förderung der Mehrsprachigkeit
- ShortId
-
12.3009
- Id
-
20123009
- Updated
-
14.11.2025 07:10
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Mehrsprachigkeit
- AdditionalIndexing
-
04;2831;leitende/r Bundesangestellte/r;Leistungsauftrag;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundespersonalrecht;Bundespersonal;EFD
- 1
-
- L03K080405, EFD
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- L06K080601030101, Bundespersonalrecht
- L04K01060103, Sprache
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat interpretiert Absatz 2 Buchstabe b so, dass die ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften, insbesondere bei den Führungskräften (mittleres und höheres Kader), ein langfristiges Ziel darstellt, dessen Erreichung in einigen Departementen mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als in anderen. Dasselbe gilt für die Bestimmung in Absatz 2 Buchstabe c.</p><p>Bezüglich Absatz 2 Buchstaben c und d behält sich der Bundesrat vor, eine finanzielle oder zeitliche Beteiligung der betroffenen Mitarbeitenden zu verlangen. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist auch dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Da der Bundeshaushalt zukünftig mit signifikanten Mehrbelastungen konfrontiert sein wird, können Massnahmen, welche die aktive Beherrschung der zweiten Landessprache bzw. die passive Beherrschung der dritten Landessprache zum Ziel haben, nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ergriffen werden. Schliesslich wird damit auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Sprachkompetenzen (gemäss Bst. c) zur erwarteten Ausbildung gehören.</p><p>Der Bundesrat wird ebenfalls die Sprachenverordnung (SR 441.11) entsprechend anpassen.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme von Absatz 2 Buchstaben a, b und e; Ablehnung von Absatz 2 Buchstaben c und d.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme des Absatzes 2 Bst. a, b und e; Ablehnung von Absatz 2 Bst. c und d.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Bestimmung in die Bundespersonalverordnung aufzunehmen.</p><p>Abs. 1</p><p>Das EFD ist das strategische Steuerungs- und Controllingorgan des Bundesrates für die Förderung der Mehrsprachigkeit.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat, auf Antrag des EFD:</p><p>a. legt die strategischen Schwerpunktziele der nächsten Legislaturperiode fest und überprüft deren Umsetzung;</p><p>b. sorgt für eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften in jedem Departement, insbesondere bei den Führungskräften;</p><p>c. sorgt dafür, dass die Führungskräfte eine zweite Amtssprache aktiv und eine dritte passiv beherrschen; </p><p>d. sorgt dafür, dass die für die Funktion erforderliche Sprachausbildung vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wird, der auch die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung stellt;</p><p>e. ernennt eine/n für die Umsetzung der Massnahmen verantwortliche/n Mehrsprachigkeitsbeauftragte/n.</p>
- Förderung der Mehrsprachigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat interpretiert Absatz 2 Buchstabe b so, dass die ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften, insbesondere bei den Führungskräften (mittleres und höheres Kader), ein langfristiges Ziel darstellt, dessen Erreichung in einigen Departementen mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als in anderen. Dasselbe gilt für die Bestimmung in Absatz 2 Buchstabe c.</p><p>Bezüglich Absatz 2 Buchstaben c und d behält sich der Bundesrat vor, eine finanzielle oder zeitliche Beteiligung der betroffenen Mitarbeitenden zu verlangen. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist auch dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Da der Bundeshaushalt zukünftig mit signifikanten Mehrbelastungen konfrontiert sein wird, können Massnahmen, welche die aktive Beherrschung der zweiten Landessprache bzw. die passive Beherrschung der dritten Landessprache zum Ziel haben, nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ergriffen werden. Schliesslich wird damit auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Sprachkompetenzen (gemäss Bst. c) zur erwarteten Ausbildung gehören.</p><p>Der Bundesrat wird ebenfalls die Sprachenverordnung (SR 441.11) entsprechend anpassen.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme von Absatz 2 Buchstaben a, b und e; Ablehnung von Absatz 2 Buchstaben c und d.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme des Absatzes 2 Bst. a, b und e; Ablehnung von Absatz 2 Bst. c und d.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Bestimmung in die Bundespersonalverordnung aufzunehmen.</p><p>Abs. 1</p><p>Das EFD ist das strategische Steuerungs- und Controllingorgan des Bundesrates für die Förderung der Mehrsprachigkeit.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat, auf Antrag des EFD:</p><p>a. legt die strategischen Schwerpunktziele der nächsten Legislaturperiode fest und überprüft deren Umsetzung;</p><p>b. sorgt für eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften in jedem Departement, insbesondere bei den Führungskräften;</p><p>c. sorgt dafür, dass die Führungskräfte eine zweite Amtssprache aktiv und eine dritte passiv beherrschen; </p><p>d. sorgt dafür, dass die für die Funktion erforderliche Sprachausbildung vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wird, der auch die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung stellt;</p><p>e. ernennt eine/n für die Umsetzung der Massnahmen verantwortliche/n Mehrsprachigkeitsbeauftragte/n.</p>
- Förderung der Mehrsprachigkeit
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