Garantie der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank

ShortId
12.3040
Id
20123040
Updated
28.07.2023 07:55
Language
de
Title
Garantie der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank
AdditionalIndexing
24;Reglement;Leistungsauftrag;Kontrolle;Kompetenzregelung;Wirtschaftsstrafrecht;Schweizerische Nationalbank;Verwaltungsrat;Devisengeschäft;Präsidium
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L04K08020333, Präsidium
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K11040211, Devisengeschäft
  • L06K050301010304, Reglement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508</a>) und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.</p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erlässt er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der Führung der Geld- und Währungspolitik ist die SNB unabhängig (Art. 99 Abs. 2 BV; Art. 6 NBG). Der Bundesversammlung hat die SNB aber jährlich Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat üben demnach Oberaufsichtsbefugnisse über die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB.</p><p>Gemäss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und Währungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im Nationalbankgesetz bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.</p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Vorkommnisse rund um den Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank lassen diverse Fragen offen. Die Interpellanten sorgen sich vor allem um die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Wir bitten daher den Bundesrat um Beantwortung folgender dringlicher Fragen:</p><p>1. Wie sieht er künftighin die Rolle, Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen des Bankrates und von dessen Präsidium?</p><p>2. Wie sieht er in Bezug auf die Schweizerische Nationalbank und deren Aufgaben seine eigenen Aufgaben, seine eigene Verantwortung und seine eigenen Kompetenzen?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass ein zukünftiges Reglement über die Eigengeschäftsbestimmungen für leitende Personen der SNB entsprechend den in der Banken- und Versicherungsbranche üblichen Bestimmungen erstellt und auch umgesetzt wird?</p><p>4. Wie ist sichergestellt, dass dieses Reglement zwar klar und in der nötigen Klarheit formuliert ist, aber trotzdem noch ausgewiesene Spitzenkräfte für das schwierige Amt des Präsidenten der SNB gefunden werden können?</p><p>5. Wie stellt er sicher, dass die für den Wirtschaftsstandort Schweiz absolut zentrale Unabhängigkeit der SNB auch in Zukunft in ihrer derzeitigen ausgezeichneten Ausprägung gewährleistet ist?</p>
  • Garantie der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href="http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508">http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508</a>) und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.</p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erlässt er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der Führung der Geld- und Währungspolitik ist die SNB unabhängig (Art. 99 Abs. 2 BV; Art. 6 NBG). Der Bundesversammlung hat die SNB aber jährlich Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat üben demnach Oberaufsichtsbefugnisse über die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB.</p><p>Gemäss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und Währungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im Nationalbankgesetz bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.</p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Vorkommnisse rund um den Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank lassen diverse Fragen offen. Die Interpellanten sorgen sich vor allem um die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Wir bitten daher den Bundesrat um Beantwortung folgender dringlicher Fragen:</p><p>1. Wie sieht er künftighin die Rolle, Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen des Bankrates und von dessen Präsidium?</p><p>2. Wie sieht er in Bezug auf die Schweizerische Nationalbank und deren Aufgaben seine eigenen Aufgaben, seine eigene Verantwortung und seine eigenen Kompetenzen?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass ein zukünftiges Reglement über die Eigengeschäftsbestimmungen für leitende Personen der SNB entsprechend den in der Banken- und Versicherungsbranche üblichen Bestimmungen erstellt und auch umgesetzt wird?</p><p>4. Wie ist sichergestellt, dass dieses Reglement zwar klar und in der nötigen Klarheit formuliert ist, aber trotzdem noch ausgewiesene Spitzenkräfte für das schwierige Amt des Präsidenten der SNB gefunden werden können?</p><p>5. Wie stellt er sicher, dass die für den Wirtschaftsstandort Schweiz absolut zentrale Unabhängigkeit der SNB auch in Zukunft in ihrer derzeitigen ausgezeichneten Ausprägung gewährleistet ist?</p>
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