Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank

ShortId
12.3027
Id
20123027
Updated
28.07.2023 08:43
Language
de
Title
Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank
AdditionalIndexing
24;Leistungsauftrag;Bericht;Geldpolitik;Schweizerische Nationalbank;Inflation;Preisstabilisierung
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K11050308, Preisstabilisierung
  • L05K0704020302, Inflation
  • L03K110301, Geldpolitik
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die SNB ist in ihrer geld- und währungspolitischen Aufgabe unabhängig und soll es meines Erachtens bleiben. Selbstverständlich ist die SNB dabei nicht unabhängig von den Gesetzen. Artikel 5 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes bestimmt: "Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung." Damit spricht sich dieser Artikel für die oberste Priorität der Teuerungsbekämpfung aus, was meines Wissens auch bei der damaligen Gesetzesdiskussion in den Räten Absicht des Gesetzgebers gewesen ist.</p><p>Mit der Strategie einer Wechselkursuntergrenze hat die SNB seit Sommer 2011 den Franken faktisch (in der einen Richtung) an den Euro gebunden. Sie schrieb am 6. September 2011: "Die Schweizerische Nationalbank strebt (daher) eine deutliche und dauerhafte Abschwächung des Frankens an. Sie toleriert am Devisenmarkt ab sofort keinen Euro-Franken-Kurs unter dem Mindestkurs von 1.20. Die Nationalbank wird den Mindestkurs mit aller Konsequenz durchsetzen und ist bereit, unbeschränkt Devisen zu kaufen." Diese Absicht hat sie seither mehrmals bekräftigt. Damit wird aber das Konzept der eigenständigen Währung eingeschränkt, eine eigenständige Zinspolitik weitgehend aufgegeben, und die Priorität der Preisstabilität scheint der Priorität der Wechselkursuntergrenze gewichen zu sein. Mit diesem Wechsel können unter Umständen verschiedene Probleme verbunden sein, nicht zuletzt eine künftige Inflation grösseren Ausmasses.</p><p>Dieser Strategiewechsel der SNB soll angesichts der internationalen Situation (Staatsschulden, Bankenprobleme, Hot Money) nicht kritisiert werden; es gibt keine Anzeichen, dass ihn die SNB nicht im Interesse des Landes vorgenommen hätte. Die bisherigen Erfahrungen sind zufriedenstellend.</p><p>Aus verschiedenen Gründen stellen sich trotzdem Fragen nach dem Verhältnis von SNB-Gesetz einerseits und SNB-Praxis andererseits. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist diese Frage bereits an und für sich relevant. Zum andern stellt sich das Thema für den Fall, dass sich aus der derzeitigen Politik dereinst Probleme (z. B. Inflation) ergeben sollten. Zum Dritten auch wegen des Handlungsradius der SNB: Ihre Unabhängigkeit muss meines Erachtens mit der Begrenzung ihres Tätigkeitsfeldes einhergehen. Nur Begrenzung fördert die Unabhängigkeit. Die Definition dieser Begrenzung liegt ihrerseits im Zuständigkeitsbereich des Parlamentes, dürfte somit nicht beliebig und auf unbestimmte Zeit ausgeweitet werden. Meine Interpellation will in diesem Sinn dazu beitragen, Hintergründe und Konsequenzen der Bindung des Frankens an den Euro politisch aufzuarbeiten. Wer eine starke und unabhängige SNB will, muss daran interessiert sein. Fragen nach dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf stellen sich nicht nur angesichts der derzeitigen Ausrichtung der Währungspolitik der SNB, sondern auch im Lichte künftig zu erwartender Herausforderungen.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Das Nationalbankgesetz (Art. 5) präzisiert, dass sie zu diesem Zweck die Preisstabilität gewährleisten und der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen soll.