Ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration ein Flop?

ShortId
12.3048
Id
20123048
Updated
28.07.2023 09:47
Language
de
Title
Ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration ein Flop?
AdditionalIndexing
04;2811;Bundesamt für Migration;Personalverwaltung;Kostenrechnung;Evaluation;Asylverfahren;Verwaltungsreform
1
  • L04K08040401, Bundesamt für Migration
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0108010201, Asylverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./7. Das externe Gutachten bezeichnete die mit der Reorganisation angestrebten generellen Ziele als schlüssig, betriebswirtschaftlich sinnvoll und die zugrundeliegenden Prinzipien als nachvollziehbar. Im Direktionsbereich Zuwanderung und Integration konnten diese Ziele mehrheitlich erreicht werden. Die Überführung von einer funktionalen in eine Prozessorganisation ist gelungen. Positive Auswirkungen haben sich u. a. auch im Bereich Beschleunigung des Dublin-Verfahrens sowie dem verbesserten Verständnis der Zusammenhänge verschiedener Verfahrensschritte im Asylprozess feststellen lassen. Sowohl im Kernbereich Asyl und Rückkehr als auch im Direktionsbereich Migrationspolitik ist der Zielerreichungsgrad aber ungenügend. Aufgrund der Empfehlungen des externen Gutachtens werden entsprechende Massnahmen im Rahmen einer bereits eingeleiteten Organisationsentwicklung umgesetzt. Dabei kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die Rückkehrbereiche in einer neuen Organisationseinheit "Rückkehr" zusammengefasst werden.</p><p>2./4. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 9. Dezember 2011 zur Interpellation der SVP-Fraktion 11.3773, "Chaos im Asylwesen und im Bundesamt für Migration" (Frage 12 und 13).</p><p>3. Seit dem Frühjahr 2009 bis Ende 2011 sind im BFM direkte Kosten von rund 1,2 Millionen Franken für externe Mandate angefallen. Dazu kommen Kosten von rund 0,2 Millionen Franken für Klausuren der Gesamtprojektleitung, der Teilprojekte, der Kader und für Mitarbeiterinformation sowie rund 0,2 Millionen Franken für Büroumzüge.</p><p>5. Die laufende Organisationsentwicklung BFM soll weitgehend ohne externe Begleitung durchgeführt werden. Die Kosten können derzeit nicht beziffert werden.</p><p>6. Die Kosten für die externe Evaluation der Reorganisation des BFM betragen 40 000 Franken.</p><p>8. Die Koordination der an der Umsetzung des Asylgesetzes (AsylG) beteiligten Behörden erfolgt in erster Linie über Fachausschüsse (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug, Fachausschuss illegale Migration und Ausländerkriminalität) und spezifische Fachgremien. Daneben finden auf operationeller Ebene regelmässig Tagungen zwischen dem BFM und den kantonalen Vollzugs- und Asylkoordinatoren statt.</p><p>9. Im AsylG sind sowohl für das BFM als auch für das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) - nicht zwingende - Ordnungsfristen für die Abwicklung der Asylverfahren vorgesehen. Nach Artikel 37 AsylG gelten folgende erstinstanzlichen Verfahrensfristen: zehn Tage für Nichteintretensentscheide (NEE); zwanzig Tage für (positive oder negative) materielle Entscheide ohne weitere Abklärungen; drei Monate für Entscheide, für die weitere Abklärungen erforderlich sind. Die Behandlungsfristen des BVGer (Art. 109 AsylG) für Beschwerden gegen NEE oder negative Entscheide in offenkundigen Fällen belaufen sich in der Regel auf sechs Wochen. Muss das BVGer weitere Abklärungen treffen, so wird die Behandlungsfrist auf zwei Monate verlängert.</p><p>Die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Verfahren im BFM betrug im Jahr 2011 174 Tage (231 Tage für positive Entscheide; 355 Tage für negative Entscheide mit Wegweisung; 78 Tage für NEE im Dublin-Verfahren; 105 Tage für die übrigen NEE). 67 Prozent der Fälle wurden erstinstanzlich innerhalb von vier Monaten behandelt.