Rahmengesetz für Sozialhilfe
- ShortId
-
12.3013
- Id
-
20123013
- Updated
-
28.07.2023 15:20
- Language
-
de
- Title
-
Rahmengesetz für Sozialhilfe
- AdditionalIndexing
-
28;nationales Recht;Beziehung Bund-Kanton;kantonales Recht;Sozialhilfe;Rahmengesetz
- 1
-
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L06K050301010205, Rahmengesetz
- L04K05030205, nationales Recht
- L04K05030203, kantonales Recht
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vorliegende Motion stimmt wörtlich mit der Motion Weibel 11.3714 überein, welche der Bundesrat am 31. August 2011 aus Gründen der verfassungsmässigen Kompetenzordnung abgelehnt hat. Der Bundesrat verweist deshalb auf seine frühere Stellungnahme und beantragt mit der gleichen Begründung die Ablehnung der Motion.</p><p>Wie der Bundesrat allerdings bereits im Zusammenhang mit der Motion Weibel festgehalten hat, besteht im Bereich der Sozialhilfe ein gewisser Harmonisierungsbedarf. Er hat deshalb bereits damals eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt und sieht sich in dieser Absicht nun dadurch bestärkt, dass eine klare Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit dieses Anliegen wieder aufnimmt. Hinzu kommt, dass auch massgebende Kreise wie die kantonalen Sozialdirektoren, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, die Städteinitiative Sozialpolitik und der Schweizerische Arbeitgeberverband die Prüfung einer Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe unterstützen. Der Bundesrat will deshalb eine entsprechende Prüfung vornehmen und in diesem Rahmen auch klären, ob und wieweit aufgrund der geltenden Verfassung eine Rahmengesetzgebung möglich ist und ob gegebenenfalls eine Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden soll.</p><p>Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen entsprechenden Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog zum ATSG ein schlankes "Rahmengesetz für Sozialhilfe" vorzulegen.</p><p>Eine Minderheit (de Courten, Borer, Frehner, Hess, Parmelin, Stahl) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Rahmengesetz für Sozialhilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vorliegende Motion stimmt wörtlich mit der Motion Weibel 11.3714 überein, welche der Bundesrat am 31. August 2011 aus Gründen der verfassungsmässigen Kompetenzordnung abgelehnt hat. Der Bundesrat verweist deshalb auf seine frühere Stellungnahme und beantragt mit der gleichen Begründung die Ablehnung der Motion.</p><p>Wie der Bundesrat allerdings bereits im Zusammenhang mit der Motion Weibel festgehalten hat, besteht im Bereich der Sozialhilfe ein gewisser Harmonisierungsbedarf. Er hat deshalb bereits damals eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt und sieht sich in dieser Absicht nun dadurch bestärkt, dass eine klare Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit dieses Anliegen wieder aufnimmt. Hinzu kommt, dass auch massgebende Kreise wie die kantonalen Sozialdirektoren, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, die Städteinitiative Sozialpolitik und der Schweizerische Arbeitgeberverband die Prüfung einer Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe unterstützen. Der Bundesrat will deshalb eine entsprechende Prüfung vornehmen und in diesem Rahmen auch klären, ob und wieweit aufgrund der geltenden Verfassung eine Rahmengesetzgebung möglich ist und ob gegebenenfalls eine Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden soll.</p><p>Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen entsprechenden Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog zum ATSG ein schlankes "Rahmengesetz für Sozialhilfe" vorzulegen.</p><p>Eine Minderheit (de Courten, Borer, Frehner, Hess, Parmelin, Stahl) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Rahmengesetz für Sozialhilfe
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