Personenfreizügigkeit. Lohnüberprüfungen bei Grenzgängern
- ShortId
-
12.3022
- Id
-
20123022
- Updated
-
28.07.2023 08:04
- Language
-
de
- Title
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Personenfreizügigkeit. Lohnüberprüfungen bei Grenzgängern
- AdditionalIndexing
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15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Meinungsumfrage;Lohndumping;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;Gewerbeaufsicht;freier Personenverkehr;Italien;Tessin;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702010303, Lohndumping
- L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K01090301, Meinungsumfrage
- L04K03010503, Italien
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat anlässlich der Erfüllung des Postulates Müller Walter vom 9. Dezember 2011 (07.3901) die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Es stimmt, dass in der Schweiz Fälle von Lohnunterbietungen vorkommen. Laut den aktuellen Erhebungen werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen jedoch im Allgemeinen eingehalten, was zeigt, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grundsätzlich funktionieren. Mit dem Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen sieht der Bundesrat zudem die Schliessung von erkannten Lücken vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet die gezielte Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer und Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der zwingenden Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a OR.</p><p>1. Die tripartite Kommission des Bundes definiert jedes Jahr Fokusbranchen für die ganze Schweiz. Die Kantone können auf kantonaler Ebene zusätzliche Fokusbranchen festlegen. Im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung werden die Löhne in diesen Branchen intensiver überprüft als in den übrigen Branchen. Im Jahr 2012 wird der Bundesrat zudem eine spezifische Studie über die Lohnbedingungen bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern durchführen, die in sensiblen Branchen (z. B. Baunebengewerbe, Detailhandel, Personalverleih) tätig sind. Die zu untersuchenden Branchen wird der Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grenzkantonen, unter Berücksichtigung der bereits definierten Fokusbranchen festlegen.</p><p>2. Einerseits basieren die erwähnten Überprüfungen auf einer Analyse der schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Andererseits prüft das Staatssekretariat für Wirtschaft, ob andere Informationsquellen, wie Daten im Zusammenhang mit Bewilligungen und Meldungen insbesondere aus Grenzkantonen, ausgewertet werden können. Diese Daten werden im Laufe des Jahres 2012 erhoben. Sollten die Vollzugsorgane Verstösse gegen das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) oder gegen die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages feststellen, werden sie die vorgesehenen Sanktionen und Massnahmen anwenden.</p><p>3./6. Der Bundesrat hält fest, dass die Personenfreizügigkeit für die Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Das Schweizer Stimmvolk hat das Personenfreizügigkeitsabkommen mehrfach bestätigt. Der Bundesrat nimmt die bestehenden Befürchtungen der Bevölkerung ernst. So hat er 2011 eine interdepartementale Arbeitsgruppe (EJPD, EDA, EVD) ins Leben gerufen, welche die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Einwanderung überprüfen soll. Die Arbeitsgruppe soll eine Strategie im Rahmen der Personenfreizügigkeit und der Einwanderung definieren und in der Folge die Einführung kurz- und mittelfristiger Massnahmen vorschlagen. In diesem Zusammenhang werden folgende Bereiche überprüft: Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Bildung und Weiterbildung sowie Anerkennung der Diplome, Raumplanung, Wohnungs- und Immobilienmarkt, Umwelt, Transportinfrastruktur und Energieverbrauch.</p><p>4./5. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ermöglicht den Staatsangehörigen der Vertragsparteien (Schweiz und EU-/Efta-Staaten) unter anderem die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen. Vermutlich entspricht ein Monatslohn von 1000 Euro nicht den orts- und berufsüblichen Lohnbedingungen. Deshalb wurden im Zuge der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU die flankierenden Massnahmen in Kraft gesetzt. Diese schützen sowohl Angestellte von Schweizer Arbeitgebenden wie auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat macht in seiner Antwort vom 22. Februar 2012 auf die Interpellation 11.4113, "Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?", eine Reihe von Aussagen, denen nicht zugestimmt werden kann. Denn sie entsprechen nicht der Situation im Tessin, wie sie von der Tessiner Arbeitsmarktbehörde beschrieben wird.