</p><p>Beim Bundesverwaltungsgericht lag die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2011 bei 299 Tagen (433 Tage bei Beschwerden betreffend Asyl und/oder Wegweisung, 122 Tage bei Beschwerden betreffend Dublin-Verfahren, 232 Tage bei Beschwerden gegen Wiedererwägungsentscheide des BFM und 92 Tage bei Revisionsgesuchen).</p><p>10. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 30. November 2011 zur Motion Wobmann 11.3833, "Ein Asylgesuch mit einer Beschwerdemöglichkeit reicht. Keine Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche mehr".</p><p>11. Damit Wegweisungen bei rechtskräftig abgelehnten Asylgesuchen wirksam vollzogen werden können, müssen die Kantone über genügend Haftplätze für die Administrativhaft verfügen. Das Ziel zusätzlicher Haftplätze besteht nicht darin, die abgewiesenen Asylsuchenden vom Untertauchen abzuhalten, sondern über mehr Zwangsmittel zu verfügen, damit sie ihrer Ausreisepflicht nachkommen.</p><p>12. Die Schweiz betreibt bereits heute eine aktive internationale Migrationszusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Diese Aktivitäten werden in den interdepartementalen Strukturen für internationale Migrationszusammenarbeit unter Beteiligung von EJPD, EDA und EVD koordiniert. Eine wichtige Rolle kommt dabei auch dem Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit zu. Der Bundesrat hat zudem das EDA und das EVD am 15. Februar 2012 beauftragt, in Absprache mit dem EJPD zu prüfen, ob das aussen- und wirtschaftspolitische Engagement der Schweiz bei der Umsetzung der Botschaft betreffend die internationale Kooperation 2013-2016 an Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit dem jeweiligen Partnerstaat geknüpft werden kann. So sind insbesondere bei der Rückübernahme und der Bekämpfung der irregulären Migration konkrete Gegenleistungen oder Abkommen anzustreben. Zudem wurden EJPD, EVD und EDA beauftragt zu prüfen, ob dieser Mechanismus auf weitere Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit ausgedehnt werden kann. Dieser Prüfbericht wird dem Bundesrat demnächst vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie wir aus den Medien erfahren mussten, ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BFM) gemäss externem Gutachten teilweise gescheitert. Ein gut funktionierendes Amt wurde umfunktioniert. Die Realität gibt dem Gutachten recht: Die Ausschaffungen klappen nicht mehr, die Kantone haben keine klaren Ansprechpartner mehr. Asylgesuche können wegen mangelnder Personalressourcen nicht behandelt werden.</p><p>Aufgrund dieser Vorkommnisse bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat die Reorganisation des BFM gebracht?</p><p>2. Es gab einen grossen Personalwechsel, auch im Kader. Wie viele Stellen waren davon betroffen? Wie viele davon im Kader?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten der Reorganisation seit Beginn derselben bis heute?</p><p>4. Wie hoch sind die Kosten der Personalwechsel?</p><p>5. Mit welchen Kosten ist im Hinblick auf die weitere notwendige Reorganisation zu rechnen?</p><p>6. Wie hoch sind die Kosten für die Expertise des Rückbaus?</p><p>7. Die heutige Realität zeigt auf, dass der Nutzen der Reorganisation des BFM klein war. Was hätte der konkrete Nutzen gemäss Beratungsfirma Rexult AG sein sollen?</p><p>8. Wie stellt der Bund die Koordination mit allen Beteiligten - insbesondere auch mit den Kantonen - sicher, damit das Asylgesetz konsequent umgesetzt wird?</p><p>9. Müssen sich die im Asylverfahren involvierten Instanzen (wie z. B. das Bundesverwaltungsgericht) an verbindliche Fristen halten? Wenn ja, welche Instanz hat welche Fristen? Werden sie eingehalten? Wenn nicht, wie gross sind die Abweichungen?</p><p>10. Wie kann die Zahl von Mehrfachgesuchen (zweites Asylgesuch, Revisionsgesuch, Wiedererwägungsgesuch, Härtefallgesuch) eingeschränkt werden?</p><p>11. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es mehr Haftplätze für die Ausschaffungshaft bzw. Durchsetzungshaft braucht, um das Untertauchen der abgewiesenen Asylbewerber zu minimieren?</p><p>12. Wie wird die Aussenpolitik mit dem Asylwesen koordiniert, z. B. bei Rücknahmeabkommen, Entwicklungshilfe und Handelsverträgen? Braucht es eine verbesserte Zusammenarbeit?</p>
  • Ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration ein Flop?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./7. Das externe Gutachten bezeichnete die mit der Reorganisation angestrebten generellen Ziele als schlüssig, betriebswirtschaftlich sinnvoll und die zugrundeliegenden Prinzipien als nachvollziehbar. Im Direktionsbereich Zuwanderung und Integration konnten diese Ziele mehrheitlich erreicht werden. Die Überführung von einer funktionalen in eine Prozessorganisation ist gelungen. Positive Auswirkungen haben sich u. a. auch im Bereich Beschleunigung des Dublin-Verfahrens sowie dem verbesserten Verständnis der Zusammenhänge verschiedener Verfahrensschritte im Asylprozess feststellen lassen. Sowohl im Kernbereich Asyl und Rückkehr als auch im Direktionsbereich Migrationspolitik ist der Zielerreichungsgrad aber ungenügend. Aufgrund der Empfehlungen des externen Gutachtens werden entsprechende Massnahmen im Rahmen einer bereits eingeleiteten Organisationsentwicklung umgesetzt. Dabei kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die Rückkehrbereiche in einer neuen Organisationseinheit "Rückkehr" zusammengefasst werden.</p><p>2./4. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 9. Dezember 2011 zur Interpellation der SVP-Fraktion 11.3773, "Chaos im Asylwesen und im Bundesamt für Migration" (Frage 12 und 13).</p><p>3. Seit dem Frühjahr 2009 bis Ende 2011 sind im BFM direkte Kosten von rund 1,2 Millionen Franken für externe Mandate angefallen. Dazu kommen Kosten von rund 0,2 Millionen Franken für Klausuren der Gesamtprojektleitung, der Teilprojekte, der Kader und für Mitarbeiterinformation sowie rund 0,2 Millionen Franken für Büroumzüge.</p><p>5. Die laufende Organisationsentwicklung BFM soll weitgehend ohne externe Begleitung durchgeführt werden. Die Kosten können derzeit nicht beziffert werden.</p><p>6. Die Kosten für die externe Evaluation der Reorganisation des BFM betragen 40 000 Franken.</p><p>8. Die Koordination der an der Umsetzung des Asylgesetzes (AsylG) beteiligten Behörden erfolgt in erster Linie über Fachausschüsse (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug, Fachausschuss illegale Migration und Ausländerkriminalität) und spezifische Fachgremien. Daneben finden auf operationeller Ebene regelmässig Tagungen zwischen dem BFM und den kantonalen Vollzugs- und Asylkoordinatoren statt.</p><p>9. Im AsylG sind sowohl für das BFM als auch für das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) - nicht zwingende - Ordnungsfristen für die Abwicklung der Asylverfahren vorgesehen. Nach Artikel 37 AsylG gelten folgende erstinstanzlichen Verfahrensfristen: zehn Tage für Nichteintretensentscheide (NEE); zwanzig Tage für (positive oder negative) materielle Entscheide ohne weitere Abklärungen; drei Monate für Entscheide, für die weitere Abklärungen erforderlich sind. Die Behandlungsfristen des BVGer (Art. 109 AsylG) für Beschwerden gegen NEE oder negative Entscheide in offenkundigen Fällen belaufen sich in der Regel auf sechs Wochen. Muss das BVGer weitere Abklärungen treffen, so wird die Behandlungsfrist auf zwei Monate verlängert.</p><p>Die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Verfahren im BFM betrug im Jahr 2011 174 Tage (231 Tage für positive Entscheide; 355 Tage für negative Entscheide mit Wegweisung; 78 Tage für NEE im Dublin-Verfahren; 105 Tage für die übrigen NEE). 67 Prozent der Fälle wurden erstinstanzlich innerhalb von vier Monaten behandelt.</p><p>Beim Bundesverwaltungsgericht lag die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2011 bei 299 Tagen (433 Tage bei Beschwerden betreffend Asyl und/oder Wegweisung, 122 Tage bei Beschwerden betreffend Dublin-Verfahren, 232 Tage bei Beschwerden gegen Wiedererwägungsentscheide des BFM und 92 Tage bei Revisionsgesuchen).</p><p>10. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 30. November 2011 zur Motion Wobmann 11.3833, "Ein Asylgesuch mit einer Beschwerdemöglichkeit reicht. Keine Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche mehr".</p><p>11. Damit Wegweisungen bei rechtskräftig abgelehnten Asylgesuchen wirksam vollzogen werden können, müssen die Kantone über genügend Haftplätze für die Administrativhaft verfügen. Das Ziel zusätzlicher Haftplätze besteht nicht darin, die abgewiesenen Asylsuchenden vom Untertauchen abzuhalten, sondern über mehr Zwangsmittel zu verfügen, damit sie ihrer Ausreisepflicht nachkommen.</p><p>12. Die Schweiz betreibt bereits heute eine aktive internationale Migrationszusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Diese Aktivitäten werden in den interdepartementalen Strukturen für internationale Migrationszusammenarbeit unter Beteiligung von EJPD, EDA und EVD koordiniert. Eine wichtige Rolle kommt dabei auch dem Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit zu. Der Bundesrat hat zudem das EDA und das EVD am 15. Februar 2012 beauftragt, in Absprache mit dem EJPD zu prüfen, ob das aussen- und wirtschaftspolitische Engagement der Schweiz bei der Umsetzung der Botschaft betreffend die internationale Kooperation 2013-2016 an Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit dem jeweiligen Partnerstaat geknüpft werden kann. So sind insbesondere bei der Rückübernahme und der Bekämpfung der irregulären Migration konkrete Gegenleistungen oder Abkommen anzustreben. Zudem wurden EJPD, EVD und EDA beauftragt zu prüfen, ob dieser Mechanismus auf weitere Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit ausgedehnt werden kann. Dieser Prüfbericht wird dem Bundesrat demnächst vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie wir aus den Medien erfahren mussten, ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BFM) gemäss externem Gutachten teilweise gescheitert. Ein gut funktionierendes Amt wurde umfunktioniert. Die Realität gibt dem Gutachten recht: Die Ausschaffungen klappen nicht mehr, die Kantone haben keine klaren Ansprechpartner mehr. Asylgesuche können wegen mangelnder Personalressourcen nicht behandelt werden.</p><p>Aufgrund dieser Vorkommnisse bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat die Reorganisation des BFM gebracht?</p><p>2. Es gab einen grossen Personalwechsel, auch im Kader. Wie viele Stellen waren davon betroffen? Wie viele davon im Kader?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten der Reorganisation seit Beginn derselben bis heute?</p><p>4. Wie hoch sind die Kosten der Personalwechsel?</p><p>5. Mit welchen Kosten ist im Hinblick auf die weitere notwendige Reorganisation zu rechnen?</p><p>6. Wie hoch sind die Kosten für die Expertise des Rückbaus?</p><p>7. Die heutige Realität zeigt auf, dass der Nutzen der Reorganisation des BFM klein war. Was hätte der konkrete Nutzen gemäss Beratungsfirma Rexult AG sein sollen?</p><p>8. Wie stellt der Bund die Koordination mit allen Beteiligten - insbesondere auch mit den Kantonen - sicher, damit das Asylgesetz konsequent umgesetzt wird?</p><p>9. Müssen sich die im Asylverfahren involvierten Instanzen (wie z. B. das Bundesverwaltungsgericht) an verbindliche Fristen halten? Wenn ja, welche Instanz hat welche Fristen? Werden sie eingehalten? Wenn nicht, wie gross sind die Abweichungen?</p><p>10. Wie kann die Zahl von Mehrfachgesuchen (zweites Asylgesuch, Revisionsgesuch, Wiedererwägungsgesuch, Härtefallgesuch) eingeschränkt werden?</p><p>11. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es mehr Haftplätze für die Ausschaffungshaft bzw. Durchsetzungshaft braucht, um das Untertauchen der abgewiesenen Asylbewerber zu minimieren?</p><p>12. Wie wird die Aussenpolitik mit dem Asylwesen koordiniert, z. B. bei Rücknahmeabkommen, Entwicklungshilfe und Handelsverträgen? Braucht es eine verbesserte Zusammenarbeit?</p>
    • Ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration ein Flop?

Back to List