Gentech-Moratorium befristet weiterführen
- ShortId
-
12.3028
- Id
-
20123028
- Updated
-
16.05.2024 13:12
- Language
-
de
- Title
-
Gentech-Moratorium befristet weiterführen
- AdditionalIndexing
-
55;Moratorium;Verlängerung des Gesetzes;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Gentechnologie;gentechnisch veränderte Organismen;Gentechnikrecht
- 1
-
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L07K07060105010403, Gentechnikrecht
- L04K08020318, Moratorium
- L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
- L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
- L06K070601050104, Gentechnologie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem deutlichen Ja für die Gentechfrei-Volksinitiative hat sich die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Gentechnologie nicht verändert. Die Konsumenten wünschen grossmehrheitlich keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel.</p><p>Die Schweizer Landwirtschaft hat den Verfassungsauftrag, eine "nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete" Produktion zu gewährleisten. Ihre Marktchance liegt in der Qualität. Solange der Verzicht auf Gentechnologie von den Konsumenten als Qualitätsargument wahrgenommen wird, gilt es, auf diesen Mehrwert zu setzen. Insbesondere für die angestrebte Marktliberalisierung ist eine überzeugende Qualitätsstrategie zentral. Die glaubwürdige, gentechfreie Produktion ist eine Chance für die Marktführerschaft von Schweizer Qualitätsprodukten, welche nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf.</p><p>Das heute geltende Gentech-Moratorium hat zu keinen erkennbaren Problemen geführt. Die heute vorhandenen und unmittelbar in der Pipeline stehenden GV-Sorten bringen den Schweizer Landwirten keinen wirtschaftlichen Vorteil. Dies zeigen die Ergebnisse der Projekte aus dem Nationalen Forschungsprojekt (NFP) 59.</p><p>Die Koexistenz andererseits würde aus heutiger Sicht zu Mehrkosten führen. Dies widerspricht der Kostenoptimierung, welche die Schweizer Nahrungsmittelbranche anstreben muss, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.</p><p>Der Anbau von GVO in der Schweizer Landwirtschaft ist aus obengenannten Gründen kohärenterweise im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 zu beurteilen. Ein auf diesen Zeitraum befristetes Anbaumoratorium im Landwirtschaftsgesetz oder im Gentechnikgesetz wird den Zielsetzungen der anstehenden Agrarreform am besten gerecht.</p>
- <p>Am 27. November 2005 trat ein in der Bundesverfassung verankertes, auf fünf Jahre befristetes Verbot der Verwendung von GVO in der Landwirtschaft in Kraft. Dieses Verbot wurde im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG, Art. 37a) um drei Jahre, d. h. von November 2010 bis November 2013, verlängert. Diese Verlängerung sollte es vor allen Dingen erlauben, noch offene wissenschaftliche Fragen zu klären. Zudem sollte dieses zweite Moratorium dazu genutzt werden, den gleichzeitigen Anbau von GVO und herkömmlichen Nutzpflanzen in der Landwirtschaft (Koexistenz) zu regeln. Das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 59, welches die vorhandenen Wissenslücken schliessen sollte, ist inzwischen abgeschlossen. Der Schlussbericht mit den Forschungsergebnissen soll im Sommer 2012 erscheinen. Erwartet wird unter anderem ein Vorschlag, das GTG um zusätzliche Bestimmungen zu erweitern, die als Gesetzesgrundlage für die Ergänzung der Koexistenzregelung auf Verordnungsebene dienen sollen. Diese Koexistenzregelung muss gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 37a GTG) bis zum Ablauf des geltenden Moratoriums ausgearbeitet werden. Parallel dazu ist die Zweckmässigkeit einer Regelung über GVO-freie Gebiete und allfälliger Förderungsinstrumente zu prüfen.</p><p>Ein Entwurf für eine Koexistenzregelung wird von den zuständigen Behörden gegenwärtig erarbeitet. Der Bundesrat ist sich der Komplexität der Koexistenzfrage bewusst. Obwohl der Abschluss der Arbeiten unmittelbar bevorsteht, ist er der Ansicht, dass die vom NFP 59 aufgeworfenen Fragen berücksichtigt werden müssen.</p><p>Aus der Sicht des Verfassungsrechts und der internationalen Rechtsprechung könnte ein mehrfach verlängertes oder langfristiges Moratorium problematisch sein. Indessen hält der Bundesrat eine angemessene Verlängerung des Moratoriums für gerechtfertigt, sofern dies dem Parlament die Gelegenheit gibt, die im Rahmen des NFP 59 formulierten Vorschläge vertieft zu prüfen und die Regelungen über die Koexistenz und über die GVO-freien Gebiete auf Gesetzesebene entsprechend zu ergänzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt.</p>
