Verbesserung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank

ShortId
12.3036
Id
20123036
Updated
28.07.2023 08:33
Language
de
Title
Verbesserung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank
AdditionalIndexing
24;Bankenaufsicht;Regierung;Kontrolle;Kompetenzregelung;Schweizerische Nationalbank;Präsidium;Führungskraft
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K11040206, Bankenaufsicht
  • L04K08060203, Regierung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K08020333, Präsidium
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508</a>) und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.</p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erlässt er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der Führung der Geld- und Währungspolitik ist die SNB unabhängig (Art. 99 Abs. 2 BV; Art. 6 NBG). Die SNB hat aber der Bundesversammlung jährlich Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat üben demnach Oberaufsichtsbefugnisse über die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB.</p><p>Gemäss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und Währungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im Nationalbankgesetz bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.</p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inklusive Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Rücktritt des vormaligen SNB-Direktoriumspräsidenten, Philipp Hildebrand, hat Diskussionen über die Kompetenzen in der Aufsicht über die SNB ausgelöst. Während die Ergebnisse bezüglich des Parlaments noch offen sind, liegt das Gutachten von Prof. Paul Richli zuhanden des Bundesrats vor. Es bestätigt weitgehend den Status quo, öffnet aber dennoch Türen zu aufsichtsrechtlichen Veränderungen. Am Grundsatz der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der SNB in der Geld- und Währungspolitik ist festzuhalten. Wir Grünen bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er seine bestehenden Mitwirkungsrechte für genügend? Wo sieht er welchen Handlungsbedarf? </p><p>2. Bei den Reglementen beschränkt sich die Kompetenz des Bundesrates auf die Genehmigung des Organisationsreglements. Möchte der Bundesrat diese Kompetenzen auf weitere, allenfalls alle Reglemente ausdehnen oder bei der geltenden Regelung bleiben? </p><p>3. Die Aufsicht über die Geschäftsführung im Bereich der Geld- und Währungspolitik ist an das erweiterte Direktorium delegiert. Wie beurteilt er diese faktische Selbstkontrolle? Welche besseren Lösungen sieht er? Beabsichtigt er, Vorschläge zu machen?</p>
  • Verbesserung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508</a>) und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.</p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erlässt er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der Führung der Geld- und Währungspolitik ist die SNB unabhängig (Art. 99 Abs. 2 BV; Art. 6 NBG). Die SNB hat aber der Bundesversammlung jährlich Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat üben demnach Oberaufsichtsbefugnisse über die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB.</p><p>Gemäss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und Währungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im Nationalbankgesetz bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.</p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inklusive Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Rücktritt des vormaligen SNB-Direktoriumspräsidenten, Philipp Hildebrand, hat Diskussionen über die Kompetenzen in der Aufsicht über die SNB ausgelöst. Während die Ergebnisse bezüglich des Parlaments noch offen sind, liegt das Gutachten von Prof. Paul Richli zuhanden des Bundesrats vor. Es bestätigt weitgehend den Status quo, öffnet aber dennoch Türen zu aufsichtsrechtlichen Veränderungen. Am Grundsatz der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der SNB in der Geld- und Währungspolitik ist festzuhalten. Wir Grünen bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er seine bestehenden Mitwirkungsrechte für genügend? Wo sieht er welchen Handlungsbedarf? </p><p>2. Bei den Reglementen beschränkt sich die Kompetenz des Bundesrates auf die Genehmigung des Organisationsreglements. Möchte der Bundesrat diese Kompetenzen auf weitere, allenfalls alle Reglemente ausdehnen oder bei der geltenden Regelung bleiben? </p><p>3. Die Aufsicht über die Geschäftsführung im Bereich der Geld- und Währungspolitik ist an das erweiterte Direktorium delegiert. Wie beurteilt er diese faktische Selbstkontrolle? Welche besseren Lösungen sieht er? Beabsichtigt er, Vorschläge zu machen?</p>
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