Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten

ShortId
12.3012
Id
20123012
Updated
14.11.2025 06:40
Language
de
Title
Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten
AdditionalIndexing
12;Kompetenzregelung;Schiedsgerichtsbarkeit;internationales Privatrecht;ordentliche Gerichtsbarkeit;örtliche Zuständigkeit;Gesetz;internationale Schiedsgerichtsbarkeit
1
  • L03K050604, internationales Privatrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0401030101, internationale Schiedsgerichtsbarkeit
  • L04K05050111, Schiedsgerichtsbarkeit
  • L03K050501, ordentliche Gerichtsbarkeit
  • L04K05050301, örtliche Zuständigkeit
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Nachführung der Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) vorzulegen mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz zu erhalten. Dabei sollen insbesondere gewisse zentrale Elemente der seit dem Inkrafttreten des IPRG vor gut zwanzig Jahren in diesem Bereich erlassenen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz aufgenommen und nötigenfalls korrigiert werden. Besonders zu beachten ist dabei die Beziehung zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.</p>
  • Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20080417
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Nachführung der Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) vorzulegen mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz zu erhalten. Dabei sollen insbesondere gewisse zentrale Elemente der seit dem Inkrafttreten des IPRG vor gut zwanzig Jahren in diesem Bereich erlassenen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz aufgenommen und nötigenfalls korrigiert werden. Besonders zu beachten ist dabei die Beziehung zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.</p>
    • Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten

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