</p><p>Der Bundesrat schreibt, er konnte "keine Hinweise finden, die auf eine Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger durch die Grenzgängerbeschäftigung hindeuten. Gleichwohl erlauben die Daten nicht, einen solchen Einfluss völlig auszuschliessen." In diesem letzten Satz klingen erfreulicherweise neue Töne an, doch die Aussage wird leider im folgenden Satz gleich wieder zurückgenommen: "Aufgrund der analysierten Daten war in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen."</p><p>Der Bundesrat kündigte ausserdem an, er werde im Jahr 2012 "sein spezielles Augenmerk auf die Lohnentwicklung bei Neueinstellungen in den Grenzregionen richten. Dazu sollen in ausgewählten Grenzkantonen wie dem Tessin die Löhne von Grenzgängern in sensiblen Branchen überprüft werden."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die "sensiblen Branchen", in denen die Löhne von Grenzgängerinnen und Grenzgängern überprüft werden sollen?</p><p>2. Was ist unter "überprüfen" zu verstehen? Wie häufig sollen die Löhne überprüft werden? Mit welchen Mitteln? Welche Sanktionen sind vorgesehen?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Ergebnisse der jüngsten Vimentis-Umfrage ein, die auf eine weitverbreitete Unzufriedenheit mit der Personenfreizügigkeit hindeuten? (43 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer möchten die Personenfreizügigkeitsabkommen nachverhandeln, 36 Prozent möchten sie beibehalten, 16 Prozent möchten sie kündigen, und 5 Prozent drücken keine Meinung aus.)</p><p>4. Gemäss den Daten der Arbeitsmarktbehörde des Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartementes sind, wenn man den Bereich der Meldungen von Kurzaufenthalten (höchstens 90 Tage) anschaut, im Tessin 2011 von Handwerkern und Unternehmen aus Italien rund 628 000 Arbeitstage geleistet worden. Dies entspricht einem Umsatz von schätzungsweise einer halben Milliarde Franken. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, diese Situation mache Massnahmen nötig? </p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, es handle sich um Lohndrückerei, wenn in Lugano Grenzgängerinnen für wenig mehr als 1000 Euro pro Monat in einer Vollzeitstelle als Sekretärinnen arbeiten?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, dass die Personenfreizügigkeit im Tessin nicht nur offensichtliche Probleme verursacht, sondern in der Bevölkerung auch immer stärkere Ablehnung hervorruft?</p>
- Personenfreizügigkeit. Lohnüberprüfungen bei Grenzgängern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat anlässlich der Erfüllung des Postulates Müller Walter vom 9. Dezember 2011 (07.3901) die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Es stimmt, dass in der Schweiz Fälle von Lohnunterbietungen vorkommen. Laut den aktuellen Erhebungen werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen jedoch im Allgemeinen eingehalten, was zeigt, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grundsätzlich funktionieren. Mit dem Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen sieht der Bundesrat zudem die Schliessung von erkannten Lücken vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet die gezielte Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer und Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der zwingenden Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a OR.</p><p>1. Die tripartite Kommission des Bundes definiert jedes Jahr Fokusbranchen für die ganze Schweiz. Die Kantone können auf kantonaler Ebene zusätzliche Fokusbranchen festlegen. Im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung werden die Löhne in diesen Branchen intensiver überprüft als in den übrigen Branchen. Im Jahr 2012 wird der Bundesrat zudem eine spezifische Studie über die Lohnbedingungen bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern durchführen, die in sensiblen Branchen (z. B. Baunebengewerbe, Detailhandel, Personalverleih) tätig sind. Die zu untersuchenden Branchen wird der Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grenzkantonen, unter Berücksichtigung der bereits definierten Fokusbranchen festlegen.</p><p>2. Einerseits basieren die erwähnten Überprüfungen auf einer Analyse der schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Andererseits prüft das Staatssekretariat für Wirtschaft, ob andere Informationsquellen, wie Daten im Zusammenhang mit Bewilligungen und Meldungen insbesondere aus Grenzkantonen, ausgewertet werden können. Diese Daten werden im Laufe des Jahres 2012 erhoben. Sollten die Vollzugsorgane Verstösse gegen das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) oder gegen die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages feststellen, werden sie die vorgesehenen Sanktionen und Massnahmen anwenden.