</p><p>Die Zinspolitik ist derzeit ausgeschöpft und kann nicht für eine weitere Lockerung der Geldpolitik verwendet werden. Dank einer nach wie vor eigenständigen Währung können in dieser Situation aber währungspolitische Kursänderungen vorgenommen werden. Die Kursuntergrenze gegenüber dem Euro stellt eine solche währungspolitische Massnahme dar, die im Übrigen nicht einer fixen Anbindung an den Euro gleichgestellt werden kann.</p><p>Die Massnahmen der letzten zwei Jahre zur Abfederung der Frankenstärke wurden generell im Hinblick auf die Preisstabilität durchgeführt. Nachdem die SNB den Zinssatz faktisch auf null gesenkt und über das klassische Zinsinstrument keine weitere Lockerung der Geldpolitik mehr erreichen konnte, wirkte sie von März 2009 bis Mai 2010 einer unerwünschten Straffung der geldpolitischen Rahmenbedingungen über den Wechselkurs mittels Devisenmarktinterventionen entgegen. Dabei ist zu bemerken, dass die Schweiz im Jahr 2009 eine längere Phase mit negativer Teuerung erlebt hatte und sich der konjunkturelle Aufschwung erst im Verlauf des Jahres 2010 deutlich abzeichnete. Die Interventionen dürften die damalige Deflationsgefahr eingedämmt und dazu beigetragen haben, die Rezession von 2009 rasch zu überwinden. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2010 betrug 2,6 Prozent, und die Preisstabilität - der zentrale Indikator des Erfolges der Geldpolitik - konnte eingehalten werden. Auch die im September 2011 eingeführte Kursuntergrenze gegenüber dem Euro ist ein Instrument zur Sicherstellung der Preisstabilität. Die massive Aufwertung des Frankens hat zu einem Rückgang des Preisniveaus geführt, der dank der Kursuntergrenze eingedämmt werden konnte.</p><p>Der SNB kann deshalb nicht vorgeworfen werden, sich mit der Geld- und Währungspolitik ausserhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen. Dabei ist in Erinnerung zu rufen, dass die stabile konjunkturelle Entwicklung ebenfalls ein gesetzlich vorgegebenes Ziel der Geldpolitik darstellt.</p><p>Im Fall einer aufkeimenden Inflationsgefahr steht der SNB das gesamte geldpolitische Instrumentarium zur Verfügung. Die bisher getroffenen Massnahmen hindern sie insbesondere nicht daran, bei Bedarf wieder auf das Instrument der Zinspolitik zurückzugreifen.</p><p>Eine Änderung des geltenden geldpolitischen Instrumentariums ist nicht angezeigt. Der Bundesrat hat aber im Hinblick auf die mögliche Verschärfung der Lage auf dem Devisenmarkt eine Task-Force, bestehend aus Vertretern der SNB und der Verwaltung (EFD und EVD), eingesetzt, um zusätzliche Massnahmen zu prüfen, welche eine Zusammenarbeit von Bund und SNB erfordern. Die Task-Force wird die Ergebnisse ihrer Abklärungen in einem Bericht darlegen.</p><p>Die auf die Preisstabilität fokussierte Geldpolitik bietet jedoch keine Gewähr für die Stabilität des Finanzsystems. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die makroprudenzielle Aufsicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu stärken. In diesem Zusammenhang hat eine vom EFD eingesetzte Arbeitsgruppe die gegenwärtige Ausgestaltung der makroprudenziellen Aufsicht in der Schweiz geprüft und in ihrem im März 2012 veröffentlichten Bericht die Ergänzung des makroprudenziellen Instrumentariums um einen antizyklischen Kapitalpuffer und eine verstärkte Eigenmittelunterlegung für Hypotheken vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass nach Artikel 5 des Nationalbankgesetzes die Schweizerische Nationalbank (SNB) der Preisstabilität bzw. Teuerungsbekämpfung oberste Priorität zu geben hat?</p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang die Geld- und Währungspolitik der SNB der letzten zwei Jahre?</p><p>3. Besteht bezüglich der Geld- und Währungspolitik der SNB gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Ist er bereit, jene Fragen, die er im Rahmen der Kurzbeantwortung dieser Interpellation nicht behandeln kann, in einem Bericht weiter auszuleuchten?</p>
  • Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SNB ist in ihrer geld- und währungspolitischen Aufgabe unabhängig und soll es meines Erachtens bleiben. Selbstverständlich ist die SNB dabei nicht unabhängig von den Gesetzen. Artikel 5 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes bestimmt: "Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung." Damit spricht sich dieser Artikel für die oberste Priorität der Teuerungsbekämpfung aus, was meines Wissens auch bei der damaligen Gesetzesdiskussion in den Räten Absicht des Gesetzgebers gewesen ist.</p><p>Mit der Strategie einer Wechselkursuntergrenze hat die SNB seit Sommer 2011 den Franken faktisch (in der einen Richtung) an den Euro gebunden. Sie schrieb am 6. September 2011: "Die Schweizerische Nationalbank strebt (daher) eine deutliche und dauerhafte Abschwächung des Frankens an. Sie toleriert am Devisenmarkt ab sofort keinen Euro-Franken-Kurs unter dem Mindestkurs von 1.20. Die Nationalbank wird den Mindestkurs mit aller Konsequenz durchsetzen und ist bereit, unbeschränkt Devisen zu kaufen." Diese Absicht hat sie seither mehrmals bekräftigt. Damit wird aber das Konzept der eigenständigen Währung eingeschränkt, eine eigenständige Zinspolitik weitgehend aufgegeben, und die Priorität der Preisstabilität scheint der Priorität der Wechselkursuntergrenze gewichen zu sein. Mit diesem Wechsel können unter Umständen verschiedene Probleme verbunden sein, nicht zuletzt eine künftige Inflation grösseren Ausmasses.</p><p>Dieser Strategiewechsel der SNB soll angesichts der internationalen Situation (Staatsschulden, Bankenprobleme, Hot Money) nicht kritisiert werden; es gibt keine Anzeichen, dass ihn die SNB nicht im Interesse des Landes vorgenommen hätte. Die bisherigen Erfahrungen sind zufriedenstellend.</p><p>Aus verschiedenen Gründen stellen sich trotzdem Fragen nach dem Verhältnis von SNB-Gesetz einerseits und SNB-Praxis andererseits. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist diese Frage bereits an und für sich relevant. Zum andern stellt sich das Thema für den Fall, dass sich aus der derzeitigen Politik dereinst Probleme (z. B. Inflation) ergeben sollten. Zum Dritten auch wegen des Handlungsradius der SNB: Ihre Unabhängigkeit muss meines Erachtens mit der Begrenzung ihres Tätigkeitsfeldes einhergehen. Nur Begrenzung fördert die Unabhängigkeit. Die Definition dieser Begrenzung liegt ihrerseits im Zuständigkeitsbereich des Parlamentes, dürfte somit nicht beliebig und auf unbestimmte Zeit ausgeweitet werden. Meine Interpellation will in diesem Sinn dazu beitragen, Hintergründe und Konsequenzen der Bindung des Frankens an den Euro politisch aufzuarbeiten. Wer eine starke und unabhängige SNB will, muss daran interessiert sein. Fragen nach dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf stellen sich nicht nur angesichts der derzeitigen Ausrichtung der Währungspolitik der SNB, sondern auch im Lichte künftig zu erwartender Herausforderungen.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Das Nationalbankgesetz (Art. 5) präzisiert, dass sie zu diesem Zweck die Preisstabilität gewährleisten und der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen soll.</p><p>Die Zinspolitik ist derzeit ausgeschöpft und kann nicht für eine weitere Lockerung der Geldpolitik verwendet werden. Dank einer nach wie vor eigenständigen Währung können in dieser Situation aber währungspolitische Kursänderungen vorgenommen werden. Die Kursuntergrenze gegenüber dem Euro stellt eine solche währungspolitische Massnahme dar, die im Übrigen nicht einer fixen Anbindung an den Euro gleichgestellt werden kann.