Funktionierende Aufsicht im Bereich der Schweizerischen Nationalbank
- ShortId
-
12.3015
- Id
-
20123015
- Updated
-
27.07.2023 19:03
- Language
-
de
- Title
-
Funktionierende Aufsicht im Bereich der Schweizerischen Nationalbank
- AdditionalIndexing
-
24;Bankenaufsicht;Kontrolle;Kompetenzregelung;Schweizerische Nationalbank
- 1
-
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- L04K08020313, Kontrolle
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Ereignisse, welche zum Rücktritt des ehemaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand führten, haben gezeigt, dass es angebracht ist, die Aufsichtsstruktur zur und innerhalb der SNB einer Prüfung zu unterziehen. Die entsprechenden Kompetenzen und Schnittstellen sind zu überprüfen und zu klären. Es ist zu erläutern, welche Funktionen dabei dem Bankrat der SNB, dem Bundesrat und allenfalls dem Parlament und weiteren Organen zuzuweisen sind, um eine funktionierende Aufsicht zu garantieren und gleichzeitig die Unabhängigkeit der SNB zu wahren. Der Bericht soll den diesbezüglichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers aufzeigen und Verbesserungsvorschläge machen.</p>
- <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat am 25. Januar 2012 verschiedene Folgearbeiten in Auftrag gegeben. Unter anderem hat er Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das "Rechtsgutachten zur heutigen Regelung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit" (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=43508</a>) liegt bereits vor und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung. Es zeigt unter anderem auf, dass die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB entspricht. Die SNB ist in Bezug auf die Führung der Geld- und Währungspolitik gegenüber den Weisungen des Parlamentes und der Bundesbehörden ungebunden. Deren Aufsichtskompetenzen dürfen einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB erfassen.</p><p>Das Gutachten sieht auch bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung, dem Parlament und der SNB-internen Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. In Bezug auf die Aufsicht des Bundesrates besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass dieser nicht nur das Organisationsreglement, sondern sämtliche durch den Bankrat zu erlassenden Reglemente genehmigen muss, wie dies in früheren Fassungen des Nationalbankgesetzes (NBG) bereits einmal geregelt war. Weiteren Anpassungsspielraum sieht das Gutachten einzig innerhalb der SNB, indem dem Bankrat weitere Entscheid- oder Kontrollaufgaben zugewiesen werden könnten, wobei der Gutachter empfiehlt, an der seit 1905 im NBG bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten.</p><p>Mit dem Gutachten sind die im Postulat aufgeworfenen Fragen bereits beantwortet. Der Bundesrat schliesst sich den Schlussfolgerungen des Gutachtens an. Weitere Abklärungen erachtet er im heutigen Zeitpunkt als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, welcher die Aufsichtsstruktur innerhalb und zur Schweizerischen Nationalbank (SNB) analysiert und allfällige Verbesserungsvorschläge aufzeigt, mit dem Ziel, eine funktionierende Aufsicht unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB sicherzustellen.</p>
- Funktionierende Aufsicht im Bereich der Schweizerischen Nationalbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ereignisse, welche zum Rücktritt des ehemaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand führten, haben gezeigt, dass es angebracht ist, die Aufsichtsstruktur zur und innerhalb der SNB einer Prüfung zu unterziehen. Die entsprechenden Kompetenzen und Schnittstellen sind zu überprüfen und zu klären. Es ist zu erläutern, welche Funktionen dabei dem Bankrat der SNB, dem Bundesrat und allenfalls dem Parlament und weiteren Organen zuzuweisen sind, um eine funktionierende Aufsicht zu garantieren und gleichzeitig die Unabhängigkeit der SNB zu wahren. Der Bericht soll den diesbezüglichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers aufzeigen und Verbesserungsvorschläge machen.</p>
- <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat am 25. Januar 2012 verschiedene Folgearbeiten in Auftrag gegeben. Unter anderem hat er Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das "Rechtsgutachten zur heutigen Regelung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit" (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=43508</a>) liegt bereits vor und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung. Es zeigt unter anderem auf, dass die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB entspricht. Die SNB ist in Bezug auf die Führung der Geld- und Währungspolitik gegenüber den Weisungen des Parlamentes und der Bundesbehörden ungebunden. Deren Aufsichtskompetenzen dürfen einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB erfassen.</p><p>Das Gutachten sieht auch bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung, dem Parlament und der SNB-internen Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. In Bezug auf die Aufsicht des Bundesrates besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass dieser nicht nur das Organisationsreglement, sondern sämtliche durch den Bankrat zu erlassenden Reglemente genehmigen muss, wie dies in früheren Fassungen des Nationalbankgesetzes (NBG) bereits einmal geregelt war. Weiteren Anpassungsspielraum sieht das Gutachten einzig innerhalb der SNB, indem dem Bankrat weitere Entscheid- oder Kontrollaufgaben zugewiesen werden könnten, wobei der Gutachter empfiehlt, an der seit 1905 im NBG bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten.</p><p>Mit dem Gutachten sind die im Postulat aufgeworfenen Fragen bereits beantwortet. Der Bundesrat schliesst sich den Schlussfolgerungen des Gutachtens an. Weitere Abklärungen erachtet er im heutigen Zeitpunkt als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, welcher die Aufsichtsstruktur innerhalb und zur Schweizerischen Nationalbank (SNB) analysiert und allfällige Verbesserungsvorschläge aufzeigt, mit dem Ziel, eine funktionierende Aufsicht unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB sicherzustellen.</p>
- Funktionierende Aufsicht im Bereich der Schweizerischen Nationalbank
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