Finanzspekulation. Verbot des Eigengeschäfts
- ShortId
-
12.3035
- Id
-
20123035
- Updated
-
28.07.2023 07:54
- Language
-
de
- Title
-
Finanzspekulation. Verbot des Eigengeschäfts
- AdditionalIndexing
-
24;Spekulationskapital;Wirtschaftsstrafrecht;Nebeneinkommen;Schweizerische Nationalbank;Devisengeschäft;Präsidium;Führungskraft
- 1
-
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L04K08020333, Präsidium
- L04K11040211, Devisengeschäft
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0702010105, Nebeneinkommen
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p><p>Die Ergebnisse der vom Bankrat in Auftrag gegebenen Überprüfung sämtlicher Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Prüfgesellschaft liegen vor und sind von der SNB am 7. März 2012 öffentlich bekanntgegeben worden.</p><p>Der Bundesrat misst der Integrität des Finanzplatzes und der Chancengleichheit der Anlegerinnen und Anleger einen hohen Stellenwert zu. Er hat daher mit der Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) vom 31. August 2011 sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Bereich des Aufsichtsrechts Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Auf strafrechtlicher Ebene wird insbesondere der Tatbestand des Insiderhandels ausgedehnt und präzisiert. Ausserdem werden Insiderhandel und Marktmanipulation aufsichtsrechtlich für sämtliche Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer verboten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Fall Hildebrand/SNB hat einer breiten Öffentlichkeit offengelegt, wie absurd das geltende Finanzsystem funktioniert. Über Nacht und ohne zu arbeiten ist es durch Finanzspekulation möglich, eines oder mehrere oder viele Jahreseinkommen normal arbeitender Menschen zu erwirtschaften. Es drängen sich deshalb Regulierungen auf. Einmal bei der SNB, wo es nicht zuletzt zu deren Schutz gilt, Eigengeschäfte der Mitglieder der SNB-Führung zu verbieten. Notwendig sind aber insbesondere Einschränkungen der Finanzspekulation generell. Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Eigengeschäftsgebaren des zurückgetretenen Präsidenten der Nationalbank?</p><p>2. Was ergaben die Recherchen über die Eigengeschäfte der weiteren Mitglieder der SNB-Führung?</p><p>3. Wie beurteilt er die nähere Regelung von Unvereinbarkeiten und Nebengeschäften, insbesondere ein Verbot von Eigengeschäften wie etwa Devisengeschäften, im Nationalbankgesetz? </p><p>4. Hält es der Bundesrat für angezeigt zu versuchen, Finanzspekulationen generell einzudämmen? Welche Möglichkeiten sieht er, welche will er angehen?</p>
- Finanzspekulation. Verbot des Eigengeschäfts
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p><p>Die Ergebnisse der vom Bankrat in Auftrag gegebenen Überprüfung sämtlicher Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Prüfgesellschaft liegen vor und sind von der SNB am 7. März 2012 öffentlich bekanntgegeben worden.</p><p>Der Bundesrat misst der Integrität des Finanzplatzes und der Chancengleichheit der Anlegerinnen und Anleger einen hohen Stellenwert zu. Er hat daher mit der Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) vom 31. August 2011 sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Bereich des Aufsichtsrechts Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Auf strafrechtlicher Ebene wird insbesondere der Tatbestand des Insiderhandels ausgedehnt und präzisiert. Ausserdem werden Insiderhandel und Marktmanipulation aufsichtsrechtlich für sämtliche Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer verboten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Fall Hildebrand/SNB hat einer breiten Öffentlichkeit offengelegt, wie absurd das geltende Finanzsystem funktioniert. Über Nacht und ohne zu arbeiten ist es durch Finanzspekulation möglich, eines oder mehrere oder viele Jahreseinkommen normal arbeitender Menschen zu erwirtschaften. Es drängen sich deshalb Regulierungen auf. Einmal bei der SNB, wo es nicht zuletzt zu deren Schutz gilt, Eigengeschäfte der Mitglieder der SNB-Führung zu verbieten. Notwendig sind aber insbesondere Einschränkungen der Finanzspekulation generell. Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Eigengeschäftsgebaren des zurückgetretenen Präsidenten der Nationalbank?</p><p>2. Was ergaben die Recherchen über die Eigengeschäfte der weiteren Mitglieder der SNB-Führung?</p><p>3. Wie beurteilt er die nähere Regelung von Unvereinbarkeiten und Nebengeschäften, insbesondere ein Verbot von Eigengeschäften wie etwa Devisengeschäften, im Nationalbankgesetz? </p><p>4. Hält es der Bundesrat für angezeigt zu versuchen, Finanzspekulationen generell einzudämmen? Welche Möglichkeiten sieht er, welche will er angehen?</p>
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