</p><p>Die Massnahmen der letzten zwei Jahre zur Abfederung der Frankenstärke wurden generell im Hinblick auf die Preisstabilität durchgeführt. Nachdem die SNB den Zinssatz faktisch auf null gesenkt und über das klassische Zinsinstrument keine weitere Lockerung der Geldpolitik mehr erreichen konnte, wirkte sie von März 2009 bis Mai 2010 einer unerwünschten Straffung der geldpolitischen Rahmenbedingungen über den Wechselkurs mittels Devisenmarktinterventionen entgegen. Dabei ist zu bemerken, dass die Schweiz im Jahr 2009 eine längere Phase mit negativer Teuerung erlebt hatte und sich der konjunkturelle Aufschwung erst im Verlauf des Jahres 2010 deutlich abzeichnete. Die Interventionen dürften die damalige Deflationsgefahr eingedämmt und dazu beigetragen haben, die Rezession von 2009 rasch zu überwinden. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2010 betrug 2,6 Prozent, und die Preisstabilität - der zentrale Indikator des Erfolges der Geldpolitik - konnte eingehalten werden. Auch die im September 2011 eingeführte Kursuntergrenze gegenüber dem Euro ist ein Instrument zur Sicherstellung der Preisstabilität. Die massive Aufwertung des Frankens hat zu einem Rückgang des Preisniveaus geführt, der dank der Kursuntergrenze eingedämmt werden konnte.</p><p>Der SNB kann deshalb nicht vorgeworfen werden, sich mit der Geld- und Währungspolitik ausserhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen. Dabei ist in Erinnerung zu rufen, dass die stabile konjunkturelle Entwicklung ebenfalls ein gesetzlich vorgegebenes Ziel der Geldpolitik darstellt.</p><p>Im Fall einer aufkeimenden Inflationsgefahr steht der SNB das gesamte geldpolitische Instrumentarium zur Verfügung. Die bisher getroffenen Massnahmen hindern sie insbesondere nicht daran, bei Bedarf wieder auf das Instrument der Zinspolitik zurückzugreifen.</p><p>Eine Änderung des geltenden geldpolitischen Instrumentariums ist nicht angezeigt. Der Bundesrat hat aber im Hinblick auf die mögliche Verschärfung der Lage auf dem Devisenmarkt eine Task-Force, bestehend aus Vertretern der SNB und der Verwaltung (EFD und EVD), eingesetzt, um zusätzliche Massnahmen zu prüfen, welche eine Zusammenarbeit von Bund und SNB erfordern. Die Task-Force wird die Ergebnisse ihrer Abklärungen in einem Bericht darlegen.</p><p>Die auf die Preisstabilität fokussierte Geldpolitik bietet jedoch keine Gewähr für die Stabilität des Finanzsystems. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die makroprudenzielle Aufsicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu stärken. In diesem Zusammenhang hat eine vom EFD eingesetzte Arbeitsgruppe die gegenwärtige Ausgestaltung der makroprudenziellen Aufsicht in der Schweiz geprüft und in ihrem im März 2012 veröffentlichten Bericht die Ergänzung des makroprudenziellen Instrumentariums um einen antizyklischen Kapitalpuffer und eine verstärkte Eigenmittelunterlegung für Hypotheken vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass nach Artikel 5 des Nationalbankgesetzes die Schweizerische Nationalbank (SNB) der Preisstabilität bzw. Teuerungsbekämpfung oberste Priorität zu geben hat?</p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang die Geld- und Währungspolitik der SNB der letzten zwei Jahre?</p><p>3. Besteht bezüglich der Geld- und Währungspolitik der SNB gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Ist er bereit, jene Fragen, die er im Rahmen der Kurzbeantwortung dieser Interpellation nicht behandeln kann, in einem Bericht weiter auszuleuchten?</p>
    • Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank

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