- Gentech-Moratorium befristet weiterführen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach dem deutlichen Ja für die Gentechfrei-Volksinitiative hat sich die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Gentechnologie nicht verändert. Die Konsumenten wünschen grossmehrheitlich keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel.</p><p>Die Schweizer Landwirtschaft hat den Verfassungsauftrag, eine "nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete" Produktion zu gewährleisten. Ihre Marktchance liegt in der Qualität. Solange der Verzicht auf Gentechnologie von den Konsumenten als Qualitätsargument wahrgenommen wird, gilt es, auf diesen Mehrwert zu setzen. Insbesondere für die angestrebte Marktliberalisierung ist eine überzeugende Qualitätsstrategie zentral. Die glaubwürdige, gentechfreie Produktion ist eine Chance für die Marktführerschaft von Schweizer Qualitätsprodukten, welche nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf.</p><p>Das heute geltende Gentech-Moratorium hat zu keinen erkennbaren Problemen geführt. Die heute vorhandenen und unmittelbar in der Pipeline stehenden GV-Sorten bringen den Schweizer Landwirten keinen wirtschaftlichen Vorteil. Dies zeigen die Ergebnisse der Projekte aus dem Nationalen Forschungsprojekt (NFP) 59.</p><p>Die Koexistenz andererseits würde aus heutiger Sicht zu Mehrkosten führen. Dies widerspricht der Kostenoptimierung, welche die Schweizer Nahrungsmittelbranche anstreben muss, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.</p><p>Der Anbau von GVO in der Schweizer Landwirtschaft ist aus obengenannten Gründen kohärenterweise im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 zu beurteilen. Ein auf diesen Zeitraum befristetes Anbaumoratorium im Landwirtschaftsgesetz oder im Gentechnikgesetz wird den Zielsetzungen der anstehenden Agrarreform am besten gerecht.</p>
- <p>Am 27. November 2005 trat ein in der Bundesverfassung verankertes, auf fünf Jahre befristetes Verbot der Verwendung von GVO in der Landwirtschaft in Kraft. Dieses Verbot wurde im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG, Art. 37a) um drei Jahre, d. h. von November 2010 bis November 2013, verlängert. Diese Verlängerung sollte es vor allen Dingen erlauben, noch offene wissenschaftliche Fragen zu klären. Zudem sollte dieses zweite Moratorium dazu genutzt werden, den gleichzeitigen Anbau von GVO und herkömmlichen Nutzpflanzen in der Landwirtschaft (Koexistenz) zu regeln. Das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 59, welches die vorhandenen Wissenslücken schliessen sollte, ist inzwischen abgeschlossen. Der Schlussbericht mit den Forschungsergebnissen soll im Sommer 2012 erscheinen. Erwartet wird unter anderem ein Vorschlag, das GTG um zusätzliche Bestimmungen zu erweitern, die als Gesetzesgrundlage für die Ergänzung der Koexistenzregelung auf Verordnungsebene dienen sollen. Diese Koexistenzregelung muss gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 37a GTG) bis zum Ablauf des geltenden Moratoriums ausgearbeitet werden. Parallel dazu ist die Zweckmässigkeit einer Regelung über GVO-freie Gebiete und allfälliger Förderungsinstrumente zu prüfen.</p><p>Ein Entwurf für eine Koexistenzregelung wird von den zuständigen Behörden gegenwärtig erarbeitet. Der Bundesrat ist sich der Komplexität der Koexistenzfrage bewusst. Obwohl der Abschluss der Arbeiten unmittelbar bevorsteht, ist er der Ansicht, dass die vom NFP 59 aufgeworfenen Fragen berücksichtigt werden müssen.</p><p>Aus der Sicht des Verfassungsrechts und der internationalen Rechtsprechung könnte ein mehrfach verlängertes oder langfristiges Moratorium problematisch sein. Indessen hält der Bundesrat eine angemessene Verlängerung des Moratoriums für gerechtfertigt, sofern dies dem Parlament die Gelegenheit gibt, die im Rahmen des NFP 59 formulierten Vorschläge vertieft zu prüfen und die Regelungen über die Koexistenz und über die GVO-freien Gebiete auf Gesetzesebene entsprechend zu ergänzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt.</p>
- Gentech-Moratorium befristet weiterführen
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