</p><p>3./6. Der Bundesrat hält fest, dass die Personenfreizügigkeit für die Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Das Schweizer Stimmvolk hat das Personenfreizügigkeitsabkommen mehrfach bestätigt. Der Bundesrat nimmt die bestehenden Befürchtungen der Bevölkerung ernst. So hat er 2011 eine interdepartementale Arbeitsgruppe (EJPD, EDA, EVD) ins Leben gerufen, welche die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Einwanderung überprüfen soll. Die Arbeitsgruppe soll eine Strategie im Rahmen der Personenfreizügigkeit und der Einwanderung definieren und in der Folge die Einführung kurz- und mittelfristiger Massnahmen vorschlagen. In diesem Zusammenhang werden folgende Bereiche überprüft: Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Bildung und Weiterbildung sowie Anerkennung der Diplome, Raumplanung, Wohnungs- und Immobilienmarkt, Umwelt, Transportinfrastruktur und Energieverbrauch.</p><p>4./5. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ermöglicht den Staatsangehörigen der Vertragsparteien (Schweiz und EU-/Efta-Staaten) unter anderem die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen. Vermutlich entspricht ein Monatslohn von 1000 Euro nicht den orts- und berufsüblichen Lohnbedingungen. Deshalb wurden im Zuge der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU die flankierenden Massnahmen in Kraft gesetzt. Diese schützen sowohl Angestellte von Schweizer Arbeitgebenden wie auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat macht in seiner Antwort vom 22. Februar 2012 auf die Interpellation 11.4113, "Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?", eine Reihe von Aussagen, denen nicht zugestimmt werden kann. Denn sie entsprechen nicht der Situation im Tessin, wie sie von der Tessiner Arbeitsmarktbehörde beschrieben wird.</p><p>Der Bundesrat schreibt, er konnte "keine Hinweise finden, die auf eine Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger durch die Grenzgängerbeschäftigung hindeuten. Gleichwohl erlauben die Daten nicht, einen solchen Einfluss völlig auszuschliessen." In diesem letzten Satz klingen erfreulicherweise neue Töne an, doch die Aussage wird leider im folgenden Satz gleich wieder zurückgenommen: "Aufgrund der analysierten Daten war in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen."</p><p>Der Bundesrat kündigte ausserdem an, er werde im Jahr 2012 "sein spezielles Augenmerk auf die Lohnentwicklung bei Neueinstellungen in den Grenzregionen richten. Dazu sollen in ausgewählten Grenzkantonen wie dem Tessin die Löhne von Grenzgängern in sensiblen Branchen überprüft werden."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die "sensiblen Branchen", in denen die Löhne von Grenzgängerinnen und Grenzgängern überprüft werden sollen?</p><p>2. Was ist unter "überprüfen" zu verstehen? Wie häufig sollen die Löhne überprüft werden? Mit welchen Mitteln? Welche Sanktionen sind vorgesehen?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Ergebnisse der jüngsten Vimentis-Umfrage ein, die auf eine weitverbreitete Unzufriedenheit mit der Personenfreizügigkeit hindeuten? (43 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer möchten die Personenfreizügigkeitsabkommen nachverhandeln, 36 Prozent möchten sie beibehalten, 16 Prozent möchten sie kündigen, und 5 Prozent drücken keine Meinung aus.)</p><p>4. Gemäss den Daten der Arbeitsmarktbehörde des Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartementes sind, wenn man den Bereich der Meldungen von Kurzaufenthalten (höchstens 90 Tage) anschaut, im Tessin 2011 von Handwerkern und Unternehmen aus Italien rund 628 000 Arbeitstage geleistet worden. Dies entspricht einem Umsatz von schätzungsweise einer halben Milliarde Franken. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, diese Situation mache Massnahmen nötig? </p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, es handle sich um Lohndrückerei, wenn in Lugano Grenzgängerinnen für wenig mehr als 1000 Euro pro Monat in einer Vollzeitstelle als Sekretärinnen arbeiten?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, dass die Personenfreizügigkeit im Tessin nicht nur offensichtliche Probleme verursacht, sondern in der Bevölkerung auch immer stärkere Ablehnung hervorruft?</p>
- Personenfreizügigkeit. Lohnüberprüfungen bei Grenzgängern
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